(MNP) steht für die seit 2002 bestehenden Möglichkeit, die Mobil-Rufnummer bei Anbieterwechsel mitzunehmen. Diese Form der Rufnummernmitnahme im Mobilfunk ist besser bekannt als sogenannte Portierung. EU-weit bildet die europäische Universaldienstrichtlinie 2002 die Grundlage hierfür.
Kunden von Mobilfunk-Netzbetreiber können ihre Telefonnummer auch dann behalten, wenn sie nach Ende ihres Vertrags zu einem anderen Anbieter wechseln. Die Telefonnummer wird - wenn der Kunde es wünscht - zu seinem neuen Provider übertragen bzw. - wie es in der Fachsprache heißt - portiert.
Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Kunde kann das Portierdatum nicht selber wählen, es wird vom alten Netzbetreiber vorgegeben. Der Antrag auf Rufnummernportierung darf frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.
Während die Mitnahme einer Rufnummer gemäß regulatorischer Vorgabe von jedem Provider unterstützt werden muss, ist ein Provider nicht verpflichtet, Rufnummern zu sich aufzunehmen. In der Regel ist es zum Beispiel nicht möglich, Rufnummern zu einem Prepaid-Angebot mitzunehmen, da die Prepaid-Anbieter dies nicht vorsehen.
Um abzufragen, bei welchem Anbieter eine gegebene Nummer geschaltet ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
Die Gebühren und Terminvorgaben zur Portierung zwischen Netzbetreibern (Network-Provider) entfallen, wenn nur zu einem Tarif eines anderen Dienstanbieters (Service-Provider) gewechselt wird, der im gleichen Mobilfunknetz arbeitet. Die technische Portierung der Rufnummer in eine andere Netzverwaltung entfällt, während in der bestehenden Netzverwaltung die angefallenen Verbindungen gegenüber einem neuen Dienstanbieter abgerechnet werden. Dieses kann jedoch auch rückwirkend zu einem beliebigen Stichtag erfolgen.
Die Portiergebühren sind je nach abgebendem Mobilfunkbetreiber unterschiedlich und betragen bis zu 25,- EUR. Bei den kleineren Betreibern (Tele.ring, Drei) ist die Mitnahme kostenlos, die größeren (Mobilkom Austria, T-Mobile und One) verrechnen das Portierentgelt. Zusätzlich zum Portierentgelt muss der Kunde noch mit Kosten von 4,- EUR für die sogenannte NÜV Information (die Nummernübertragungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für MNP in Österreich) rechnen, hier handelt es sich um ein Entgelt, das der abgebende Betreiber für die Zusammenstellung aller auf den Kunden durch die Rufnummernmitnahme entstehenden Kosten verrechnet. Die NÜV Information enthält Informationen wie z.B. die aufgrund der Vertragsbindung noch zu zahlenden Grundentgelte und Kosten für SIM-Entsperrung des Mobiltelefons.
Die Portierung in Österreich kann schnellstens innerhalb von 3 Arbeitstagen durchgeführt werden, eine vorherige Kündigung des Mobilfunkvertrages mit dem abgebenden Betreiber ist nicht erforderlich, die offenen Grundentgelte müssen jedoch gezahlt werden.
Für alle Länder der Europäischen Union wird die Rufnummermitnahme im Mobilfunk durch die Richtlinie für Universaldienste (Universal Services Directive (2002/22/EU)) gefordert.
In den USA ist seit 24. November 2003 die Rufnummermitnahme im Mobilfunk vorgeschrieben, allerdings ist dies dort als vorübergehend betrachtet, und ein Netzbetreiber darf Gebühren für eine langfristige Weiterverwendung der Rufnummer verlangen (Long-Term Telephone Number Portability End-Use Charge). Außerdem ist es nur für die stark besiedelten Regionen vorgeschrieben. Die FCC stellte kurz vorher, am 10. November, auch klar, dass die Rufnummernmitnahme auch für Ortsnetznummern gilt, die auf einen Mobilfunkanschluss geschaltet waren.
In Australien gilt die Rufnummernmitnahme seit 2001. Vorher verteilten sich die Rufnummern mit Vorwahlen 04x1, 04x2 und 04x3 für Optus, Vorwahlen 04x4, 04x5 und 04x6 für Vodafone, sowie Vorwahlen 04x7, 04x8 und 04x9 für Telstra.
Kanada kennt zwar die Rufnummermitnahme im Ortsnetzbereich, hat bisher jedoch keine Rufnummermitnahme im Mobilfunk eingeführt. Ausnahme hier ist nur Microcell Fido seit 2004.
In Indien plant die Regulationsbehörde (Telecom Regulatory Authority - TRAI) die Rufnummernmitnahme für Mitte des Jahres 2006. Allerdings gibt es noch große Widerstände bei den Netzbetreibern.
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"Mobile Number Portability".
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