Die Motorbremse bezeichnet die Nutzung des inneren Widerstands der mitlaufenden Antriebsmaschine (Verbrennungsmotor, Dampfmaschine, Elektromotor als Generator) und des Antriebsstranges für die Abbremsung.
Bei Neufahrzeugen ist es nicht mehr erlaubt, die Motorstaubremse so auszulegen, dass die Auspuffklappen komplett geschlossen werden und die Treibstoffzufuhr auf Null reduziert wird, da es sonst bei zu langem Betätigen dieser Bremse zum Absterben des Motors kommt und dabei alle Zusatzaggregate wie Servolenkung ausfallen und das Fahrzeug nur mehr sehr schwer zu manövrieren ist. Früher war das Absterben des Motors ein gewünschter Nebeneffekt, weil so die Motoren abgestellt wurden.
Mittlerweile gibt es Systeme, die die Klappen nur bei einem der vier Motortakte öffnen, was einen ähnlichen Bremseffekt hat, jedoch wird dabei der Geräuschpegel spürbar gesenkt.
Die Motorstaubremse wurde in den 1970er Jahren von einem Amerikaner names Jacob erfunden, im Frankokanadischen heißt daher dieses Bremssystem "freins jacob". An vielen Ortseingängen in Québec wird darauf hingewiesen, dass die Benutzung solcher Bremsen wegen der starken Lärmentwicklung nicht erlaubt ist.
Bei dieselmechanisch angetriebenen Eisenbahnfahrzeugen wird die Motorstaubremse als Zusatzbremse für den Steilstreckenbetrieb verwendet. Bekanntestes Beispiel hierfür sind die Schienenbusse der Baureihe 798.
Siehe auch: Bremse, Dauerbremse
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"Motorbremse".
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