Unter Notabitur (auch: Notreifeprüfung) wurde ein Abitur unter erleichterten Voraussetzungen verstanden. Das Notabitur gab es während des Ersten und Zweiten Weltkriegs in Deutschland.
Im Ersten Weltkrieg gab es das Notabitur in Deutschland ab August 1914. Angesichts großer "Kriegsbegeisterung" auch vieler Jugendlicher konnten Oberprimaner vorzeitig das Abitur ablegen, um dann freiwillig ins Heer einzutreten. Weiterhin gab es Fälle von Notreifeprüfungen für Freiwillige aus den Klassen 6-9. Daneben gab es Kriegs-Notreifeprüfungen für bereits ins Heer eingetretene Oberprimaner, die hierzu von der Truppe beurlaubt worden waren. Einzelne waren keine Soldaten, sondern schlossen früher ab, weil die verbliebenen Klassen viel zu klein waren.
Das Notabitur, das in Deutschland am 8. September 1939 eingeführt wurde, konnte in zwei Varianten abgelegt werden. Entweder wurde einfach die Reifeprüfung vorverlegt und dann regulär durchgeführt, oder es wurde das Abiturzeugnis nach dem Erreichen der letzten Klasse des Gymnasiums ohne weitere Prüfung vergeben, wenn man sich freiwillig zum Wehrdienst gemeldet hatte. Die Personen, die sich nicht freiwillig meldeten, mussten weiterhin eine mündliche und schriftliche Prüfung machen (reguläres Abitur).
Das Notabitur wurde nach dem Zweiten Weltkrieg häufig nicht anerkannt. Insbesondere die Universitäten akzeptierten oft nur das reguläre, mit einer schriftlichen Prüfung bestandene Abitur.
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