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Der Ausdruck Niemandsland bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also herrenlos ist, oder von niemandem besiedelt und gepflegt oder bewirtschaftet wird, im übertragenen Sinn auch ein besonders unwirtliches Gebiet. Typische Anwendungsfälle sind:

  • für ein Grenzgebiet zwischen zwei Hoheitsgebieten, das selber keiner rechtlichen Hoheit unterstellt ist (vgl. "Neutrale Zone")
  • für ein im Krieg umkämpftes, zwischen den Fronten liegendes Gelände
  • in der Zeit der deutschen Teilung an der innerdeutschen Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik für den Landstreifen zwischen der tatsächlichen Demarkationslinie und der Grenzbefestigung, der von der Bevölkerung nicht betreten werden durfte

Grenze

No man's land | Niemandsland | No man's land

 

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