Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe durch den Staat oder durch einen Tarifvertrag festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmern als Minimum zusteht. Seine Höhe kann als Monatslohn für eine Vollzeitstelle oder als ein Mindest-Stundenlohn festgelegt sein.
Mindestlöhne werden hauptsächlich als sozialpolitische Instrumente eingesetzt, um Armut und Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen zu verhindern. Über die ökonomischen Effekte herrscht Uneinigkeit. Während einige von steigender Arbeitslosigkeit durch die Einführung von Mindestlöhnen ausgehen, verneinen andere diesen Zusammenhang.
Weltweit gesehen greifen vergleichsweise viele Staaten auf Mindestlöhne zurück, darunter die Mehrheit der Industrieländer sowie zahlreiche Schwellenländer.
Mindestlöhne werden hauptsächlich mit sozialpolitischen und teilweise mit ökonomischen Argumenten begründet. Befürworter von Mindestlöhnen sehen in ihnen einen Mindeststandard: Der Mindestlohn sichere den Beschäftigten eine für die Lebenshaltung auskömmliche Lohnhöhe über oder entsprechend dem Existenzminimum zu und helfe dabei, Armut zu bekämpfen. Ferner gebe es Fälle von Marktversagen, in denen der freie Markt nicht fähig sei, die Lohnhöhe selbst zu regulieren. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber als Monopolist auftrete und einseitig die Lohnhöhe bestimmen könne. Durch Mindestlöhne werde das bestehende Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Angestellten teilweise wieder ausgeglichen. Mindestlöhne beteiligten die arbeitende Bevölkerung und ihre Angehörigen am gesamtwirtschaftlichen Wachstum, wenn sie regelmäßig erhöht würden. Zudem führe ein Mindestlohn zu einer Qualitätssicherung: Durch ihn werde sichergestellt, dass die Arbeitnehmer genügend motiviert seien. Dies führe gleichzeitig zu Produktivitätssteigerungen in betreffenden Branchen. Schließlich diene ein Mindestlohn der verbesserten Gleichstellung von Männern und Frauen, da Frauen ohne eine solche Regelung für gleichwertige Arbeit oft schlechter bezahlt würden als Männer. Ein Mindestlohn könne zumindest im Niedriglohnbereich diese Ungleichbehandlung verringern oder abschaffen. Als gesamtwirtschaftlicher Effekt tritt - soweit die Mindestlohnregelung nicht zu einem Arbeitsplatzabbau führt - in der Regel noch auf, dass die reale Kaufkraft insgesamt steigt (obwohl sich einzelne Produkte dadurch verteuern können), da Bezieher von Niedriglöhnen kaum sparen.
Ein Mindestlohn wurde historisch mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks gefordert und erkämpft. Motiv waren so genannte Hungerlöhne, die bei großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht mehr zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten. Eine Forderung nach einem solchen Mindest-Lohn stellte damals auch die Forderung nach einem menschenwürdigen Leben dar. Lokale Mindestlohnregelungen gab es spätestens gegen Ende des 19. Jahrhunderts, beispielsweise vergab die Stadt Amsterdam ab 1894 öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einer gewissen Lohnhöhe bezahlten. Die ersten nationalen gesetzlichen Mindestlöhne wurden 1896 in Neuseeland und 1899 in Australien eingeführt, gefolgt von Großbritannien 1909. Auch eine Reihe von Entwicklungsländern beschloss in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter 1918 Argentinien durch den Home Work Act und 1927 Sri Lanka mittels des Minimum Wage Ordinance.Chang Hee-Lee vom Asia Monitor Resource Centre (AMRC): The Minimum Wage, siehe online Zu anderen Ländern mit einer langen Erfahrung mit Mindestlöhnen gehören u.a. die USA, Frankreich oder die Niederlande.
Doch dies waren Ausnahmen und vor dem Zweiten Weltkrieg blieb der Mindestlohn ein eher spärlich genutztes Instrument. Erst mit Ende des Krieges wuchs die Zahl der Länder, die darin ein Instrument zur Armutsbekämpfung sahen, wieder deutlich an. Auch die International Labour Organization (ILO), drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: Noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).
