In Deutschland bezeichnet Motorsegler eine eigene Luftfahrzeugklasse. Entsprechende Flugzeuge tragen Kennzeichen mit D-K... am Beginn.
Diese lassen sich unterscheiden in
Die Motorisierung erfolgt durch Kolbenmotoren z. B. von Limbach, Sauer, Stihl, Nissan, BMW oder Rotax, oder durch Wankelmotoren z. B. Midwest mit einer Leistung von ca. 35 bis 115 PS.
Daneben gibt es auch ultraleichte Motorsegler, die in Deutschland aber als Ultraleichtflugzeuge gelten, deren Kennung dann D-M... lautet und die der Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte angehören.
Die Gleiteigenschaften sind bei ausgeschaltetem Triebwerk zwar deutlich besser als bei üblichen Motorflugzeugen, da die Tragfläche dafür ausgelegt ist, und der Propeller in eine widerstandsarme Segelflugstellung gebracht werden kann. Zum Beispiel hat die Super-Dimona von Diamond Aircraft ein Gleitverhältnis von 1:28, Motorflugzeuge liegen bei ca. 1:10. Dennoch sind die Reisemotorsegler für den reinen Thermik-Segelflug weniger geeignet, da sie ein höheres Eigensinken als Segelflugzeuge aufweisen.
Die Klassenberechtigung TMG für Reisemotorsegler kann entweder in die Segelfluglizenz, (GPL, ehemals PPL-C, gilt lebenslänglich), als nationale Lizenz (PPL-N mit Rating TMG) oder in den JAR-FCL Schein (ehemals PPL-A, Motorflugschein) eingetragen werden.
Die Versionen mit Klapptriebwerk entsprechen bei eingefahrenem Triebwerk einem Segelflugzeug. Aktuelle Segelflugzeuge sind inzwischen oft auch in einer Motorseglerversion erhältlich, erkennbar an einem "T" oder "M" am Ende der Typenbezeichnung.
Nicht eigenstartfähige Motorsegler werden in Deutschland auch 'Turbos' genannt. Der Motor eignet sich hier nicht zum Starten, sondern nur als 'Heimkehrhilfe'. Viele von ihnen haben keinen Anlasser, sondern starten den Motor nach dem Ausklappen durch den Fahrtwind. Ein bekanntes Modell, das man in diesem Zusammenhang nicht vermuten würde, ist das SpaceShipOne, das den Ansari X-Prize gewonnen hat - es ist als nicht-eigenstartfähiges Segelflugzeug mit Hilfsmotor zugelassen.
Segelflugzeuge mit Hilfsmotor dürfen nach Einweisung mit der normalen Segelfluglizenz geflogen werden und der Motor in der Luft verwendet werden. Nur für den Start mit Motor ist der Eintrag 'Startart Eigenstart' im Segelflugschein erforderlich. Den alten PPL-B - den Motorseglerschein, der für alle Arten von Motorseglern galt, gibt es seit 1. Mai 2003 in Deutschland nicht mehr.
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