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Nationalrat.jpg Der Nationalrat ist die Abgeordnetenkammer der Bundesversammlung des Parlaments der Republik Österreich. Der Name leitet sich vom Reichsrat für Cisleithanien aus der Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie ab. Die zweite Kammer bildet der Bundesrat, der die föderative Vertretung der Bundesländer darstellt. Beide Räte sind als selbständige Organe eingerichtet.

Geschichte


Wien Parlament um 1900.jpg um 1900]] Vienna Parlament 2005.jpg Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und dem Zusammenbruch der Monarchie, traten am 30. Oktober 1918 zunächst die deutschsprachigen Abgeordneten des alten Reichsrats im Parlament zusammen. Am 12. November, nachdem der letzte Habsburger Kaiser Karl I. am Vortag „auf jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtet hatte, wurde das „Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich“ beschlossen. Dessen erster Artikel lautete: „Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt“.

Zuerst nahmen auch sudetendeutsche Parlamentarier aus Böhmen, Mähren und Schlesien an den Sitzungen teil. Nach Ratifizierung des Vertrages von St. Germain am 21. Oktober 1919 war die Zuständigkeit des Parlaments auf die Republik Österreich in ihren heutigen Grenzen beschränkt und es erfolgten Neuwahlen.

Der Nationalrat hatte bereits in der Ersten Republik mit der neuen Verfassung 1920 183 Abgeordnete. 1925 wurde die Anzahl aber auf 165 reduziert.

Eine Geschäftsordnungskrise am 4. März 1933 – alle drei Nationalratspräsidenten (Karl Renner, Rudolf Ramek und Sepp Straffner) waren nacheinander von ihrem Amt zurückgetreten, wodurch die Sitzung nicht mehr verfassungskonform beendet werden konnte – nutzte der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuß, um den Parlamentarismus in Österreich auszuschalten (siehe Selbstausschaltung des Parlaments). Ein Wiederzusammentreten der Abgeordneten wurde von Dollfuss mit Polizeigewalt verhindert. Der Bundeskanzler wurde mit Notfallsrechten ausgestattet und konnte so die Republik in einen autoritären Ständestaat umwandeln. Vier Jahre regierte die aus der Christlichsozialen Partei hervorgegangene Vaterländische Front ohne Parlament (vgl. Austrofaschismus), bis Österreich mit dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich in der Zeit des Nationalsozialismus am 12. März 1938 als eigenständiger Staat zu existieren aufhörte.

Erst am 25. November 1945 fanden wieder Nationalratswahlen, die ersten seit 1930, statt. 1971 wurde die Anzahl der Abgeordneten wieder auf 183 erhöht.

Kompetenzen


Der Nationalrat beschließt einfache Bundesgesetze mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Abgeordneten. Auf gleiche Weise kann er sich auflösen oder der Bundesregierung bzw. einzelnen Ministern das Misstrauen aussprechen. Bei Beharrungsbeschlüssen nach Vetoeinlegung des Bundesrats muss die Hälfte anwesend sein bei weiterhin einfacher Mehrheit. Für Bundesverfassungsgesetze ist eine Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der Abgeordneten notwendig.

Gesetzgebung

Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich)

Gesetzesinitiativen können von Abgeordneten und Ausschüssen des Nationalrats, Bundesregierung, Bundesrat und den Bürgern mittels Volksbegehren eingebracht werden. Wobei zu beachten ist, dass die tatsächlich umsetzbaren Initiativen praktisch immer von der Regierung ausgehen.

Beteiligung an der Vollziehung

Zustimmungrechte, Genehmigungsrechte, Mitwirkung bei der Bestellung von Mitgliedern des VfGH und bei der Wahl des Rechnungshofpräsidenten.

Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung

Rechtlich: Anklage von Mitgliedern der Bundesregierung wegen Gesetzesüberschreitungen und strafrechtlich verfolgbarer Handlungen. Politisch: Interpellationsrecht (=Fragerecht) gegenüber der Bundesregierung, Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und das Misstrauensvotum. Finanziell: Beschließung des Bundesfinanzgesetzes und Vorlage des Bundesrechnungsabschluss im Nationalrat.

Abgeordnete


Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Den Vorsitz hat einer der 3 Nationalratspräsidenten, die von den Abgeordneten gewählt werden und der Mandatsstärke der Fraktionen entsprechen. Als Erster Nationalratspräsident fungiert in der derzeitigen Gesetzgebungsperiode Andreas Khol (ÖVP), als Zweite Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), als Dritter Präsident Thomas Prinzhorn (parteifrei, nominiert von der FPÖ).

