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Der Begriff Mischverfassung bezeichnet eine Verfassung, die Elemente aus zwei oder mehreren anderen Gattungen von Staatsformen mischt (beispielsweise Demokratie, Aristokratie, Oligarchie etc.) und damit eine neue Staatsform gestaltet. Bereits in der Antike wurden dahingehende Theorien entwickelt (beispielsweise von Herodot, Aristoteles in seiner Politie, Platon, Polybios etc.), aber auch in der jüngeren Vergangenheit (siehe unter anderem die gewaltenteilige Mischverfassung von Montesquieu).

Gerade in der Antike wurde das Prinzip der Mischverfassung als ideale Verfassungsform gepriesen. Auch die Römische Republik wurde in diesem Zusammenhang von Polybios als eine gemischte Verfassung bezeichnet: Monarchie (Konsulat), Aristokratie (der Senat) und Demokratie (Volksversammlung). Dasselbe gilt für die ähnlich aufgebaute Verfassung der Handelsrepublik Karthago.

Tatsächlich waren jedoch auch viele Staaten mit Mischverfassungen dem Kreislauf der Verfassungen nach Aristoteles unterworfen.

Politischer Begriff | Staatsphilosophie

 

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