Kontrollierter Sichtflug, abgekürzt CVFR (für controlled visual flight rules), ist eine Zwischenform von Sicht- und Instrumentenflug. Dieses Verfahren dient der Durchführung von Sichtflügen entweder im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen Überlandflügen im kontrollierten Luftraum.
Die Berechtigung, um kontrollierte Sichtflüge durchführen zu dürfen, wurde inzwischen europaweit in die Flugausbildung zum Privatpiloten integriert. Piloten mit älteren Fluglizenzen können diese Berechtigung in einer theoretischen und praktischen Ausbildung erwerben. Ebenso soll die Durchführung kontrollierter Sichtflüge mit Luftsportgeräten europaweit eingeführt werden. Um den kontrollierten Sichtflug ausüben zu dürfen, muss der Pilot in der Lage sein, vorgegebene Flughöhen auf 100 Fuß genau einzuhalten, sowie nicht mehr als zehn Prozent von der (von der Kontrollstelle vorgegebenen) Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf fünf Grad genau beizubehalten.
Ferner reicht oberhalb von FL 100 ein beschränktes Flugfunkzeugnis Typ 2 ( BZF 2) in deutscher Sprache nicht mehr aus, Typ 1 für die Durchführung des Flugfunks in englischer Sprache ist notwendig.
Wird zusätzlich eine kleine Aufbauausbildung absolviert, darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NVFR, night), wobei für Nachtflüge stets ein Flugplan aufgegeben werden muss. VFR-Flüge bei Nacht sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür die NVFR-Berechtigung, der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.
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"Kontrollierter Sichtflug".
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