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Nachlass ist die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen oder die Erbschaft desselben.

Der Begriff Nachlass im weiteren Sinn bezeichnet die Gesamtheit des überlieferten archivalischen Materials (z. B. Werke, Briefe, Lebensdokumente), das sich auf eine Person als Bestandsbildner bzw. Nachlasser bezieht und aus deren Besitz stammt.

Wenn derartige Materialien schon bei Lebzeiten einer Bibliothek, einem Archiv oder Museum zur Verfügung gestellt werden, spricht man von Vorlass (den Begriff prägte der Leiter der Handschriftenabteilung des Deutschen Literaturarchivs Marbach, Jochen Meyer).

Die zentrale Datenbank Kalliope bei der Staatsbibliothek zu Berlin enthält etwa 1.2 Mio Datensätze zu Autographen und Nachlässen in ca. 300 deutschen Archiven, Bibliotheken und Museen sowie zu anderen Sammlungen. Das Pendant für die Schweiz ist das Repertorium der handschriftlichen Nachlässe in den Bibliotheken und Archiven der Schweiz. Ein weiteres Online-Findmittel für Nachlässe ist die Zentrale Datenbank Nachlässe (ZDN) des Bundesarchivs, die ca. 7.000 Nachlässe in deutschen Archiven nachweist.

Das in deutschsprachigen Ländern verwendete Regelwerk für die Erschließung von Nachlässen und Autographen ist die so genannte RNA (Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen); die Online-Version ist auf dem Kalliope-Portal zu finden.

Siehe auch


Weblinks


Bibliothekswesen | Erbrecht

Estate (law) | Patrimonio | Patrimoine (finance)

 

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