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Mobile Kontrollgruppen (MKG) gehören der deutschen Bundeszollverwaltung an und führen nach dem Wegfall der Kontrollen an den Grenzen zu den Schengener Vertragsstaaten entsprechende Kontrollen im Binnenland durch und nehmen überall (und überwiegend in Bezirken mit Drittlandsgrenze) neben der Grenzkontrolle eine zusätzliche Filterfunktion bei der Schmuggelbekämpfung (Für die Schmuggelbekämpfung und die grenzpolizeilichen Aufgaben sind die Zollkomissariate (Grenzaufsichtsdienst: Landzoll/Wasserzoll) zuständig.) wahr.

Die Mobilen Kontrollgruppen sind befugt, überall im Bundesgebiet Kontrollen durchzuführen, das heißt uneingeschränkt innerhalb 30 km von den Grenzen ins Landesinnere und darüber hinaus wenn Grund zur Annahme besteht, dass Waren mitgeführt werden, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen. Außerdem obliegt es den MKGen bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb zu prüfen, ob steuerbegünstigtes Heizöl als Kraftstoff mitgeführt oder verwendet wird. Sie leisten auch bei anderen übertragenen Aufgaben Hilfestellungen (z. B. Unterstützung bei Verkehrskontrollen oder bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung).

Einsätze werden mit den Länderpolizeien, der Bundespolizei, der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS), anderen Zolldienststellen (insbesondere der Zollfahndung), dem Bundesamt für Güterfernverkehr und anderen zuständigen Überwachungsbehörden der Länder abgestimmt.

Die Beamten der MKG'en sind wie alle Zollvollzugsbeamten Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (alte Bezeichnung: Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft). Sie sind den Sachgebieten D ("Prüfungsdienste") der Hauptzollämter angegliedert.

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