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Als Nichtraucherschutz bezeichnet man alle Aktionen und Maßnahmen, die geeignet sind, nicht rauchen wollende Menschen wirksam vor den Gefahren des Tabakrauchs zu schützen (Passivrauchen). Darunter fallen Rauchverbote in Arbeitsstätten, Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen, Werbeverbote, Aufklärungskampagnen, Warnhinweise auf Verpackungen und Steuererhöhungen.

Der Nichtraucherschutz ist in Deutschland derzeit im internationalen Vergleich noch wenig entwickelt, obwohl auch hier Veränderungen zu verzeichnen sind. Zum Beispiel herrscht Rauchverbot in weiten Teilen der Bahnhöfe und Flughäfen, auch zahlreiche öffentliche Einrichtungen (Universitäten, Schulen, Behörden, Krankenhäuser etc.) sind mittlerweile rauchfrei.

Dennoch wird von Nichtraucherverbänden und Gesundheitsorganisationen gefordert, dass der Bundestag ein umfassendes gesetzliches Rauchverbot erlässt. Verschiedene fraktionsübergreifende Vorstöße in diese Richtung sind in der Vergangenheit jedoch gescheitert. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betrachtet es beispielsweise als Erfolg, ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie verhindert zu haben, weil er massive Umsatzeinbrüche bei seinen Mitgliedsbetrieben befürchtet. Stattdessen sollen bis 2008 im Rahmen einer Selbstverpflichtung 90% der Gaststätten mindestens 50% ihrer Plätze für Nichtraucher reservieren.http://www.dehoga-berlin.de/home/page_sta_1297.html Nosmokingsign.svg Einen gewissen Fortschritt für die Nichtraucher am Arbeitsplatz bedeutet die im August 2004 novellierte Arbeitsstättenverordnung. Sie besagt in unter anderem, dass das Rauchen in Räumen, in denen mehrere Menschen beruflich tätig sind, grundsätzlich untersagt ist. Öffentliche und private Einrichtungen können sich jedoch in eigener Verantwortung in Betriebsvereinbarungen auf Maßnahmen für einen wirksamen Nichtraucherschutz einigen.

Einer der Verbände, die sich gemeinsam mit regionalen Initiativen für den Nichtraucherschutz in Deutschland einsetzen, ist die Nichtraucher-Initiative Deutschland e. V..

Hintergrund


Tabakrauch ist extrem gesundheitsschädigend, nicht nur für Personen die aktiv Tabak rauchen sondern auch für alle, die den Rauch passiv einatmen. Selbst ein einzelner Raucher führt dazu, dass die Gesundheit aller im selben Raum geschädigt wird.

Gesetzliche Rauchverbote in Gaststätten


(in Klammern: Anteil an Rauchern ab 15 Jahre)

Streng:

Irland (27) Großbritannien (26) (ab Sommer 2007) Schottland (26) Norwegen (26) Schweden (18) Italien (24) Malta (20)

Weitreichend:

Portugal (21) Belgien (27) (ab Januar 2007) Tschechien (24) (in der Abstimmung) Lettland (29)

Begrenzt:

Spanien (28) Niederlande (34) Frankreich (29) Dänemark (28) Slowakai (30) Ungarn (31) Litauen (32) (ab 2008: streng) Finnland (22)

Keiner:

Deutschland (24) Polen (28) Österreich (29) Griechenland (35) Estland (29) Luxemburg (31) Schweiz (29)

Siehe auch:


Weblinks


Quelle


Tabak | Arbeitsschutz | Smoking ban | Rökförbud

 

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