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Ein Motu Proprio (Latein: aus persönlichem Beweggrund) ist ein Apostolisches Schreiben des Papstes der Katholischen Kirche, das ohne förmliches Ansuchen ist und vom Papst persönlich (und nicht einer seiner Kardinäle oder anderer Berater) entschieden worden ist. Meist handelt es sich dabei um die Weitergabe kirchenrechtlicher administrativer Entscheidungen, geringer Änderungen des kanonischen Rechts oder der Gewährung von Privilegien an Personen oder Institutionen. Normalerweise handelt es sich bei einem motu proprio um ein Dekret, dass ohne Siegel versehen ist und nicht gegengezeichnet wurde. Das erste motu proprio wurde von Papst Innozenz VIII. im Jahr 1484 verfasst.

Ein motu proprio beginnt mit der Beschreibung des Grundes, warum es verfasst worden ist. Es folgt die Beschreibung der Gesetzesänderung oder der Privileggewährung. Das Dokument wird vom Papst persönlich unterschrieben (das Datum und sein Name in Latein). Anschließend wird das motu proprio veröffentlicht. Es ist selbst dann gültig, wenn es nicht dem Kirchenrecht oder früheren päpstlichen Entscheidungen entspricht.

Apostolisches Schreiben

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