Der Nationale Ethikrat wurde am 2. Mai 2001 durch Beschluss der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder als ein „nationales Forum des Dialogs über ethische Fragen in den Lebenswissenschaften“ (§ 1 Einrichtungserlass) eingesetzt. Seine Mitglieder wurden vom Bundeskanzler gezielt berufen, so dass die Zusammensetzung des Rates keine gesellschaftliche Repräsentativität, wie sie die Enquetekommissionen des Deutschen Bundestages haben, vorweisen kann. Er trat am 8. Juni 2001 zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Am 23. Juni 2005 begann die zweite Amtszeit des Nationalen Ethikrates; zugleich übernahm Kristiane Weber-Hassemer den Vorsitz von Prof. Dr. Spiros Simitis.
Der Nationale Ethikrat ist ein Sachverständigengremium, das sich mit den ethischen, rechtlichen und sozialen Folgen biowissenschaftlicher Forschung und ihrer Anwendung befasst. Er hat bis zu 25 Mitglieder, die überwiegend biowissenschaftliche, aber auch andere wichtige wissenschaftliche und gesellschaftliche Teilbereiche repräsentieren. Alle Mitglieder werden vom Bundeskanzler jeweils für die Dauer von vier Jahren, mit der Möglichkeit einmaliger Wiederberufung, ernannt. Der Nationale Ethikrat hält sich, obwohl seine Zusammensetzung vom politischen Willen des jeweiligen Bundeskanzlers abhängig ist, für ein politisch unabhängiges Gremium (§ 4 Einrichtungserlass, § 1 Geschäftsordnung). Eine Mitgliedschaft aktiver Bundes- oder Landespolitiker wird daher explizit ausgeschlossen (§ 3 Abs. 2 Einrichtungserlass). Zudem kann gemäß § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung ein Mitglied im Einzelfall von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen werden, insofern ein konkreter Interessenkonflikt vorliegt.
Der Nationale Ethikrat erfüllt eine Doppelfunktion als Dialogforum und Beratungsgremium. In seiner Funktion als bioethisches Dialogforum soll der Nationale Ethikrat gemäß seinem Einrichtungserlass wissenschaftliche Spezialdiskurse zusammenführen (zentralisieren) und die gesellschaftliche Diskussion insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen fördern. In seiner Funktion als biopolitisches Beratungsgremium hat der Nationale Ethikrat die Aufgabe, eigenständige Berichte sowie Stellungnahmen im Auftrag von Bundesregierung und Deutschem Bundestag zu erarbeiten und außerdem die Zusammenarbeit mit anderen Ethikkommissionen auf nationaler und internationaler Ebene zu gewährleisten. Der Nationale Ethikrat erstattet dem Bundeskanzler mindestens einmal jährlich Bericht über den Sachstand der gesellschaftlichen Debatte.
Der Nationale Ethikrat bestimmt sowohl sein Arbeitsprogramm als auch seine Arbeitsweise selbst. An andere als die im Einrichtungserlass festgeschriebenen Aufträge und Weisungen ist er nicht gebunden. Der Nationale Ethikrat tagt in der Regel einmal monatlich. Diese Sitzungen finden seit Januar 2003 mit Ausnahmen öffentlich statt. Ergänzend zu den Plenarsitzungen wird die inhaltliche Arbeit im Vorfeld der Veröffentlichung von Stellungnahmen überwiegend in Ad-hoc-Arbeitsgruppen geleistet, die auf Beschluss des Plenums themenspezifisch gebildet werden und sich in unregelmäßigen Intervallen zu Arbeitstreffen zusammenfinden. Bis Ende 2005 hat der Nationale Ethikrat acht Stellungnahmen zu den Themen Stammzellimport, Pränataldiagnostik, Biobanken, Polkörperdiagnostik, Klonen, Biopatente, Patientenverfügungen und Einstellungsuntersuchungen vorgelegt. Die Arbeit des Nationalen Ethikrates wird von einer Geschäftsstelle gestützt, die an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften ansiedelt ist. Der dem Nationalen Ethikrat vom Bund zur Verfügung gestellte jährliche Gesamtetat umfasst 2,14 Mio. €.
