Naturparke sind geschützte, durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandene Landschaftsräume. Diese wertvollen Kulturlandschaften sollen in ihrer heutigen Form bewahrt werden und Besuchern zur Information und Erholung erschlossen werden.
Naturparke unterliegen sowohl in Deutschland, als auch Österreich und der Schweiz einem gesetzlich reglementierten Gebietsschutz, der Teil des Naturschutzrechts ist.
Der Naturpark gehört zu den Möglichkeiten des gebietsbezogenen Naturschutzes, den das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bereitstellt. Der Naturschützer und Mäzen Alfred Toepfer stellte die Idee zur Einrichtung von zunächst 25 Naturparks in Westdeutschland erstmals am 6. Juni 1956 in der Universität der Bundeshauptstadt Bonn vor in Anwesenheit des Bundespräsidenten Theodor Heuss.
In § 27 des BNatSchG wird festgelegt, dass Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete sind. Sie sollen auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sein, eine große Arten- und Biotopenvielfalt aufweisen und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.
In Naturparken wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein.
Die zugrundeliegende Idee ist ein Schutz durch Nutzung, deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz der Kulturlandschaft und Natur sehr wichtig. Dabei sollen der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden so verknüpft werden, dass beide Seiten davon profitieren: nachhaltiger Tourismus mit Respekt vor dem Wert der Natur und Landschaft stehen im Vordergrund.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
Naturparke sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen (2003) 95 Naturparke (siehe Karte), die etwa 24% der Landesflächen einnehmen. Sie stellen einen wichtigen Baustein im Naturschutz dar und helfen, die landschaftlichen Schönheiten, Kulturlandschaften, und seltene Arten und Biotope zu erhalten und auch späteren Generationen zugänglich zu machen.
Die Deutschen Naturparks der Bundesländer sind im Verband Deutscher Naturparke zusammengefasst. Staatenübergreifende Pläne und Aktionen werden unter Europarc verfolgt.
Neben den Naturparken kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
In der Schweiz wird das entsprechende Schutzreglement Geschützte Landschaft genannt.
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Derzeit gibt es in folgenden Bundesländern Naturparke:
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Kroatien hat 10 Naturparke
Südtirol hat 8 Naturparke und Anteil an einem Nationalpark
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