Als Nebenerwerb wird eine Erwerbstätigkeit bezeichnet, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt wird. Eine zeitliche Einschränkung ist gesetzlich nicht vorgegeben, allerdings wird eine Nebenbeschäftigung allgemein nur angenommen, wenn der zeitliche Aufwand dafür bis zu 1/3 der Hauptarbeitszeit beträgt. Als Anhaltspunkt für die zeitliche Dimension eines Nebenerwerbs kann auch die Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit gelten, nach der das Arbeitslosengeld bei einer Arbeitslosigkeit weitergewährt wird, wenn der zeitliche Umfang des Nebenerwerbs 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht. Durchschnittlich wenden Nebenerwerbsgründungen pro Woche 13 Stunden für ihre selbstständige Tätigkeit auf.
Der Nebenerwerb ist bei allen Einkunftsarten denkbar:
Der Beginn einer Selbstständigkeit im Nebenerwerb ist mit 59% die häufigste Art der Existenzgründung in Deutschland (Vollerwerb = 41%). Die Vorteile einer "Nebenerwerbsgründung" sind:
In Deutschland haben im Jahr 2003 fast 1 Mio. Menschen über den Nebenerwerb den Schritt in die Selbstständigkeit durchgeführt und ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründungen plant die Selbstständigkeit zukünftig zum Vollerwerb auszubauen.
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