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Novation
 

Novation (von lat. novatio, Genitiv –onis) bedeutet (Er-)Neuerung.

Im österreichischen und deutschen Schuldrecht versteht man darunter eine Schuldänderung in inhaltlicher Hinsicht, durch die entweder eine Änderung des Rechtsgrundes (z.B. anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes/Vertragsgegenstand (zum Beispiel andere Kaufsache) erfolgt. Bei der Novation kommt kein neuer Vertrag zustande, sondern der alte Vertrag wird mit verändertem Inhalt fortgesetzt.

Abgrenzungen


  • Schuldänderung: Die Änderung betrifft nur Nebenpunkte.
  • Vergleich: Ein Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis wird durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt.
  • Anerkenntnis: Ein Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis wird durch einseitiges Nachgeben beseitigt.

Einordnung


Benutzer Friedrich.Kromberg SchuldR Änderungen v1.png

Änderungen des Schuldverhältnisses

Schuldrecht

Novation

 

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