In der katholischen Kirche ist das liturgische Jahr durch gesamtkirchliche und diözesane Vorschriften geregelt. Die Fest- und Gedenktage haben eine abgestufte Rangordnung.
Ein nicht gebotener Feiertag kann in diesem Zusammenhang zweierlei sein:
- der Gedenktag eines Heiligen, für den es ein eigenes Messformular gibt, an dessen Stelle der Priester aber auch die Messe vom Tag (mit den fortlaufenden Schriftlesungen und frei gewählten Orationen) oder eine Votivmesse feiern kann. An einem gebotenen Heiligengedenktag müssen dagegen die dafür vorgesehenen Texte und Paramente genommen werden. Manche Gedenktage sind gesamtkirchlich "geboten", andere nur regional oder diözesan, wieder andere erscheinen nur als nicht gebotene Gedenktage in Regionalkalendern. Hierbei handelt es sich vor allem um Feste von Seligen und Heiligen, die überwiegend regionale Bedeutung haben (als Patron eines Bistums, einer Stadt, einer Schützenbruderschaft). Darüberhinaus kann ein nicht gebotener Feiertag einen hohen Stellenwert im Glaubensleben des einzelnen Christen einnehmen, beispielsweise wenn ein Heiliger sein Namenspatron ist.
- ein kirchliches Fest, an dem das Kirchengebot der Gottesdienstteilnahme ("Sonn- und Feiertagspflicht") nicht gilt. Auch hier gelten diözesan unterschiedliche Regelungen, die meist darauf Rücksicht nehmen, ob das betreffende kirchliche Fest auch staatlicher Feiertag ist.
Feiertag | Kirchenjahr