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Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. "Bundestagsabgeordneter" ist eine weitere Bezeichnung für ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Abkürzung MdB wird als sog. Namenszusatz ohne Komma hinter den Nachnamen gestellt.

Zusammensetzung der Abgeordneten


Der 16. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2005) besteht zur Zeit aus 614 Abgeordneten (598 "reguläre" zuzüglich 16 Überhangmandate).

Schulabschluss/Hochschulbildung 15. Bundestag

425 der 603 Abgeordneten verfügen über einen Hochschulabschluss (70,48 %).

Häufigste Berufsgruppen 15. Bundestag

Nach Berufstand 15. Bundestag

  • Beamte 33,5 %
  • Angestellte im öffentlichen Dienst 8,1 %
  • Angestellte von politischen Organisationen 11,6 %
  • Angestellte aus der Wirtschaft 14,8 %
  • Selbständige 6,8 %
  • Freiberufler 13,6 %
  • Hausfrauen/Hausmänner 0,7 %
  • Sonstige 4,1 %
  • ohne Angabe 5,0 %

Rechte und Pflichten


Rechte

  • Immunität gegen Strafverfolgung. Diese kann vom Bundestag aufgehoben werden.
  • Indemnität für Äußerungen, die ein Abgeordneter im Bundestag tätigt.
  • Zeugnisverweigerungsrecht Die Abgeordneten haben das Recht, vor Gericht über bekanntgewordene Informationen aus parlamentarischen Kreisen Verschwiegenheit zu bewahren.

Pflichten

  • Der Abgeordnete hat während einer Sitzung des Parlaments im Gebäude des Bundestags anwesend zu sein. Jedoch muss er nicht im Plenarsaal sitzen, sondern kann sich z.B. in seinem Büro aufhalten und arbeiten, da er die Sitzung über Bundestag-internes Fernsehen vom Büro aus verfolgen kann. Für unentschuldigtes Fernbleiben einer Sitzung sind Geldbußen vorgesehen.

Aufwandsentschädigung


Jeder Abgeordnete bekommt eine Aufwandsendschädigung (Diäten) von 7.009,00 € monatlich (brutto). Außerdem gibt es eine steuerfreie Kostenpauschale von 3.647,00 € monatlich.

Reisekosten für Dienstreisen werden vom Bundestag übernommen, genauso wie dies ein Arbeitgeber tut. Jedoch werden die Kosten für die Ausübung des Mandates nicht vom Bundestag getragen. Dieser muss der Abgeordnete selbst aus der Kostenpauschale bezahlen. Eine Ausnahme ist das Reisen mit der Deutschen Bahn AG. Dies ist für den Abgeordneten kostenlos da er vom Bundestag für die Ausübung seines Mandates eine Netzkarte zur Verfügung gestellt bekommt.

Der Bundestag zahlt die Gehälter für Angestellte des Abgeordneten bis zu einer Gesamtsumme von 10.660 € monatlich, jedoch werden Personen, die mit dem Abgeordneten verwandt oder verschwägert sind, vom Bundestag nicht bezahlt. Diese Gehälter muss der Abgeordnete selber tragen.

Lobbyismus und Nebentätigkeiten


Der Bundestagsabgeordnete hat auch gewisse Verhaltensregeln zu beachten. Eine dieser Verhaltensregeln besagt, in welchen Fällen Bundestagsabgeordnete auch ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten dem Bundestagspräsidenten mitzuteilen habe. Diese Anzeigepflicht erfasst zur Zeit Nebeneinkünfte ab einer Gesamthöhe von 3.000 € im Monat bzw. 18.000 € im Jahr. Nach einer Gesetzesänderung sollte diese Anzeigepflicht bis zum 30. März 2006 grundlegende geändert werden. Zukünftig sollten die Nebentätigkeiten in drei Stufen (von 1000-3500 Euro, 3501-7000 Euro und über 7000 Euro) zusätzlich klassifiziert werden. Durch diese Klassifizierung und die Möglichkeit der Öffentlichkeit, die Summen zu addieren, wird dann für jeden Abgeordneten sehr schnell klar, mit welcher Tätigkeit er sein Gesamt-Einkommen eigentlich hauptsächlich bestreitet. Für viele dürfte dann auch deutlich werden, dass die Abgeordnetentätigkeit eher unwesentlich zum Einkommen beiträgt und die Frage wird für die Wähler drängender, ob ihr(e) Abgeordnete(r) vielleicht eher ein von der Allgemeinheit bezahlter Lobbyist und weniger ein Vertreter ihrer politischen Interessen ist.

Um diese Gesetzesänderung zur Offenlegung von Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten zu verhindern, liegen dem Bundesverfassungsgericht 6 Klagen von Abgeordneten des Bundestages vor. Davon gehören 3 der FDP (Heinrich Leonhard Kolb, Sibylle Laurischk und Hans-Joachim Otto), je einer der CDU (Friedrich Merz), CSU (Max Straubinger) und der SPD (Peter Danckert)an. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes steht noch aus.

Siehe auch


Weblinks


  • http://www.bundestag.de/mdb/ Weitere Informationen über Abgeordnete

Deutscher Bundestag | Bundestagsabgeordneter

 

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