Ein Nationalpark ist ein klar definiertes, ausgedehntes Gebiet, das durch spezielle Maßnahmen vor menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Meist sind dies Gebiete, die im Auftrag einer Regierung verwaltet werden und über besondere Eigenarten wie natürliche Schönheit oder Naturschätze verfügen.
In Europa wurden die ersten Nationalparks 1909 in Schweden errichtet und 1914 in der Schweiz. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg etablierte sich die Idee, und heute existieren in etwa 120 Ländern mehr als 2.200 Nationalparks. Die landschaftliche Vielfalt der Gebiete ist enorm und umfasst fast alle Landschaftstypen.
In Deutschland wurde mit dem Nationalpark Bayerischer Wald der erste Nationalpark erst 1970 errichtet. 1978 folgte der Nationalpark Berchtesgaden, der Königssee und Watzmann umschließt. 1985 und 86 wurden die Küstenbereiche des deutschen Wattenmeers als Nationalpark ausgewiesen. In der DDR gab es bis kurz vor der Wende keine Nationalparks. Rund 15% der Landesfläche waren aber öffentlichem Zugang versperrt und wiesen fast unberührte Landschaften auf. In den Umbruchszeiten der Wende wurden 1990 noch vor der Wiedervereinigung fünf Nationalparks in der Noch-DDR umgesetzt. Seitdem kamen bis 2004 sechs weitere Nationalparks hinzu, die Errichtung eines Parks „Elbtalaue“ scheiterte 1999. So bestehen 2004 in Deutschland 15 Nationalparks.
Heute wird der Naturschutz weltweit von der IUCN koordiniert. Die IUCN organisiert alle zehn Jahre einen internationalen Kongress (World Parks Congress), an dem Strategien zum Naturschutz in Nationalparks festgelegt werden. Der letzte Kongress fand 2003 in Durban (Südafrika) statt. Außerdem führt die IUCN eine "Rote Liste gefährdeter Arten".
Andererseits werden Nationalparks in stärker bevölkerten Regionen errichtet, um diese in einen natürlicheren Zustand zurückzuversetzen. In einigen Ländern wie England und Wales gehören Nationalparks weder der Regierung noch sind sie unberührte Wildnis. Vielmehr können sie menschliche Siedlungen enthalten, die ihr Land nutzen. In Afrika dienen Nationalparks hauptsächlich als Wildreservat, in Asien eher wissenschaftlichen Zwecken. Nordamerika bietet klassische Nationalparks zu Erholungs- und Erkundungszwecken an, bei denen Auswirkungen des Massentourismus eine Gefahr für den Naturschutz darstellen.
Die meisten Nationalparks verfolgen zwei Ziele: Sie sollen Pflanzen und Tieren als Rückzugsgebiet dienen und gleichzeitig das Erholgungsbedürfnis von Touristen befriedigen. Diese beiden Ziele widersprechen sich in gewisser Weise und können zu Konflikten führen, besonders bei sehr stark besuchten Nationalparks. Andererseits können die Nationalparks mit den Touristeneinnahmen Schutzmassnahmen für Tiere und Pflanzen finanzieren. Für die Nationalpark-Verwaltungen ist es eine schwierige Herausforderung, die Balance zwischen dem Schutz von Naturgütern und deren öffentlicher Zugänglichkeit zu finden. Immer wieder kommt es in Nationalparks zu illegalen Holzfällungen und zu Wilderei.
Interessant ist die Entstehungsgeschichte des Royal-Nationalpark in Australien, der mit 154.42 km² Fläche größtenteils auf dem Stadtgebiet der Millionenstadt Sydney liegt. Er wurde im Jahre 1879 kurzerhand aus wirtschaftlichen Gründen errichtet, nachdem in dem Gebiet Kohlevorkommen entdeckt wurden und politisch einflussreiche Minenbesitzer des Outbacks eine Konkurrenz vor den Toren der Stadt fürchteten. Heutzutage ist der zweitälteste Nationalpark der Welt ein Juwel größtenteils unberührter Natur.
In §24 des BNatSchG wird festgelegt, dass Nationalparks dem großräumigen Schutz von Gebieten von besonderer Eigenart dienen sollen. Diese Gebiete müssen in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Im übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzbuches.
Nationalparks sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme. Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.
Neben dem Nationalpark kennt das Bundesnaturschutzgesetz weitere Schutzmöglichkeiten, die mehr oder weniger rigide sind und unterschiedliche Zweckbestimmungen haben:
Die Fläche aller Nationalparks in Deutschland macht zusammen etwa 2,6% des Bundesgebietes aus.
Der Nationalpark Elbtalaue wurde direkt nach seiner Einrichtung 1998 wegen einer Klage 1999 wieder aufgelöst - das Gebiet erfüllt nicht die Anforderungen an die Naturbelassenheit. Anfang 2005, wurden der Nationalpark Harz und der Nationalpark Hochharz zu einem Nationalpark zusammengeschlossen. Damit entfällt die Bezeichnung „Nationalpark Hochharz“.
Heute verfügt Österreich über sechs Nationalparks, u.a. Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel und Nationalpark Kalkalpen. Im Tiroler Lechtal war ein Nationalpark in Diskussion. Die Tiroler Landesregierung beschloss allerdings im Jahr 2004 die Errichtung eines Naturparks. Der Nationalpark Nockberge wird vom Weltnaturschutzbund IUCN nicht als Nationalpark (IUCN-Kategorie II), sondern als geschützte Landschaft (Kategorie V) eingestuft.
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