Niedriglohn bezeichnet einerseits die Bezahlung eines Beschäftigten unterhalb des Tariflohnniveaus des jeweiligen Landes, andererseits einen Lohn, der auch bei Vollzeitbeschäftigung das Existenzminimum nicht sichert. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden schließlich Kombilohnmodelle vorgeschlagen, bei denen ein Niedriglohn-Arbeitsplatz durch staatliche Zuschüsse vor allem für Langzeit-Arbeitslose attraktiv gemacht werden soll. Die Forderung nach Niedriglöhnen gehört zur angebotsorientierten Wirtschaftspolitik.
Die Diskussion um Niedriglöhne und die politische Forderung nach einem Niedriglohnsektor in der bundesdeutschen Wirtschaft gibt es seit den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Eng damit verbunden ist die Debatte um eine Absenkung des Niveaus der Sozialhilfe, um beschäftigungslosen Menschen verstärkte "Anreize" zu geben, einen niedrig entlohnten Job anzunehmen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass es bestimmte Tätigkeiten gibt, deren Wertschöpfung nicht zum Erreichen des Existenzminimums ausreicht. In der Armuts-Diskussion wird immer wieder auf den hohen Bevölkerungsanteil hingewiesen, der oberhalb und zweitweise unterhalb der Armutsgrenze in prekären Arbeitssituationen gezwungen ist, solche Verträge zu akzeptieren. Dies seien mehr Personen als in den Armutsstatistiken erfasst sind.
Behauptung: Für diese Tätigkeiten existiert in Deutschland kein Arbeitsmarkt, da kein Anreiz besteht, diese aufzunehmen (anders als z. B. in den USA bei den "Working Poor"). Dieser Meinung kann der Markt für ausländische Helfer entgegengehalten werden, der seit Jahren wächst. Kritiker des Niedriglohns nennen ihn Lohndumping.
Um gering qualifizierten Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bieten und ihnen trotzdem entsprechend dem bundesdeutschen Lebensstandard eine menschenwürdige Existenz zu sichern, tauchen im Rahmen der Diskussion um Niedriglöhne immer wieder Kombilohnmodelle (wissenschaftlich "negative Einkommensteuer") auf, die eine Ergänzung um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der Sozialhilfe vorsehen. Es handelt sich letztlich um die Subventionierung von Löhnen.
Staatlich subventionierte Niedriglohnjobs sind eine Alternative zu reinen Transferzahlungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Befürworter sehen eine Vielzahl von Vorteilen:
Vor allem die Gewerkschaften sind Gegner staatlich subventionierter Niedriglöhne: Sie befürchten, dass das allgemeine Lohnniveau sinkt und der Steuerzahler letztlich die Erträge der Arbeitgeber steigert, falls Niedriglöhne durch Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen werden. Daher kritisieren die Gewerkschaften Bestrebungen zur Einführung eines Niedriglohnsektors stark und versuchen ihn mit allen Mitteln zu verhindern.
Auch einige Wirtschaftswissenschaftler, wie z. B. Heiner Flassbeck, glauben nicht, dass Niedriglöhne in den westlichen Industriestaaten eine positiven Effekt haben würden. Sie gehen eher von einem negativen Effekt aus, da ihrer Meinung nach durch die niedrigeren Einkommen auch die Nachfrage verringert würde. Dies führt zu Einnahmerückgängen der Industrie, welche zu mehr Arbeitslosigkeit führen kann. Weiterhin wird argumentiert, dass dies zu einer Spirale ohne Ende wird. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Druck hoher Löhne die Unternehmen zu vermehrten Innovationen getrieben hat, die wesentlich dafür waren und sind, die bundesdeutsche Volkswirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten.
Daher plädieren Kritiker des Niedriglohns für die gesetzliche Festlegung von Mindestlöhnen wie es in der Mehrzahl der Staaten der Europäischen Union und anderswo sowie in Deutschland im Baugewerbe bereits geschehen ist.
Im Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2003/04 wird die Einführung eines Mindestlohn abgelehnt.Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2003): Jahresgutachten 2003/04 - Staatsfinanzen konsolidieren - Steuersystem reformieren (PDF) Das Ratsmitglied Jürgen Kromphardt hat sich jedoch dieser Position nicht angeschlossen und bringt eine skeptische Position zu Niedriglöhnen (S. 375-378) zum Ausdruck.
Löhne, die durch einen hohen wirtschaftlichen Druck und bedingt durch geringe staatliche Reglementierung weit unter international üblichem Niveau liegen, werden als Billiglöhne bezeichnet.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Aufbau Ost in Deutschland im Jahr 2004 wurde vorgeschlagen Sonderwirtschaftszonen zu errichten, in denen dann Niedriglöhne gezahlt werden könnten. Noch ist vollkommen unklar, ob diese Art der Subvention mit dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar wäre.
Niedriglohnländer bieten durch extrem niedrige Lohnkosten von hoch qualifizierten Spezialisten - vermeintlich oder wirklich - hohe Ersparnispotentiale für die renommiertesten, weltweit bekanntesten Marken- Unternehmen der westeuropäischen- oder nordamerikanischen- Nord-Hemisphäre.
Ein Niedriglohn kann als Lohnwucher rechtswidrig sein. In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden Niedriglohnvereinbarungen dann wegen Lohnwuchers als unzulässig angesehen, wenn sie vom "ortsüblichen" Lohn erheblich abweichen. Als ortsüblich in diesem Sinne werden regelmäßig die in den einschlägigen Tarifverträgen vorgesehenen Mindestlöhne angesehen. Unterschreitet der vereinbarte Lohn den Tariflohn um 30% oder mehr, wird in der Regel Sittenwidrigigkeit der Lohnregelung wegen Lohnwuchers angenommen, mit der Folge, dass stattdessen der Tariflohn zu zahlen ist (und bis zur Grenze der Verjährung nachzuzahlen ist). Unterschreitet der vereinbarte Lohn aber "nur" die geltenden Sätze der Sozialhilfe ohne in einem auffälligen Mißverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, so soll das alleine nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts noch kein ausreichender Grund sein, Lohnwucher annehmen zu können.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Niedriglohn".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world