Sikahirsch.jpg Als Wild werden die jagdbaren (d.i. in jagdrechtlichen Vorschriften aufgelisteten) wildlebenden Tiere bezeichnet. Grundsätzlich befindet sich Wild in natürlicher Freiheit und ist herrenlos, gehört also niemandem. Es hat -bzw. hatte- im Gegensatz zu anderen wildlebenden Tieren einen unmittelbaren Nutzen als Nahrungs- und Rohstofflieferant oder es steht in Nahrungskonkurrenz zum Menschen. Die Aneignung des Wildes ist ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten erlaubt.
Das Wild unterliegt der besonderen Fürsorge des Menschen in Form jagdlicher Beschränkungen und der Hege. Die Fürsorge für die Wildarten und für ihren Lebensraum sind Gegenstand des Wildtiermanagements. Die wissenschaftliche Basis dazu liefert die Wildbiologie.
Wild im Sinne der Wildbiologie umfasst die Gesamtheit der auf der Erde vorkommenden jagdbaren Tierarten. Mit der zunehmend globalen Bedeutung des Wildtiermanagements erfährt der Begriff auch eine Ausdehnung auf nicht im Jagdinteresse stehende Tierarten.
Rechtliche Regelungen zum Wildtiermanagement finden sich in Gesetzen zur Nutzung der Wildtiere, zur Unterschutzstellung der Arten und Individuen sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten (Reservaten).
In Deutschland, Österreich und der Schweiz regeln Jagdgesetze - und Verordnungen die Jagd (und als Teilbereich davon die Hege). Diese jagdrechtlichen Vorschriften enthalten einen abschließenden Katalog der jagdbaren Tiere und geben dem Begriff Wild damit seine Legaldefinition.
Wild wird ferner auch als Kurzbezeichnung für das Wildbret verwendet.
Im Jagdrecht und in der jaglichen Praxis wird das Wild nach
unterschieden.
Zum Haarwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Säugetiere. Als Federwild werden die dem Jagdrecht unterliegenden Vögel bezeichnet.
Das Schalenwild umfasst die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer (Boviden, Cerviden und das Schwarzwild). Deren Klauen werden in der Jägersprache als Schalen bezeichnet.
Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler, der Seeadler und der Bär zum Hochwild. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild hat zudem historischen Hintergrund. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch vom niederen Adel, den Bauern und dem Klerus bejagt werden (Niedere Jagd).
Im jagdlichen Sprachgebrauch wird zusätzlich unterschieden nach
Da das Jagrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschieden geregelt ist, gibt es nationale und regionale Unterschiede im Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. In Deutschland ermächtig das Bundesjagdgesetz die Länder, weitere Tierarten zu bestimmen, die dem Jagdrecht unterliegen. In Österreich unterliegt die Regelung der Jagd den einzelenen Ländern. In der Schweiz wird die Regelung der Jagd den Kantonen zugewiesen.
Vor der Entstehung des Bundesjagdgesetzes unterlagen in Deutschland auch Braunbär, Eulen, Pelikan, Amsel, Seeschwalben, Sturmvögel und Weißer Storch dem Jagdrecht. In Südeuropa wird die Jagd auf Singvögel ausgeübt.
Mit den Veränderungen in unserer Umwelt können Wildarten verschwinden, wieder auftreten oder neu hinzukommen. So werden Wolf (unterliegt noch nicht dem Jagdrecht) und Luchs in Mitteleuropa wieder heimisch. Fremdländische Tierarten wie Vielfraß, Waschbär und Marderhund siedeln sich an und konkurrieren mit heimischen Arten.
Solche Wildarten werden bei Bedarf vom Jagdrecht erfasst. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass sie auch bejagt werden dürfen. Einige der dem Jagrecht zugeordneten Tierarten sind ganzjährig geschont (dürfen nicht erlegt werden). Für sie besteht aber weiterhin die Pflicht zur Hege. Sie unterliegen dadurch der besonderen Fürsorge durch den Gesetzgeber und den Jäger.
Der Jäger der Steinzeit nutzte fast alle Teile des Wildes. Neben Nahrung und Kleidung lieferte ihm das Wild Ausgangsmaterial zur Fertigung von Werkzeugen, Waffen und Schmuck.
Das 5. Buch Mose (Deuteronomium) enthält einen Katalog der Tiere, deren Genuss erlaubt oder verboten ist. Zu dieser Zeit standen demnach „... Hirsch und Gazelle und Damhirsch und Steinbock und Wisent und Antilope und Wildschaf ...“ auf der Speisekarte.
Der tägliche Fleischbedarf der Küche König Salomos umfasste „... zehn Mastrinder und zwanzig Weiderinder sowie hundert Schafe, abgesehen von den Hirschen, Gazellen, Antilopen und dem gemästeten Geflügel ...“ (1. Buch der Könige, II 5).
Das Wild hat (außer bei den wenigen verbliebenen Jagdvölkern) heute bei der Deckung des täglichen Bedarfes nur noch geringe Bedeutung.
Die Nutzung als Rohmaterial für Schmuck und Werkzeuge erfolgt nur zu Liebhaberzwecken. Das hochwertige Leder aus dem Fell (der „Decke") der Cerviden und Boviden wird zu Kleidungsstücken verarbeitet. Der Pelz (der „Balg“) der Raubtiere ist in Mitteleuropa nur wenig gefragt.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2000 über 32.600 Tonnen Wildbret verbraucht. Der Wert des erlegten Wildes wird für das Jahr 2000 auf 160 Millionen Euro beziffert. (DJV Handbuch Jagd 2002).
Der Konsum von Wild ist in Deutschland sehr niedrig: im Jahr 2003 wurden pro Kopf nur rund 900 Gramm Wild verzehrt, bei einem gesamten Fleischverbrauch von 60,8 kg.
Rotwild (Hirsche), Rehwild, Sikawild, Damwild und Schwarzwild (Wildschweine) werden auch als Landwirtschaftliche Nutztiere gehalten.
Der falsche Glaube, durch den Genuss von bestimmten Körperteilen spezieller Wildarten besondere Kräfte zu erlangen hat dazu geführt, daß diese Tierarten in ihrem Bestand stark gefährdert, teilweise sogar der Ausrottung nahe sind. Organisierte Wilderei - auch zur Erlangung von Elfenbein und zur Produktion von Souvenirs - werden durch staatlich gefördertes internationales Wildtiermanagement bekämpft.
Beim Wild können neben Verletzungen, Vergiftungen, Geschwülsten und Missbildungen parasitäre Krankheiten, bakterielle Krankheiten und Viruskrankheiten auftreten.
Einige der von Parasiten verursachten Krankheiten (Zoonosen) sind auf den Menschen übertragbar (z.B. Fuchsbandwurm). Dies gilt auch für bestimmte Viruserkrankungen (z.B. Tollwut) oder Bakteriosen.
In den Staaten der Europäischen Union regeln Gesetze die Bekämpfung von Wildkrankheiten, den Umgang mit kranken Tieren, die Vorsorge und den Schutz der Verbraucher.
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