Der Notreiseausweis ist ein deutscher Passersatz für Ausländer. Nach § 13 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) darf er "zur Vermeidung einer unbilligen Härte" oder "soweit ein öffentliches Interesse besteht" einem Ausländer ausgestellt werden, wenn der Ausländer seine Identität glaubhaft macht und
Die Ausstellung kann - nach Ermessen - durch die Grenzschutzbehörden erfolgen, wenn der Ausländer an der Grenze keinen Pass oder Passersatz mitführt. Mit Zustimmung der Ausländerbehörde kann dabei auch eine bereits bestehende Berechtigung zur Rückkehr nach Deutschland bescheinigt werden. Die Ausländerbehörden können ebenfalls Notreiseausweise ausstellen, insbesondere, wenn die Beschaffung eines anderen Passes oder Passersatzes im Einzelfall nicht in Betracht kommt.
Nach § 48 Nr. 5 AufenthV wird für die Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.
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"Notreiseausweis".
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