Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das zu anderen rechtlich selbständigen Unternehmen (Tochterunternehmen) in einem besonderen Verhältnis steht.
Durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit (einheitliche Leitung der Tochter durch die Mutter und/oder durch finanzielle Beherrschung in Folge des mehrheitlichen Besitzes der Unternehmensanteile) begründet sich das Mutter-Tochter-Verhältnis.
In Deutschland resultiert aus diesem Verhältnis auf Grund von § 290 HGB für die Mutter die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.
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"Mutterunternehmen".
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