Mischbrot oder Graubrot ist ein mit Sauerteig, bzw Hefe gebackenes Brot aus einer Mischung von Weizen- und Roggenmehl. Mischbrot ist milder im Geschmack als Roggenbrot und hat eine lockerere Krume. Der Großteil der in Deutschland angebotenen Brote sind Mischbrote.
Hierbei unterscheidet man in drei Kategorien, nämlich Roggenmischbrot, Weizenmischbrot und Mischbrot. Die Definitionen hierfür sind gesetzlich vorgeschrieben.
Roggenmischbrot besteht aus mindestens 51-89%Roggenmehl. Weizenmischbrot enthält dementsprechend 51-89% Weizenmehl. Als Mischbrot bezeichnet man ein Brot mit einem 1:1-Mischungsverhältnis von Roggen und Weizen.
Mit zunehmenden Roggenanteil im Mischbrot erhält man eine längere Frischhaltung und einen kräftigeren Geschmack. Ein höherer Weizenmehlanteil ergibt ein Brot mit höherer Lockerung und milderem Geschmack.
Die Zutaten für ein Mischbrot sind: Roggen- und Weizenmehl (bzw. Schrot), Wasser, Sauerteig und/oder Teigsäuerungsmittel, Salz und Hefe und eventuell Brotgewürze wie Kümmel, Anis, Fenchel und Koriander.
Das Mischbrot gibt es in vielen regionalen Bezeichnungen, wie z. B. Feierabendbrot, Frühlingskruste oder Urbrot. Zusätzlich zu diesen Fantasienamen muss dem Kunden zur Kenntnis gebracht werden, um welche Mischbrotart es sich handelt. Das Brot darf nur mit der offiziellen Angabe der Brotsorte, also der Verkehrsbezeichnung verkauft werden. Eine Ausnahme bilden bestimmte Geographische Bezeichnungen, die wegen ihrer Mahlerzeugnisse nach dem Lebensmittelrecht alleinstehend gültig sind.
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