Mittlerweile sind Mindestlöhne als politisches Mittel in zahlreichen Ländern eingeführt und etabliert. In 18 der 25 Länder der Europäischen Union, in praktisch allen anderen Industrie- sowie in einer Reihe von Schwellen- und Entwicklungsländern existieren Mindestlohnregelungen. In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren einen deutlichen Zuwachs der Zahl der Ländern, die an ihre nationale Begebenheiten angepasste Mindestlohngesetze beschlossen.
Die Bewertung der ökonomischen Effekte eines Mindestlohns ist nicht einfach. Generell kann aus theoretischer Perspektive gesagt werden, dass unterschiedliche Aspekte beachtet werden müssen:
1. Die gesamtwirtschaftliche Auswirkung ergibt sich als Resultat teils entgegengesetzter theoretischer Wirkungen, die jeweils in ihrer praktischen Bedeutung umstritten sind:
2. Die Unternehmen können auf Erhöhungen des Mindestlohns auf verschiedene Arten reagieren:
In der Realität finden sich sämtliche Varianten je nach Volkswirtschaft und Unternehmen in unterschiedlicher Mischung wieder, wobei es Aufgabe der empirischen Wirtschaftsforschung ist herauszufinden, in welchem Ausmaß jede der Alternativen realisiert wird, und Aufgabe der Wirtschaftstheorie zu begründen, warum welche Alternative überwiegt.
Die am freien Markt orientierte neoklassische Theorie steht Mindestlöhnen überwiegend skeptisch gegenüber. Zusammenfassend wird angenommen, dass Mindestlöhne entweder keine Wirkung zeigen (wenn sie unter dem Gleichgewichtslohn liegen) oder zu unerwünschter Arbeitslosigkeit führen, da Unternehmen durch die Lohnhöhe davon abgeschreckt würden, Stellen zu schaffen.Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2004): Jahresgutachten 2004/05 - Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland, S. 504ff. (PDF)
Kritisiert wird prinzipiell der interventionistische Charakter des Mindestlohns: Der freie Markt sei fähig, die Lohnhöhe selbst zu regulieren. Durch Mindestlöhne würde dieses Gleichgewicht gestört. Zudem entstünde ein Nettowohlfahrtsverlust. Der Mindestlohn führe auch zu geringerer Produktivität, wenn der Produktionsfaktor Arbeit teurer wird, und verursache damit ein Ansteigen der Preise.
In den nachfolgenden Abschnitten werden Mindestlöhne unter theoretischen Aspekten näher beleuchtet.
Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage stellt sich in einem freien Marktgeschehen unweigerlich ein (dynamisches) Gleichgewicht ein. Es handelt sich dabei um die Situation, bei der Angebotspreise und -mengen mit Nachfragepreisen und -mengen übereinstimmen. Die Höhe dieser Größen kann dabei starken Schwankungen unterliegen.
Liegt der Mindestlohn unterhalb des Gleichgewichtslohns , so hat die Einführung eines Mindestlohns in der Theorie keinerlei Auswirkungen auf die Lohnhöhe W oder Arbeitsmenge L. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohns von 200 Euro pro Monat für Hochschulabsolventen keinerlei Wirkung zeigen. Der sich aus dem Marktgeschehen ergebende Gleichgewichtspreis würde im Falle der Knappheit von Hochschulabsolventen dennoch bezahlt werden.
Liegt der Mindestlohn über dem Gleichgewichtslohn – darf also unterhalb des Mindestlohns keine Arbeit mehr angeboten bzw. nachgefragt werden – hat das folgende Effekte:
hoher_Mindestlohn.PNG Die Menge an unfreiwilliger Arbeitslosigkeit besteht aus der Differenz zwischen und .
Die Wohlfahrtsverluste des Mindestlohns werden deutlich wenn man beachtet, dass es
Der Mindestlohn bringt nach der neoklassischen Theorie demnach Vorteile für diejenigen, die Arbeitsplätze haben, und schädigt andere, die arbeitslos sind. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohnes von 200 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeiter dazu führen, dass praktisch keine Stellen für solche Arbeiter mehr angeboten würden. Die Folge wäre eine hohe Arbeitslosigkeit dieser Beschäftigtengruppe. Einzelne Arbeiter, denen es trotz Mindestlohn gelänge, eine Stelle zu erhalten, genössen jedoch die vollen Vorzüge des Mindestlohnes.
