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Velosolex_1.jpg | Mofa 001.jpg Prima 5S]] Das Wort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.

Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor - Zweitaktmotor -, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle modernen Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.

Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie nicht zum Treten, sondern werden lediglich zum Starten des Motors und beim Fahren als Fußstützen benutzt. Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor kaputt gegangen oder das Benzin aufgebraucht ist. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.

Das Mofa ist ein sehr flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig, es wird eine Prüfbescheinigung gefordert, das Mindestalter zum Fahren eines Mofas sind 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland). Ab 16 Jahre kann man auch ein Kleinkraftrad (Moped, Mokick oder Roller) fahren, das Soziusbetrieb erlaubt und 45 km/h (80kmh Schweiz) fahren darf - im Gegensatz zu den 25 km/h (Deutschland) resp. 30 km/h (Schweiz) des Mofas. Es gibt aber auch sogenannte Leichtmofas (Velo Solex), die lediglich 20km/h fahren dürfen. In Deutschland darf man diese Fahrzeuge auch ohne Prüfbescheinigung und ohne Helm fahren, man muss lediglich 15 Jahre alt sein.

Ideal ist es in Deutschland für junge Leute, einen Motorroller zu kaufen, der zunächst für 1 Jahr auf 25 km/h als Mofa gedrosselt ist und nach dem 16. Geburtstag und bestandener Führerscheinprüfung auf 45 km/h umgerüstet werden kann. Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen.

In Deutschland ist zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung erforderlich, die durch eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Fahrstunde erlangt werden kann. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. In der Schweiz benötigt man zum legalen Fahren eines Mofas einen Führerausweis, welchen man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung erhält. Außerdem muss man einen Sehtest absolvieren.

In der Schweiz dürfen 14- und 15-Jährige keine Motorroller kaufen; sie sind auf Mofas (diejenige mit Pedalen) angewiesen. Seit April 2004 dürfen 16-Jährige mit dem A1-Führerausweis ungedrosselte 50cc-Motorroller fahren, ab 18 Jahren kann man sofort mit einem 125cc-Kaftrad fahren.

Hersteller (auch historische)


Siehe auch


Fahrradtyp | Kraftrad | Kofferwort

 

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