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Die Morgengabe ist im Gegensatz zu einer Mitgift eine zur Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut oder ihre Familie.

Brauch


Sie war im alten germanischen Recht ein Geschenk des Mannes an die Ehefrau am Morgen nach der Hochzeitsnacht, gedacht als Entschädigung für die verlorene Jungfräulichkeit.

Nach saarländischem Brauch gibt es die Morgengabe am Tag vor der Trauung.

Rechtlich


In der Regel war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau. Sie konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen; die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschließung vorgenommen wurde oder die zu diesem Zeitpunkt nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden.

Als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlass gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.

Im österreichischen Recht gab es die Morgengabe als ein Geschenk des Mannes an die Frau noch bis Juli 2006. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1811 wurde erst zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.

Siehe auch:


Ehe | Rechtsgeschichte

Dower | Morgengabe | Huomenlahja | Douaire | Doarium | Morgengave | Morgongåva

 

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