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Als Lebensmittel (früher auch Nahrungsmittel, historisch Viktualien), bezeichnet man die Nahrung des Menschen. Sie werden in der deutschen Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) wie folgt definiert:

Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2).

Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.

Nach der Verordnung Lebensmittelrecht gehören nicht zu den Lebensmitteln:

  • Futtermittel,
  • lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind,
  • Pflanzen vor dem Ernten,
  • Arzneimittel,
  • kosmetische Mittel,
  • Tabak und Tabakerzeugnisse,
  • Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe,
  • Rückstände und Kontaminanten.
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Funktionen von Lebensmitteln


Die Funktionen der Lebensmittel können aufgrund von ihrem Nutzen wie folgt eingeteilt werden:

Nährwert

Der Nährwert ist ein Maß um den physiologischen Brennwert eines Lebensmittels zu qualifizieren und quantifizieren. Meist fasst man unter dem Begriff Nährwert nur den Brennwert, also die dem Körper zur Verfügung gestellte Energie zusammen.

Grund- und Hauptnährstoffe
Nahrungsinhaltsstoffe, die dem Körper Energie und zum Teil nach erfolgtem Umbau im Körper auch Bausteine für Wachstum und Körpererneuerung liefern. Zu diesen Grundnährstoffen gehören Proteine, Fette und Kohlenhydrate. Diese Komponenten der einzelnen Lebensmittel liefern dem Körper in erster Linie Energie. Sie werden deshalb auch als Brennstoffe bezeichnet.

nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile
Nicht-energieliefernde Nahrungsbestandteile können zwar auch Energie liefern, jedoch ist dies nicht der Hauptzweck. Vereinfacht werden sie auch als Ballaststoffe bezeichnet.

= Wirkstoffe
= Ebenfalls zu den nicht-energieliefernden Nährstoffen zählt man die Wirkstoffe. Sie sind meist essentiell. Spurenelemente wirken oft als Coenzyme.

= Weitere mögliche Lebensmittelbestandteile
= Diese regen den Appetit und die Verdauung an.

Genusswert

Sensorische Wahrnehmung mit den menschlichen Sinnen

Gesundheitswert

Vielen Lebensmitteln wird eine natürliche Heilkraft nachgesagt, was wissenschaftlich schwer zu beweisen ist.

Diätlebensmittel dienen der speziellen Ernährung z. B. von Diabetikern, verfügen oftmals aber leider nicht über einen geringeren Brennwert (Kalorien) und weniger Fett als herkömmliche Nahrung.

Der Gesundheitswert (biologischer Wert, ernährungsphysiologische Qualität) wird u. a. bestimmt durch den Gehalt an Nährstoffen (Protein, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe), durch physiologische Faktoren wie Verdaulichkeit, Sättigungswirkung und Bekömmlichkeit sowie durch hygienisch-toxikologische Faktoren wie Gehalt an Rückständen und bestimmten Mikroorganismen.

Lebensmittelgruppen


Lebensmittelkennzeichnung


Für den Verbraucher von besonderer Bedeutung ist die Kennzeichnung der Lebensmittel. Nur so kann er die Informationen erhalten, um beim Kauf von Lebensmitteln die Ware zu beurteilen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist in vielfältigen deutschen und europäischen Rechtsnormen festgelegt. Ein Bestandteil der Lebensmittelkennzeichnung ist z.B. die Veterinärkontrollnummer.

Rechtsgrundlagen (D)


Viele Gesetze und Verordnungen regeln die Herstellung, die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland und allen anderen Ländern Europas. Es wird angestrebt, das Lebensmittelrecht EU-weit zu harmonisieren. In Deutschland gibt es eine Fülle von Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen), die diesen Bereich regeln. Die wichtigsten seien hier genannt:

Der Lebensmittelbegriff in der Vollwerternährung


Während das deutsche Lebensmittelrecht nur den Begriff „Lebensmittel“ kennt, wird im Kontext der Vollwerternährung zwischen Lebens- und Nahrungsmitteln unterschieden. Dort werden als Lebensmittel nur solche Nahrungsmittel bezeichnet, die nicht konserviert und insbesondere nicht über 43 °C erhitzt wurden. Durch das Erhitzen können wichtige Nahrungsbestandteile (wie Vitamine etc.) zerstört werden; das Nahrungsmittel „lebt“ dann nach der Vorstellung der Vollwerternährung nicht mehr und wird deshalb geringerwertig als „Nahrungsmittel“ eingestuft.

Drogen und Genussmittel, wie Tabak oder Alkohol werden auch vom Menschen aufgenommen, dienen jedoch nicht dem Aufbau oder Unterhalt des menschlichen Körpers.

Siehe auch


Bundeslebensmittelschlüssel, Fast Food, Functional Food, Genetisch modifizierte Nahrungsmittel, Genusstauglichkeitskennzeichen, Getränk, Grundnahrungsmittel, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelzubereitung, Lebensmittelzusatzstoff, Mindesthaltbarkeitsdatum, Nahrungsergänzungsmittel, Nichtzutat

Weblinks


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