Eine Gliederung Deutschlands in Naturräumliche Haupteinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen. Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen, keine Rolle.
Es wird hier das System des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) von 1994 wiedergegeben. Daneben gibt es weitere Modelle, die teilweise die hier aufgelisteten „Haupteinheiten“ wesentlich weiter untergliedern, in manchen Fällen aber auch nicht damit vereinbar sind. Ferner ist zu berücksichtigen, dass kulturräumliche Regionalbezeichnungen oder andere gebräuchliche landschaftliche Gebietseinheiten nicht deckungsgleich mit den hier gegebenen Abgrenzungen sein müssen. Das mag auch daran liegen, dass es sich um ein flächendeckendes System handelt – mögliche Rand- und Übergangsgebiete werden so je nach Definition der einen oder einer anderen Einheit zugeordnet.
Die hier aufgeführten Bezeichnungen der Naturräume, einschließlich der Nummerierung, sollten möglichst ausschließlich mit Artikeln verlinkt werden, die sich inhaltlich auf die Darstellung der jeweiligen Naturraumgegebenheiten konzentrieren sowie auch auf diesen Übersichtsartikel zurückverweisen. Als Anschauungsbeispiel sei auf den Artikel zur Haupteinheit D29 Wendland und Altmark hingewiesen.
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"Naturräumliche Haupteinheiten Deutschlands".
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