Die Morgengabe ist im Gegensatz zu einer Mitgift eine zur Eheschließung vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut oder ihre Familie.
Nach saarländischem Brauch gibt es die Morgengabe am Tag vor der Trauung.
Als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlass gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.
Im österreichischen Recht gab es die Morgengabe als ein Geschenk des Mannes an die Frau noch bis Juli 2006. Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1811 wurde erst zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.
Dower | Morgengabe | Huomenlahja | Douaire | Doarium | Morgengave | Morgongåva
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