Ein Monopol (griechisch monos = „allein“ und polein = „verkaufen“) nennt man eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter oder nur ein Nachfrager existiert.
Dies führt häufig dazu, dass dieser (der Monopolist) bei seiner Preisgestaltung nur auf die Nachfrage bzw. das Angebot Rücksicht nehmen muss, nicht auf den Wettbewerb. Unter der Annahme des Ziels einer Gewinnmaximierung muss ein Monopolist berücksichtigen, dass höhere Preise zu einem Rückgang der Nachfrage am Markt führen (je höher der Preis ist, desto weniger Kunden sind bereit, den Preis zu zahlen). Dies wurde erstmals 1838 von Augustin Cournot exakt analysiert und führt zur Definition des cournotschen Punktes. Bei Konkurrenz mehrerer Anbieter ergäbe sich ein sich eher an den Produktionskosten orientierender niedrigerer Preis und eine höhere angebotene Menge. Insbesondere bei rechtlichen Monopolen (s. u.) greift daher häufig der Staat in die Preisgestaltung des Monopolisten ein.
Umgangssprachlich wird der Begriff Monopol häufig auch für Marktsituationen angewandt, bei denen es zwar mehrere Anbieter gibt, davon aber einer aufgrund von Marktmacht oder deutlichen Wettbewerbsvorteilen eine so marktbeherrschende Stellung einnimmt, dass er in der Preisbildung weitgehend unabhängig vom Wettbewerb ist. Fachsprachlich ist dies jedoch falsch; vielmehr ist hier der Begriff „unvollständige Konkurrenz“ üblich.
Beispiele für Nachfragemonopole (meistens beschränkte Nachfragemonopole) sind:
Beispiele für bilaterale Monopole:
In einem bilateralen Monopol gestaltet sich die Preisfindung meist sehr schwierig, da oft der Nutzen des Abnehmers (= Maximalpreis, den er zu zahlen bereit wäre) größer ist als der Nutzenverlust des Anbieters (= Mindestpreis, zu dem er zu verkaufen bereit wäre). Bei jedem beliebigen Preis zwischen diesen beiden Preisen ist das Geschäft für beide Seiten vorteilhaft. Da beide Seiten aufeinander angewiesen sind, müssen sie sich einigen; gleichzeitig möchte aber jeder einen möglichst großen Anteil der Preisdifferenz für sich verbuchen.
In seiner lehrbuchhaften Reinform ist ein bilaterales Monopol relativ selten, in seiner praktischen Auswirkung auf die Preisfindung aber häufiger anzutreffen; Ursachen sind hier zum Beispiel unvollständige Information oder ein deutlicher Abstand der Mindestpreise bzw. Zahlungsbereitschaft eines Anbieters bzw. Abnehmers zu alternativen Anbietern bzw. Abnehmern.
Wenn es auf einem Markt zwar mehr als einen Anbieter gibt, von denen einer aber aufgrund eines sehr starken natürlichen Wettbewerbsvorteils eine marktbeherrschende Stellung hat, spricht man von einem „Quasi-Monopol“. Es handelt sich um kein echtes Monopol, kommt diesem in seinen Auswirkungen aber nahe.
Quasi-Monopole sind besonders häufig in der Informationstechnologie zu finden: Die Gestaltung von Software und Daten richtet sich häufig nach bestimmten Quasi-Standards, an denen nur ein Anbieter die Rechte hat bzw. bei denen es für den Wettbewerb zu aufwändig wäre, kompatible Produkte zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu entwickeln (letzteres insbesondere, da die kostengünstige digitale Reproduktion es dem Marktführer leicht macht, einen Wettbewerber preislich zu unterbieten und ihm so den Markteintritt zu erschweren). Wer nach einem solchen Quasi-Standard arbeitende Software oder Daten nutzen oder mit anderen austauschen will, ist auf die Produkte dieses Anbieters angewiesen. Das bekannteste Beispiel ist Microsoft, das mit Microsoft Windows ein Quasi-Monopol für PC-Betriebssysteme und mit Microsoft Office ein Quasi-Monopol für Office-Suiten innehat. Quasi-Monopole im Bereich der Informationstechnologie können unter Umständen durch konsequente Nutzung offener Standards verhindert werden.
