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Ein Mitgliedstaat (außerhalb von staatlichen Verträgen und des amtlichen Sprachgebrauchs auch Mitgliedsstaat mit Fugen-S) ist ein Staat, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist.

Beispielsweise ist Deutschland ein Teil der Europäischen Union und damit Mitgliedstaat der EU. Daneben ist Deutschland auch Mitglied in anderen Organisationen und Bündnissen, wie z. B. NATO, OECD usw.

Dagegen ist Deutschland nur ein Teil, nicht aber Mitgliedstaat, z. B. der westlichen Wertegemeinschaft, da diese keine formelle Organisation ist.

Politischer Begriff | Völkerrecht

 

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