Ein Nationalitätszeichen ist ein Zeichen, das die Zuordnung einer Einheit zu einer bestimmten Nation auf den ersten Blick ermöglichen soll. Ein solches Nationalitätszeichen kann zum Beispiel die jeweilige Staatsflagge sein, die sichtbar mit geführt wird.
In manchen Bereichen ist die Verwendung der Nationalitätszeichen durch internationale Vereinbarungen geregelt, um eine weltweit eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Solche Regelungen gibt es etwa bei Kraftfahrzeugen, bei Schiffen (Schiffsnummer) oder bei Flugzeugen (Luftfahrzeug-Kennung). Hier besteht das Nationalitätszeichen aus (jeweils unterschiedlichen) Buchstabenkombinationen.
Das Nationalitätszeichen geht zurück auf das 1926 von der Weltgemeinschaft ratifizierte Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr und wird in Deutschland seit 1934 durch die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) geregelt.
Unter anderen wurde für Deutschland D, für die Republik Österreich A, für die Schweizerische Eidgenossenschaft CH (Confoederatio Helvetica) und für das Fürstentum Liechtenstein FL vereinbart.
Im Inland darf es geführt werden (§ 60 Abs. 6 StVZO); im Ausland muss es geführt werden (§ 2 IntKfzV). Euro-Kennzeichen, soweit EU-Mitglied, ersetzen jedoch im Gebiet der EU das Nationalitätszeichen. Auch Kroatien benutzt bereits ein solches Kennzeichen, welches ein Länderkürzel enthält und das Emblem Europäischen Union ("Eurofeld") enthält, obwohl dieses Land (noch) kein EU-Mitglied ist.
Deutschland: Das Nichtführen, das falsche Anbringen oder das Anbringen verwechslungsfähiger Nationalitätszeichen kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden (§ 14 IntKFZVO). Das Führen eines unrichtigen Nationalitätszeichens stellt tatbestandsmäßig die Straftat des Kennzeichenmissbrauchs (§ 22 StVG) dar.
Das Übereinkommen über den Strassenverkehr (Anhang 3) vom 8. November 1968 lässt auch ein kleineres Zeichen zu: 8 cm hohe Buchstaben mit einer Strichbreite von 10 mm sind auf einer weißen Ellipse der Breite 17,5 cm und Höhe 11,5 cm in schwarzer Farbe aufgemalt. Bei Länderkürzeln mit drei Buchstaben ist außer bei Krafträdern und ihren Anhängern ein 24 cm breites und 14,5 cm hohes Zeichen zu verwenden. Auch Anhänger sind mit dem Nationalitätszeichen zu versehen.
Außer dass sich das Nationalitätszeichen gut sichtbar an der Rückseite des Fahrzeugs befinden muss, bestehen keine weiteren Vorschriften hinsichtlich der Anbringung. Insbesondere in Deutschland sind alternativ Ausführungen gemäß beider Abkommen möglich.
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