Netznutzungsentgelte sind im liberalisierten Energiemarkt Entgelte die Stromnetzbetreiber für die Nutzung Ihrer Netze (sogenannte Netznutzung) zur Durchleitung von Strom (Netzdurchleitung) von den Netznutzern erheben. Netznutzer sind in der Regel - vor allem bei Privatkunden - die Lieferanten, größere Industriekunden nutzen aber zunehmend das Netz selbst und bezahlen den Stromnetzbetreiber direkt. Alle Stromnetzbetreiber in Deutschland haben ihre jeweils gültigen Netznutzungsentgelte im Internet zu veröffentlichen. Die Regularien über die Erhebung von Netznutzungsentgelten wurden ursprünglich durch Verbändevereinbarungen geregelt und die Ausführung im zugehörigen Kommentarband des Verband der Netzbetreiber (VDN) beschrieben. Entsprechend dem neuen Energiewirtschaftsgesetz wird die Ermittlung der Netznutzungentgelte in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.
Nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz müssen die Netzbetreiber ihre Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur erstmalig zum 1. November 2005 zur Genehmigung vorlegen. Nach der Antragstellung hat die Bundesnetzagentur 6 Monate Zeit zur Prüfung.
Für Privathaushalte machen die Netznutzungsentgelte etwa ein Drittel des Strompreises aus.
Das Netznutzungsentgelt hat dann die folgenden Bestandteile:
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