Einmal jährlich, im Oktober, findet die Jahrestagung des Nationalen Ethikrat in Berlin statt. Die Jahrestagungen sind als eintägige öffentliche Konferenzen zu medizinischen und lebenswissenschaftlichen Schwerpunktthemen konzipiert. Mehrmals jährlich veranstaltet der Nationale Ethikrat ein Forum Bioethik in Berlin. Bis Ende 2005 fanden insgesamt zehn Bioethikforen statt. Diese Abendveranstaltungen, die für gewöhnlich durch Gastvorträge eingeleitet werden, sind ebenso wie die Jahrestagungen darauf ausgerichtet, konkrete biopolitische Themen unter der Beteiligung von Öffentlichkeit zu diskutieren. Darüber hinaus hat der Nationale Ethikrat im Jahr 2004 zwei auswärtige Tagungen in Augsburg und Münster veranstaltet.
Die Gründung des Nationalen Ethikrates fällt zeitlich mit einem Wendepunkt in der deutschen Debatte um die Einfuhr embryonaler Stammzelllinien zu Forschungszwecken zusammen. Am 3. Mai 2001 präsentierte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihren Kurswechsel in der Stammzellforschung (Drei-Stufen-Plan). Noch im Jahr 1999 hatte die DFG deutlich für die Priorisierung von Alternativmöglichkeiten zur Forschung an embryonalen Stammzellen und für eine Förderung des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses votiert (Stellungnahme zum Problemkreis humane embryonale Stammzellen). Nun entfachte sie mit ihren Forderungen nach Einfuhrmöglichkeiten von embryonalen Stammzellen und einer eventuellen Erzeugung eigener Stammzelllinien eine breite öffentliche Diskussion. Mit der parlamentarischen Grundsatzdebatte vom 31. Mai 2001 und der Entscheidung über die Einfuhr embryonaler Stammzellen vom 30. Januar 2002 nahm der Gesetzgeber die Debatte auf. Bereits am 24. März 2000 hatte der 14. Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin beschlossen, welche am 15. Mai 2000 unter dem Vorsitz der Juristin Margot von Renesse (SPD) ihre Arbeit aufnahm. Bundeskanzler Gerhard Schröder nahm erstmals im Dezember 2000 öffentlich zur Biopolitik Stellung. Bis dahin hatten sich die Ministerinnen Edelgard Bulmahn (Bildungsministerin, SPD), Herta Däubler-Gmelin (Justizministerin, SPD) und Andrea Fischer (Gesundheitsministerin, Bündnis 90/Die Grünen) zur Forschung an embryonalen Stammzellen eher skeptisch bis ablehnend geäußert. Dem gegenüber plädierte der Bundeskanzler nun für einen pragmatischen Umgang mit bioethischen Problemstellungen und für eine „Diskussion ohne Scheuklappen“. Der Nationale Ethikrat, der nicht aufgrund eines Gesetzes, sondern eines Kabinettsbeschlusses konstituiert wurde, sah sich von Anbeginn dem Verdacht seiner Kritiker ausgesetzt, bloßes Legitimationsgremium liberaler Forschungspolitik oder „biopolitischer Weichmacher des Bundeskanzlers“ (Maria Böhmer) zu sein. Am 19. Februar 2003 entschied der 15. Deutsche Bundestag, erneut eine Enquetekommission, diesmal mit der Bezeichnung Ethik und Recht der modernen Medizin, unter dem Vorsitz des Biologen René Röspel (SPD) einzurichten.
Gelegentlich wird das Konkurrenzverhältnis zwischen den parlamentarischen Enquetekommissionen und dem Nationalen Ethikrat thematisiert. Jene sind demokratisch legitimiert, aber nur für die Dauer eine Legislaturperiode eingesetzt. Der Nationalen Ethikrat ist - trotz der begrenzten Amtszeit seiner Mitglieder - der erste Versuch, eine ständige Bioethikkommission in der Bundesrepublik als unabhängiges Gremium zu etablieren. Problematischer dürfte sein, dass der Ethikrat eine von der Regierung eingesetzte und also eine demokratisch nur schwach legitimierte Kommission ist, die aber über Normen diskutiert, die für die Gesamtgesellschaft verbindlich sein sollen. So ist es freilich auch mit allen anderen Regierungskommissionen, deren bekannteste unter Hartz und Rürup ganze Gesetzeswerke ausgearbeitet haben.
Bioethik | Gentechnologie | Medizinethik | Rechtsphilosophie | Politik (Deutschland) | 2001
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Nationaler Ethikrat Deutschlands".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world