Mutterschaftsurlaub ist die umgangssprachliche, nicht ganz korrekte Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung. In Deutschland sind diese für Arbeitnehmerinnen im Mutterschutzgesetz und für Beamtinnen in der Mutterschutzverordnung des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder enthalten.
Die Bezeichnung "Urlaub" ist in diesem Zusammenhang schon deshalb irreführend, da die Beschäftigungsverbote nicht der Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit dienen, um ihnen bestimmte andere Tätigkeiten (Erholung, Kindererziehung, Fortbildung etc.) zu ermöglichen. Ziel ist vielmehr die Abwehr von Gefahren, die der (werdenden) Mutter bei Weiterbeschäftigung drohen würden.
Früher wurde der Begriff Mutterschaftsurlaub für die Freistellung zur Kindererziehung verwendet, ehe er zunächst durch Erziehungsurlaub und schließlich durch Erziehungsurlaub) ersetzt wurde (vgl. die nunmehr gestrichenen § 8a-8d Mutterschutzgesetz).
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"Mutterschaftsurlaub".
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