Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.
Für eine demokratische Wahl werden im Allgemeinen die Kriterien allgemein, frei, gleich und geheim angesetzt. Manche Wahlen sind außerdem unmittelbar.
Es existieren zahlreiche Wahlsysteme, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.
Die Hauptaufgabe von Wahlen ist eine Sachentscheidung. Sie dienen in politischen Systemen zur Gremiumsbildung, also Zusammensetzung von Parlamenten und Räten auf internationaler, Bundes-, Landes-, kommunaler oder betrieblicher Ebene. Die Wahlen erfüllen damit (in Deutschland) folgende Aufgaben:
Das Wahlrecht regelt, wer berechtigt ist, zu kandidieren (passives Wahlrecht) oder Stimmen abzugeben (aktives Wahlrecht, nach Vollendung des 18. Lebensjahres sowie den Besitz einer deutsche Staatsbürgerschaft) und wie die Stimmabgabe abläuft.
Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten) in denen ein Kandidat gewählt wird.
Bei der Bundeskanzlerwahl und bei vielen Länderwahlen ist aber ein anderes System vorgesehen: Hier folgt an den ersten Wahlgang zeitversetzt (in der Regel zwei Wochen) ein zweiter Wahlgang der genauso abläuft wie der erste Wahlgang. Danach folgt unmittelbar ein dritter Wahlgang, in dem nur noch eine einfache Mehrheit notwendig ist. Danach können z.T. weitere Wahlgänge folgen oder der Bundestag bzw. die Landtage werden aufgelöst (Neuwahlen).
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