N.N. - als Bezeichnung für einen noch nachzutragenden oder nachzubenennenden Namen (Platzhalter), mit der möglichen Bedeutung nomen nescio („den Namen kenne ich nicht“), nomen nominandum („der Name ist noch zu benennen“), "nicht nominiert" oder auch - in gleicher Bedeutung - für den Namen Numerius Negidius, ein Stereotyp, mit dem römische Rechtslehrer den Beklagten eines Zivilprozesses zu bezeichnen pflegten, während der Kläger als Aulus Agerius tituliert wurde.