Kritiker neoliberaler Positionen erwähnen, dass die isolierte Betrachtung auf mikroökonomischer Ebene (Unternehmensebene) nicht dem Gesamtproblem gerecht wird, da Mindestlohn auch volkswirtschaftliche Auswirkungen habe (z.B. steigende Kaufkraft).
Ein Mindestlohn erhöhe das Einkommen der Niedriglohn-Angestellten und sorge so dafür, dass sie neben einem erhöhten Lebensstandard mehr Produkte nachfragen könnten. Durch diese Steigerung der Nachfrage werde die Wirtschaft angekurbelt, die Auslastung von Produktionsstätten gesteigert und Arbeitslosigkeit verringert. Hinzu kommt, dass Bezieher/innen von Niedrigeinkommen häufig gezwungenermaßen eine sehr geringe Sparquote aufweisen oder sogar bereits verschuldet sind. Das durch den Mindestlohn steigende Einkommen dieser Gruppe werde daher zu hohen Anteilen direkt in den Konsum fließen.
Eine Kritik gilt der Anwendung einer normalen Arbeitsangebotsfunktion. Normalerweise sollte mit steigendem Lohn auch das Arbeitsangebot steigen. Entsprechend des Freizeiteffektes könnte ein höheres Einkommen allerdings in zusätzliche Freizeit investiert werden (der Einkommenseffekt dominiert den Substitutionseffekt) und der Arbeitseinsatz damit mit höherem Lohn sinken. Falls dies gilt, so könnte es nicht nur einen Gleichgewichtspunkt zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage geben, sondern mehrere. Ein richtig gewählter Mindestlohn könnte nach dieser Darstellung die Wahl des Hochlohn-Gleichgewichtes erzwingen.
Die heterodoxe Ökonomie stellt zudem heraus, dass die Kategorie der Macht in den Lohnverhandlungen berücksichtigt werden müsse. Wenn die Arbeitgeber über Monopolmacht verfügen, das heißt finanzielle Notlagen oder Angst vor Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmer/innen ausnutzen, könne sich durch dieses Machtungleichgewicht ein Lohnniveau ergeben, das unterhalb des theoretischen freien Marktlohnes liegt. Ein Mindestlohn könne in einem solchen Fall Arbeitsplätze schaffen.
Nach Ansicht der Kritiker einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik könnten die Unternehmen die höheren Lohnkosten im übrigen durch Preiserhöhungen ausgleichen (Inflation), was einerseits den sozialpolitisch beabsichtigten Kaufkraftgewinn der Mindestlohnempfänger hinsichtlich der betroffenen Produkte neutralisieren würde und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Produkte auf dem Weltmarkt behindere.
Auch ist das keynesianische Modell zunächst auf einen geschlossenen Markt bezogen. Im Rahmen der Globalisierung führt eine Kaufkraftsteigerung nur noch geringfügig zur Erhöhung der Inlandumsätze und damit Inlandbeschäftigung. Höhere deutsche Kaufkraft führt z.B. mit dem Kauf neuer Handys nur geringfügig zu mehr Beschäftigung in Deutschland, sondern im Wesentlichen in Asien oder Finnland.
Die reine Form des Keynesianismus ist daher heute, zumindest aus wissenschaftlicher Sicht, weitgehend bedeutungslos. Die moderne Version, der Neokeynesianismus, erlaubt zwar temporär einen Nachfrageeffekt, langfristig gilt allerdings auch nach dieser Theorie der zuvor beschriebene neoklassische Ansatz.
Ein weiterer Effekt hoher Mindestlöhne ist in Thailand zu beobachten gewesen. Dort betrug der gesetzliche Mindestlohn 70% des nationalen Durchschnittseinkommens. Dieser hohe Wert (in Europa üblich sind Beträge zwischen 33% und 50%) führte dazu, dass der Mindestlohn nicht nur als Unter-, sondern vielmehr zugleich als Obergrenze des Lohns fungierte. In einem solchen Fall schadet der Mindestlohn der Produktivität, da individuelle Leistung und die Ertragssituation eines Unternehmens nicht gebührend in Tarifverhandlungen zwischen Belegschaft und Geschäftsführung berücksichtigt werden konnten.
