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Ein Zweitwohnsitz ist jeder Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist.

In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Einige Städte erheben eine Zweitwohnsitzsteuer.

Siehe auch:


Besonderes Verwaltungsrecht | Steuern und Abgaben

 

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