Die Newcastle-Krankheit (engl.: Newcastle Disease oder Pseudo Fowlpest) ist eine weltweit verbreitete, außerordentlich ansteckende und meldepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Verursacht wird sie durch ein Rubulavirus aus der Familie der Paramyxoviridae. Das Krankheitsbild erinnert an die Geflügelpest ("Vogelgrippe"), daher wird die Newcastle-Krankheit in Fachkreisen auch als atypische Geflügelpest bezeichnet.
Der Verursacher dieser Erkrankung ist das Newcastle Disease Virus (NDV), ein Einzel(−)-Strang-RNA-Virus ss(−)RNA der Familie Paramyxoviridae, Unterfamilie Paramyxovirinae und Gattung Rubulaviern. An den Viren, die mit den Erregern der Mumps des Menschen und des Zwingerhustens der Hunde verwandt sind, erkranken in erster Linie Hühner und Truthühner aller Altersgruppen, gelegentlich aber auch Tauben, Gänse, Enten, Fasane, Rebhühner, Wachteln und Strauße. Auch bei Pinguinen, Raben, Papageien und Kanarienvögeln kann die Krankheit auftreten. Beim Menschen rufen die Viren in Einzelfällen eine Bindehautentzündung hervor.
Infizierte Tiere scheiden die Newcastle-Viren in großen Mengen über Kot, Körperflüssigkeiten, Nasen-, Rachen-, Augensekret und Atemluft aus. Daher können sich die Erreger sowohl unmittelbar von Tier zu Tier als auch über die Luft verbreiten, ferner über Eier, Frisch- und Gefrierfleisch sowie Trockenei. Die Viren können in Tiefkühlkost bis zu einem halben Jahr, in Trockenei sogar mehrere Jahre überdauern.
Werden infizierte, aber noch nicht erkrankter Tiere, deren Eier oder Fleischprodukte transportiert, können die Viren auch durch Käfige oder Verpackungsmaterial verschleppt werden. Auch durch Stallstaub, der an Schuhen, Kleidung oder Fahrzeugreifen haftet, können die Viren von Hof zu Hof verbreitet werden.
Das Krankheitsbild der Newcastle-Krankheit weist zunächst zahlreiche unspezifische Veränderungen in Verhalten und Erscheinungsbild der Tiere auf, wie sie auch bei andere akuten Infektionen auftreten:
Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 6 Tage. Bei rascher Ausbreitung innerhalb des Bestands können Todesfälle auch ohne vorher erkennbare Symptome auftreten.
Die Viren befallen Lunge, Darm und Zentralnervensystem und können u.a. punktförmige Blutungen auf der Magenschleimhaut, insbesondere um die Ausführungsgänge der Magendrüsen, verursachen.
Stellt ein Amtstierarzt die Newcastle-Krankheit in einem Geflügelbestand fest, müssen sofort alle Tiere getötet werden. Ställe, Gebäude und Transportfahrzeuge werden desinfiziert. Den betroffenen Tierhaltungen werden gegebenenfalls Personen- und Verkehrsbeschränkungen auferlegt
In Deutschland schreibt die Geflügelpest-Verordnung eine regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Privatleute, die nur zwei oder drei Hühner halten. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser.
Hühner oder Truthühner dürfen in Deutschland nur dann von einem Geflügelbestand in einen anderen abgegeben oder auf Geflügelmärkten, Geflügelschauen und ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft wurde.
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