Der Motorradreifen bildet mit der Felge das Rad eines Motorrads.
Ein Motorradreifen wird durch folgende Angaben bestimmt:
Alle Daten sind auf dem Motorradreifen seitlich ersichtlich.
Die Zahl mit dem Punkt getrennt gibt die Reifenbreite in Zoll an. Der Buchstabe steht für den zulässingen Geschwindigkeitsbereich an und die Zahl dahinter für den Reifendurchmesser von Wulst zu Wulst.
Die Aufschrift 160/60-17 69H TL bezeichnet einen Diagonalreifen und hierbei:
Diese Angaben müssen in Deutschland mit den Daten im Fahrzeugschein übereinstimmen. Wichtig ist, dass die Kombinationen aus Vorder- und Hinterradbereifung eingehalten werden.
Bei den meisten im Moment zugelassenen Motorrädern werden sogar explizit Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen vorgeschrieben.
Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, kann man allerdings versuchen die Reifenbindung vom TÜV "austragen" zu lassen. Besteht nämlich kein Herstellereintrag hat man die freie Wahl zwischen den Anbietern.
Eine weitere Möglichkeit ist die Freigabebescheinigung eines Reifenherstellers. Den darin eingetragenen Reifen darf man dann nutzen. Die Freigabebescheinigung erweitert die Liste im Fahrzeugschein ohne jeden bürokratischen Aufwand. Sie gibt es beim Reifenhändler oder beim Reifenhersteller, auch per Download von der Firmen-Homepage. Die Continental AG bietet die Bescheinigung sogar im Kreditkarten-Format an.
Die Fahrzeughersteller schreiben für jeden Fahrzeugtyp genau den Reifendruck vor. Er beeinflusst das gesamte Fahrverhalten und damit die Fahrsicherheit und die Reifenlebensdauer. Er ist meist unterschiedlich, je nach Belastung für das leere oder voll beladene Fahrzeug. Diese Informationen sind im Handbuch oder in den Empfehlungen des Reifenherstellers für den jeweiligen Motorradtyp ersichtlich.
Die Lebensdauer eines Reifens ist nicht unbegrenzt. Auch beim Stillstand zeigt der Reifen Alterserscheinungen und Versprödung des Gummis. Seit einigen Jahren ist auf der Seitenwand auch die so genannte Dot-Nummer einvulkanisiert. Die drei - bzw. vierstellige Zahl zeigt die Produktionswoche, sowie das Produktionsjahr an. Bei Reifen ab dem Jahr 2000 ist die Bezeichnung immer vierstellig, beispielsweise 2203 = 22. Produktionswoche (Kalenderwoche) des Jahres 2003.
Die Reifenprofiltiefe muss laut Gesetzgeber mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln. Um das leichter sichtbar zu machen, sind so genannte TWI-Indikatoren vorhanden, die eine Restprofiltiefe von 1 mm anzeigen. Wird man mit einer Bereifung unter 1,6 mm von der Polizei kontrolliert, ist ein Bußgeld fällig.
Ist eine Laufrichtung durch Pfeile angegeben, muß das Rad beim Fahren in Pfeilrichtung rotieren.
Siehe auch: Transport und Verkehr/Themenliste Straßenverkehr, Fahrradreifen, Autoreifen
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"Motorradreifen".
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