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Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das zu anderen rechtlich selbständigen Unternehmen (Tochterunternehmen) in einem besonderen Verhältnis steht.

Durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit (einheitliche Leitung der Tochter durch die Mutter und/oder durch finanzielle Beherrschung in Folge des mehrheitlichen Besitzes der Unternehmensanteile) begründet sich das Mutter-Tochter-Verhältnis.

Deutschland


In Deutschland resultiert aus diesem Verhältnis auf Grund von § 290 HGB für die Mutter die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.

Unternehmensform

 

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