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Nebelscheinwerfer sind breitstrahlende, tief angebrachte Scheinwerfer, die unter Nebel durchleuchten sollen, da dieser erst einige Zentimeter über der Straße beginnt. So wird vermieden, dass der Fahrer sich selbst blendet.

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach §17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.

Siehe auch: Nebelschlussleuchte, Fahrzeugbeleuchtung

Fahrzeugbeleuchtung

 

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