Wie in den meisten Demokratien verfügen auch in Österreich die Abgeordneten über die Politische Immunität. Diese teilt sich auf in:

  • Berufliche Immunität: Die Abgeordneten können für Gesetze, denen sie zugestimmt haben, in keinem Fall strafrechtlich verfolgt werden.
  • Außerberufliche Immunität: Steht ein Abgeordneter unter Verdacht, ein Verbrechen verübt zu haben, so kann die Justiz erst tätig werden, wenn der Immunitätsausschuss des Nationalrats einer Aufhebung der Immunität zustimmt. Sinn dahinter ist, dass die Abgeordneten gegen Willkür und Machtmissbrauch der Exekutive geschützt werden. Dies war zuletzt in den 1930er-Jahren der Fall, als in Österreich der Ständestaat herrschte und Abgeordnete aus fadenscheinigen Gründen verhaftet wurden, da das Innenministerium der Christlichsozialen Partei unterstand, die versuchte, auch auf diese Weise ihre Gesetze durchzubringen.

Ausschüsse


Im Nationalrat ernennen die darin vertretenen Parteien jede Regierungsperiode die Mitglieder der Ausschüsse, welche zur Gesetzesausarbeitung dienen. Jeder Partei stehen darin das selbe Anteilsverhältnis zu, in dem sie auch bei den Nationalratswahlen gewählt wurden.

Es gibt verfassungsrechtlich zwingend vorgesehene, sowie freiwillige Ausschüsse, die bei Bedarf gebildet werden können. In der aktuellen, 22. Gesetzgebungsperiode, gibt es 36 Ausschüsse. Einige Beispiele:

  • Fixe:
    • Hauptausschuss
    • Rechnungshofausschuss
    • Immunitätsausschuss
    • Haushaltsausschuss

  • freiwillige:
    • Justizausschuss
    • Sozialausschuss
    • Landesverteidigungsausschuss
    • Untersuchungsausschüsse u.a. nach Bedarf

Derzeitige Sitzverteilung


Die Sitzaufteilung gemäß der Nationalratswahl vom 24. November 2002 ist wie folgt:
Partei 2002 (1999)
ÖVP 79 (52)
SPÖ 69 (65)
FPÖ/BZÖ1 18 (52)
Grüne 17 (14)
Quelle: Österreichischer Nationalrat - Sitzplan im Plenarsitzungssaal

1 Am 4. April 2005 kam es zur Abspaltung einer neuen Gruppierung, des "Bündnis Zukunft Österreich" (BZÖ), von der FPÖ. Der Großteil der vorherigen FPÖ-Nationalratsabgeordneten wechselte zum BZÖ. Zurzeit bilden diese beiden Parteien jedoch noch einen gemeinsamen Parlamentsklub (Freiheitlicher Klub).

Nationalratswahlergebnisse in der Zweiten Republik


Im folgenden die Nationalratswahlergebnisse seit 1945 in Prozent der gültigen Stimmen und Anzahl der Mandate
Jahr SPÖ ÖVP FPÖ1 Grüne2 LiF KPÖ3 Sonstige
1945 44,6 76 49,8 85 5,4 4 0,2 0
1949 38,7 67 44,0 77 11,7 16 5,1 5 0,5 0
1953 42,1 73 41,3 74 10,9 14 5,3 4 0,4 0
1956 43,0 74 46,0 82 6,5 6 4,4 3 0,1 0
1959 44,8 78 44,2 79 7,7 8 3,3 0 0,1 0
1962 44,0 76 45,4 81 7,0 8 3,0 0 0,5 0
1966 42,5674 48,3585 5,35 6 0,41 0 3,33 0
1970 48,4 81 44,7 78 5,5 6 1,0 0 0,4 0
Umstellung auf 183 Mandate
1971 50,0 93 43,1 80 5,5 10 1,4 0 0,0 0
1975 50,4 93 42,9 80 5,4 10 1,2 0 0,0 0
1979 51,0 95 41,9 77 6,1 11 1,0 0 0,0 0
1983 47,6 90 43,2 81 5,0 12 3,4 0 0,7 0 0,1 0
1986 43,1 80 41,3 77 9,7 18 4,8 8 0,7 0 0,3 0
1990 42,8 80 32,1 60 16,6 33 4,8 10 0,6 0 3,3 0
1994 34,9 65 27,7 52 22,5 42 7,3 13 6,0 11 0,3 0 1,4 0
1995 38,1 71 28,3 52 22,0 41 4,8 9 5,5 10 0,3 0 1,1 0
1999 33,2 65 26,9 52 26,9 52 7,4 14 3,7 0 0,5 0 1,5 0
2002 36,5169 42,3079 10,0118 9,4717 0,98 0 0,56 0 0,17 0
1 1949 als VdU (Wahlpartei der Unabhängigen)
2 1983 ALÖ (Alternative Liste Österreichs, 1,4%) und VGÖ (Vereinte Grüne Österreichs, 1,9%)
3 1953 VO (Wahlgemeinschaft Österreichische Volksopposition) 1956 - 1966 KuL/KLS (Kommunisten und Linkssozialisten)

Siehe auch


Weblinks


Politik (Österreich) | Parlament (Europa)

National Council of Austria | Conseil national de l'Autriche | Национальрат

 

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