Die NS-Zwangsarbeit in Münster (Westfalen) und Umgebung ist ein lange verdrängtes Kapitel der Geschichte der Stadt Münster in der Zeit des Nationalsozialismus. Die konkreten lokalen Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter in der NS-Zeit und das Unrecht, das ihnen widerfuhr, werden erst heute zunehmend wissenschaftlich erforscht. Dabei wird vielfach auf Stadtarchive und noch lebende Zeitzeugen zurückgegriffen.
Zwangsarbeiter im Raum Münster stammten aus allen von den Deutschen besetzten Ländern: Polen, Frankreich, den Beneluxstaaten, Skandinavien, vor allem aber nach 1941 aus Russland und anderen von der Wehrmacht besetzten Gebieten im Osten. Sie wurden zu Tausenden teilweise als Kriegsgefangene ins Deutsche Reich transportiert, teils als billige Arbeitskräfte angeworben und dann interniert, teils als Kriegsopfer verschleppt. Unter ihnen waren oft Minderjährige, darunter viele Mädchen und junge Frauen. Allein in Greven arbeiten während der NS-Zeit 1.700 Zwangsarbeiter.
Das Stadtarchiv Münster erwähnt chronologisch auch folgende Firmen und Einsatzorte, in denen Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Parkettbodenfabrik Theissing, Holzhandlung Willbrand, Rüstungsbetrieb Winkhaus, Bauarbeiten am Rathaus, Eisenbahn in Hiltrup, Firma Rincklake, Zimmerei Geringhoff, Flugzeugfabrik Ludwig Hansen (mit mindestens 800 Zwangsarbeitern), Stadtwerke Münster (Straßenräumung, Müllabfuhr), Evakuierung der Stadtverwaltung, städtischer Fuhrpark, Kolonialwarengroßhandlung in der Aegidiistraße, bei der Hengstkörung am Albersloher Weg, Post, Reichsbahn, Evakuierung von Akten und Möbeln aus dem Stadtarchiv, Bauhandwerk, Reparaturarbeiten am Stadtweinhaus, Straßenpflasterung, Maschinenfabrik Gebr. Hagedorn & Co. u.a. Ab Sommer 1944 wurden 4.078 „ausländische“ zivile Zwangsarbeiter im Bereich des Arbeitsamtes Münster eingesetzt, davon 2.869 Frauen und 1.209 Männer. 3.397 Zwangsarbeiter arbeiteten in der münsterischen Industrie, davon 2.993 in Ziegeleien und im Baugewerbe und 202 in der Eisen- und Stahlindustrie.
Die Arbeitsbedingungen waren - besonders für die so genannten Ostarbeiter - sehr hart: Man wurde nicht angelernt und musste in der Regel um die 10 Stunden täglich körperliche Schwerstarbeit leisten, auch nachts und an den Wochenenden. Die Arbeitszeiten wurden ab September 1944 für alle, auch Frauen und Kinder, nochmals erhöht. Die geringe Entlohnung fiel nicht ins Gewicht, da die Unterkünfte zum Teil davon bezahlt werden mussten. Bei gleichzeitiger mangelhafter Versorgung waren Arbeitsunfälle und Todesfälle daher vorprogrammiert und an der Tagesordnung.
In Münster und Umgebung wurden bisher mehr als 180 Unterbringungsstätten ermittelt. Details über die Belegungsstärke einer Unterkunft, ihre Ausstattung und die Zuordnung der Insassen sind in einer Datenbank der Stadt Münster zugänglich.
Lager in Münster
Die Polen mussten ab 8. März 1940 ein deutlich sichtbares "P"-Kennzeichen auf der Kleidung tragen, die Russen ab 1942 ein "OST"-Abzeichen. Russische Kriegsgefangene trugen auf der Rückseite ihrer Uniformjacke den aufgenähten Buchstaben "SU". Ihre Bewegungsfreiheit wurde stark eingeschränkt: Ab 20 bzw. 21 Uhr abends herrschte ein strenges Ausgehverbot. Sie durften öffentliche Verkehrsmittel nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizei benutzen und keine kulturellen, geselligen oder kirchlichen Veranstaltungen oder Gaststätten besuchen. Auch während der Arbeit sollte der Kontakt auf ein Mindestmaß reduziert werden. Zuwiderhandlungen waren sofort zu melden.
Besonders Zwangsarbeiterinnen waren in den Betrieben häufig sexuellen Belästigungen deutscher Arbeiter ausgesetzt. Kam es dabei zum Streit, wurden stets nur die beteiligten Ausländer bestraft. Gefängnis und Prügel hinterließen oft bleibende psychische und körperliche Schäden bei den Opfern. In Münster erinnerte sich zum Beispiel die Russin Alexandra Teslenko an die Behandlung eines Serben, der sie schützen wollte und nach 3 Monaten Gefängnis gebrochen zurückkam.
Am 24. Januar 1945 erlässt die Gestapoleitstelle Münster den Befehl, mit besonderer Härte gegen Verfehlungen von Zwangsarbeitern vorzugehen. Am 24. März 1945 ergeht eine Rundverfügung, die eine Isolierung aller Fremdarbeiter verlangt.
Diese so genannte Sonderbehandlung wurde von der Gestapoleitstelle Westfalen mit Sitz in Münster angeordnet. Es gab keine Gerichtsverfahren. Zur Einschüchterung wurden polnische Zwangsarbeiter an den Leichen vor Ort vorbeigeführt. Unter den so Terrorisierten waren auch Jugendliche.
Bislang wurde nur folgender Fall untersucht: Vom 28. auf den 29. März 1945 wurden aus unbekannten Gründen 16 Zwangsarbeiter und eine Zwangsarbeiterin aus dem Russenlager Maikotten von der Gestapo in das Polizeigefängnis gebracht. Am 29. März 1945 wurden sie von fünf Beamten der Gestapo erschossen. Ihre Papiere wurden verbrannt, die Leichen wurden in einem Bombentrichter vergraben.
Polizeigefängnisse:
Ab 1993 schloss die Bundesregierung individuelle Schadensansprüche der Zwangsarbeiter aus. Ein Wiedergutmachungs- und Stiftungsabkommen sollte die Entschädigung zwischenstaatlich regeln. 2000 beschloss der Bundestag dazu die Einrichtung der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft".
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