Auch auf anderen Gebieten gibt es Quasi-Monopole, etwa Lego auf dem Markt für Steckbausteine, T-Com auf dem Markt für private Telefonanschlüsse und Coca-Cola auf dem Markt für Colagetränke in der deutschen Gastronomie.
Falls Monopole nicht aus natürlichen Gründen aufgebrochen werden, greift gelegentlich der Staat aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein. Meistens liegt in diesen Fällen ein Verstoß gegen das UWG / GWB vor.
Beispielsweise wurde das Unternehmen Microsoft, ein Quasimonopol, wegen Missbrauchs seiner Marktmacht verurteilt. Die Auflagen, denen es in der Folge unterworfen wurde, werden allerdings von vielen für zu schwach gehalten und haben das Monopol bisher nicht gebrochen.
Häufig reicht aber bereits die Bestreitbarkeit des Monopols aus: Hierzu muss glaubwürdig angedroht werden, dass die Monopolstellung verloren gehen kann, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. Die Glaubwürdigkeit steigt insbesondere, wenn die Marktaustrittskosten gering sind.
Der Monopolist muss sich aber auch zur Substitutionskonkurrenz Gedanken machen. Dahinter versteckt sich die Annahme, dass Käufer auf gleichwertige Produkte umsteigen, wenn die Preise für das monopolistische Gut zu hoch sind. Ein Beispiel dafür wäre Erdgas aus der ehemaligen Sowjetunion statt Erdöl aus arabischen Ländern.
Des weiteren kann auch die Theorie der bestreitbaren Märkte einen Monopolisten disziplinieren.
Definition:
Bsp.: Der Monopolist setzt den Monopolpreis. Ist zulässig, aber nicht stabil, da ein potentieller Markteintreter den Preis minimal unterbieten und so positive Gewinne erzielen könnte. GG im Monopol.png
Wenn auch nur wenige Firmen im Markt agieren, kann die Markteintrittsdrohung anderer Unternehmen disziplinierend wirken. Folglich wird der Monopolist nicht mehr seinen Gewinn maximieren, sondern seinen Markt absichern und Preis = Durchschnittskosten setzen bei einem natürlichen Monopol (statt Grenzerlös = Grenzertrag). Damit lohnt sich ein Markteintritt nicht mehr. Getroffene Annahmen: homogene Güter & identische Kostenfunktion.
Auch aus einer Betrachtung von Konsumenten- und Produzentenrente ergibt sich, dass ein Monopol wohlfahrtstheoretisch suboptimal ist. Während das Gleichgewicht im Polypol bei / liegt, muss im Monopolfall ein höherer Preis () bezahlt werden, was zu einer geringeren Konsummenge () führt. Die Konsumentenrente (KR) geht aufgrund der Preissteigerung und des Mengenrückgangs deutlich zurück. Auf die Produzentenrente wirken zwei entgegengesetzte Effekte: Einerseits geht sie zurück, da der Monopolist im Vergleich zu den Polypolisten nur eine kleinere Menge absetzen kann. Andererseits profitiert er von der Möglichkeit, Monopolpreise erheben zu können. Insgesamt ist jedoch ein Nettowohlfahrtsverlust zu erkennen (gekennzeichnet durch die rote Fläche ZL). Optimal hingegen wäre es, wenn der Preis den Grenzkosten entsprechen würde.
Eine im Sinne der Pareto-Optimierung effiziente Situation ergibt sich lediglich bei der so genannten „perfekten Preisdiskriminierung“: Der Monopolist ist dann in der Lage, die Reservationspreise der einzelnen Konsumenten zu erkennen und auch zu verlangen. In diesem Fall beansprucht er die gesamte Konsumentenrente für sich selbst. Wohlfahrtstheoretisch wird daher kein Verlust eintreten und Effizienz erreicht.
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