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Mutterpass_Frontseite.jpgEinen Mutterpass erhält eine werdende Mutter in Deutschland ab offizieller Feststellung einer Schwangerschaft vom zuständigen Frauenarzt. In diesen werden bis zur Geburt des Kindes alle relevanten Daten zur Gesundheit der Mutter wie z. B. Blutgruppe, Eisengehalt im Blut, Untersuchungsergebnisse für Erb- und Immunschwächekrankheiten (HIV, Röteln) etc., zum Zustand des Kindes wie z. B. Lage, Gewicht, Größe etc. und der voraussichtliche Geburtstermin eingetragen. In Notfällen kann anhand dieses Passes schneller und passender reagiert werden.

Bei Verlust muss ein neuer Pass beim Frauenarzt beantragt werden, in den alle bisherigen Daten, die von den Frauenärzten bis dahin festgestellt und bei sich gespeichert wurden, erneut eingetragen werden.

Deutschland


Eingeführt wurde der Pass in Deutschland im Jahr 1961, um die Ergebnisse der freiwilligen und gesetzlich geregelten Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft festhalten und jederzeit bereithalten zu können. Es wird daher vom Berufsverband der Frauenärzte empfohlen, dass Schwangere den Mutterpass während der Schwangerschaft stets bei sich tragen.

Österreich


In Österreich ist dieses Dokument unter dem Namen Mutter-Kind-Pass bekannt. Zusätzlich zu den Eintragungen im deutschen Mutterpass gibt es in Österreich auch den Eintrag des Neugeborenen-Hörscreenings (Teil der Krankenhausuntersuchung in der ersten Lebenswoche) als flächendeckende Maßnahme. Der lückenlose Nachweis aller Untersuchungen während der Schwangerschaft ist Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat.

Weblinks


Pränatalmedizin

 

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