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Mutterschaftsgeld sind finanzielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die in Deutschland schwangeren Frauen und Wöchnerinnen während ihres Mutterschutzes vor und nach der Entbindung gezahlt werden, wenn sie Anspruch auf Krankengeld haben. Derzeit werden maximal 13 Euro pro Tag gewährt, die Differenz zum Einkommen muss vom Arbeitgeber getragen werden und stellt insoweit einen (gesetzlich begründeten) arbeitsvertraglichen Anspruch dar.

Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die während des Bezuges von Mutterschaftsgeld durch Fristablauf enden, entfällt der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. In diesen Fällen ist das Mutterschaftsgeld neu zu berechnen. Vom Tage nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses an, hat die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes auszuzahlen.

Die gesetzlichen Vorschriften finden sich in §§ 13, 14 MuSchG (Mutterschutzgesetz) sowie § 200 RVO (Reichsversicherungsordnung).

Gesetzliche Krankenversicherung | Sozialstaat

 

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