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Die Negativerklärung ist die Verpflichtung eines Immobilieneigentümers, seine Immobilie im Grundbuch nicht ohne Zustimmung des Begünstigten der Negativerklärung zu beleihen oder zu verkaufen. Es handelt sich um eine Kreditsicherheit.

Die Negativerklärung ist eine Sicherheit, die insbesondere bei kleineren Darlehen von Bausparkassen Verwendung findet.

Ein Eintrag im Grundbuch findet nicht statt. Die Schutzwirkung für den Gläubiger ist daher gering. Bankenüblich wird die Negativerklärung daher auch nicht bewertet.

Siehe auch


Kreditgeschäft | Finanzierung

 

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