| Norddeutscher Bund | |||
|---|---|---|---|
| << (1866-1871) >> | |||
| Flag of the German Empire.svg ]] |
| Details |
Der Norddeutsche Bund war ein 1866 gegründetes Militärbündnis, welches 1867 eine Verfassung bekam, die es zum Bundesstaat machte. Seine Gliedstaaten waren fast alle deutschen Länder nördlich der Mainlinie.
Bereits fünf Tage zuvor, am 18. August, hatten sich die Fürstentümer und Hansestädte nördlich des Mains unter Führung Preußens zum Norddeutschen Bund zusammengeschlossen, der zunächst 15 Mitglieder umfasste. Zu seinem Gebiet gehörten auch die preußischen Territorien südlich des Mains, die von Württemberg und Baden umschlossenen Hohenzollernsche Lande. Das Großherzogtum Hessen dagegen gehörte dem Bund nur mit seinem nördlichen Landesteil an. Der Norddeutsche Bund war zunächst ein militärisches Schutz- und Trutzbündnis. Erst 1867 gaben ihm die Vertragsparteien eine Verfassung (s. u.), die den Norddeutschen Bund zu einem Bundesstaat machte. Dies ist in der Verfassung nirgends ausdrücklich erwähnt, ergibt sich jedoch aus Art. 11 und Art. 2.
Der Norddeutsche Bund umfasste 22 Staaten und ein Gebiet von 415 150 km² mit fast 30 Millionen Menschen.
Zu den übrigen (südlichen) deutschen Staaten gehörte der deutsche Landesteil von Österreich, der südliche Landesteil Hessens sowie das Großherzogtum Baden, die Königreiche Bayern und Württemberg. Diese sog. süddeutschen Staaten vereinigten sich 1871 mit dem Norddeutschen Bund zu einem Deutschen Reich, das auch kleindeutsches Reich, da ohne den deutschen Teil Österreichs, genannt wurde.
Von den deutschen Mitgliedsstaaten des früheren Deutschen Bundes gehörten ferner das Kaisertum Österreich, das Fürstentum Liechtenstein, das Großherzogtum Luxemburg und das Herzogtum Limburg dem Norddeutschen Bund bzw. dem späteren Deutschen Reich nicht an.
Der konstituierende Reichstag wurde am 12. Februar 1867 gewählt und am 24. Februar in Berlin von König Wilhelm I. von Preußen eröffnet. Am 16. April 1867 nahm der Reichstag die von Bismarck entworfene Verfassung an. Sie wurde am 24. Juni verkündet und trat am 1. Juli in Kraft. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes ist in wesentlichen Punkten mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 identisch.
Der König von Preußen hatte das Präsidium des Bundes inne. Ihm unterstellt war der Bundeskanzler, der die Exekutive des Bundes leitete. Die einzelnen Staaten des Bundes entsandten Vertreter in den Bundesrat, in dem Preußen eine dominierende Stellung einnahm und auf Grund der ihm zustehenden 17 von 43 Stimmen ein Vetorecht innehatte. Der Bundesrat übte zusammen mit dem Reichstag, der aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorging, das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus.
Das Bundesgebiet bestand aus den Staaten
Großherzogtum Hessen und bei Rhein:
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin:
Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach:
Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz:
Herzogtum Braunschweig-Lüneburg:
Herzogtum Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha:
Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt:
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen:
Fürstentum Waldeck und Pyrmont:
Fürstentum Reuß jüngere Linie:
Fürstentum zur Lippe:
Freie Hansestadt Bremen:
Mit der auf den so genannten Kaiserbrief des bayerischen Königs Ludwigs II. im Namen der deutschen Fürsten folgenden Proklamation Wilhelms I. zum Deutschen Kaiser ging der Norddeutsche Bund zusammen mit den süddeutschen Staaten (ohne Österreich) in das Deutsche Reich über. Damit entschied sich die deutsche Frage im Sinne der kleindeutschen Lösung.
Rechtsgeschichte | Deutsche Geschichte (19. Jh.) | Deutscher Krieg | Militärbündnis | Norddeutschland
Северногермански Съюз | North German Confederation | Nordgermana Federacio | Confederación Alemana del Norte | Confédération de l'Allemagne du Nord | 北ドイツ連邦 | Noord-Duitse Bond | Norddeutscher Bund | Det nordtyske forbund | Związek Północnoniemiecki | Confederação da Alemanha do Norte | Северогерманский Союз | Nordtyska förbundet | 北德意志邦聯
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Norddeutscher Bund".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world