Mitarbeitervertretungen sind betriebliche Interessenvertretungen nach kirchlichem Arbeitsrecht. Sie sind den Betriebsräten ähnlich.
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen weder dem Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG) noch den Personalvertretungsgesetzen von Bund ( BPersVG) oder Ländern (z.B. § 107a LPersVG-BW). Die Rechtsform (Stiftung, Verein, Körperschaftsstatus) spielt dabei keine Rolle.
Grund für diese Regelung ist das Selbstbestimmungsrecht, das jeder Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft die eigenverantwortliche Regelung eigener Angelegenheiten garantiert. Durch Erlass kirchenrechtlicher Regelungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer haben evangelische und katholische Kirchen eine Lösung gefunden, die das Selbstbestimmungsrecht und die Interessen der Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigt (vgl. Praktische Konkordanz).
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"Mitarbeitervertretung".
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