Nach einer Studie der Princeton University-Professoren Alan B. Krueger und David Card führten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns um bis zu 20% zu keinem Arbeitsplatzabbau. Die Autoren untersuchten hierfür Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in den US-Staaten Kalifornien 1988 und New Jersey 1992 sowie im gesamten Bundesgebiet 1990/91.Card, David und Alan B. Krueger (1997): Myth and Measurement: The new Economics of the Minimum Wage. Princeton University Press. Neuauflage nach 1995. ISBN 0691048231. Unter anderem diese Studie führte 1999 zu der Aussage im jährlichen US-Wirtschaftsbericht des Präsidenten, dass die Beweislage einen sehr geringen oder nicht existenten Effekt von Mindestlöhnen auf das Arbeitsplatzniveau anzeige.Economic Report of the President, transmitted to the Congress February 1999. S. 111f. (PDF) Eine ebenfalls in den USA durchgeführte Studie des Fiscal Policy Institute ergab, dass in den US-Staaten deren Mindestlohn über dem bundesweit geltenden Niveau von 5,15 US-Dollar liegt, sowohl ein größeres Arbeitsplatzwachstum in kleinen Firmen unter 50 Mitarbeiter/innen, ein größerer Zuwachs an Unternehmen im Einzelhandel, als auch ein insgesamt höheres Jobwachstum erzielt wurde. Dies belege nach Angaben der Autoren nicht die positive Wirkung des Mindestlohns, widerlege aber dessen angenommenen negativen Effekte auf den Arbeitsmarkt zumindest in den USA.Fiscal Policy Institute (2006): States with Minimum Wages above the Federal Level have had Faster Small Business and Retail Job Growth. 30. März, aktualisierte Auflage der Studie vom April 2004. (PDF)
Bei einer Abschaffung des Mindestlohns sank der Marktlohn hingegen nur unwesentlich. Dies wird auf die Verhaltensänderung der Angestellten in der Modellökonomie zurückgeführt, die einen Maßstab für eine "faire" Entlohnung erhalten hatten und hinter dieses Niveau nicht wieder zurückfallen wollten.
In dem Experiment, das ohne Berücksichtigung der möglichen Insolvenz der Unternehmen durchgeführt wurde, stieg die Anzahl der Beschäftigten je Unternehmen bei gleichzeitig sinkenden Gewinnen deutlich an. Dies erklären die Autoren mit den geringeren Grenzkosten, die für einen neuen Angestellten zu zahlen sind: Ohne Mindestlohn müssten die Unternehmen bei Aufstockungen der Belegschaft irgendwann Beschäftigte einstellen, die nicht bereit sind, zu Niedriglöhnen zu arbeiten. Dies führt zur Forderung nach Lohnerhöhungen bei der etablierten Angestellten, so dass mit jeder Neueinstellung hohe Grenzkosten verbunden sind. Bei bestehendem Mindestlohn sind zwar die Grundausgaben höher, aber die Kosten pro neuem Angestellten bedeutend geringer, was Neueinstellungen begünstigt.
In Staaten ohne Mindestlöhne können soziale Transfers Mindestlohn-ähnliche Wirkungen entfalten. Dies geschieht, wenn zur Existenzsicherung Transfers bei Arbeitslosigkeit gezahlt werden, die mit Annahme von Arbeit entfallen.
Um dies zu vermeiden, werden nicht existenzsichernde Löhne in vielen Ländern aufgestockt. Dabei werden die bei Nichteerwerbstätigkeit bezogenen Unterstützungszahlungen jeweils um einen bestimmten Anteil des Einkommens, die Transferentzugsrate, gekürzt. Herrschende Meinung unter Ökonomen ist, dass auch bei diesen Kombilohnsystemen ein bestimmter Lohnabstand vom arbeitsfreien Einkommen gewahrt werden müsse, damit Arbeit sich lohnt. Daraus ergibt sich dann je nach Ausgestaltung der Sozialsysteme ein Quasi-Mindestlohn. Er wird nicht per Gesetz sondern durch den von den Transfersystemen veränderten Markt bestimmt.
| Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn in Euro (Stand: 05/2006) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Staat | Pro Stunde | Pro Monat | - | Luxemburg | 8,69 | 1.467 | - | Irland | 7,65 | 1.293 | - | Vereinigtes Königreich | 7,36 | 1.273 | - | Niederlande | 7,96 | 1.265 | - | Belgien | 7,48 | 1.210 | - | Frankreich | 8,03 | 1.218 | - | USA | 4,25 | 735 | - | Israel | 3,54 | 658 | - | Griechenland | 3,86 | 668 | - | Spanien | 3,78 | 631 | - | Malta | 3,35 | 580 | - | Slowenien | 3,03 | 512 | - | Portugal | 2,62 | 437 | - | Türkei | 332 | - | Tschechien | 1,58 | 261 | - | Polen | 1,35 | 234 | - | Ungarn | 1,32 | 229 | - | Estland | 0,99 | 172 | - | Slowakei | 1,00 | 167 | - | Litauen | 0,92 | 159 | - | Lettland | 0,67 | 116 | - | Bulgarien | 0,47 | 82 | - | Rumänien | 0,52 | 90 | - | Russland | 32 (1100 Rubel) | - | Schweden, Dänemark | Branchenregelungen | - | Österreich | über Sozialpartner | - | Deutschland | (in der Diskussion) | - | Schweiz | (in der Diskussion) | - | Quelle: Eurostat, Schulten et al. 2006 und FedEE | ||||||||
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In den meisten EU-Ländern wird der Mindestlohn als Monatslohn definiert, in den USA, England und Irland als Stundensatz. Im Jahr 2005 hatten 18 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von 116 EUR (Lettland) bis 1.467 EUR (Luxemburg) reicht. In einigen anderen Staaten bestehen Branchen- und andere Regelungen. Mit Ausnahme der USA passen die meisten westlichen Länder die Mindestlöhne regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, da ein größerer Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbindung bei über 90%. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächendeckende Tarifbindung. In Westdeutschland wurden 2004 dagegen nur 68% der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, in Ostdeutschland 53%.Böckler Impuls 6/2006: Nicht ohne die Tarifparteien (PDF)
In den meisten Ländern werden mehrere dieser Verfahren kombiniert, etwa eine feste Erhöhung auf dem Inflationsniveau sowie eine optionale und außergewöhnliche politische Erhöhung.
Australien war nach Neuseeland der zweite Staat weltweit, der einen gesetzlichen Mindestlohn einführte.
Der Mindestlohn wurde entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung und aus sozialpolitischen Erwägungen (offizielle Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik seit 1971) typischerweise im Fünfjahrplanrhythmus angehoben.
Zum 1. Juli 2006 soll nach einem Beschluss der Zeitarbeitsverbände sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Mindestlohn für die 450.000 Angestellten bei Zeitarbeitsfirmen eingeführt werden.tagesschau.de: Mindestlohn für Zeitarbeit vereinbart, 31. Mai, siehe online Angefangen mit 6,10 Euro in Ost- und 7,00 Euro in Westdeutschland, soll dieser Betrag bis zum 1. Januar 2008 auf 6,36 Euro bzw. 7,31 Euro steigen.
2006 wurden zwei bundesweite Kampagnen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestartet. Die von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und ver.di initiierte Initiative Mindestlohn fordert einen Mindest-Stundenlohn in Höhe von 7,50 Euro, Ziel sind später 9,00 Euro. Bei einer 38,5-Stundenwoche entsprächen 7,50 Euro Stundenlohn einem Bruttolohn von 1.250 Euro beziehungsweise einem Nettoeinkommen von 928 Euro im Monat (bei Steuerklasse I und ohne Kinderfreibeträge und Kirchensteuer). Dieser Betrag orientiert sich an den Mindestlöhnen wirtschaftlich vergleichbarer EU-Länder und liegt inzwischen unterhalb des pfändungsfreien Einkommens von 985,15 Euro.arbeitsrecht.de: Newsletter Gesetzlicher Mindestlohn? Lasst uns über Zahlen sprechen! Siehe online Unter dem Slogan 8 Euro Mindestlohn. Gesetzlich garantiert. fordern Die Linkspartei. und die WASG, einen Mindestlohn von mindestens acht Euro gesetzlich zu verankern.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem Bundeskongress Ende Mai 2006 die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro übernommen. Das gesetzliche Minimum soll dabei als Auffanglösung die Instrumente Allgemeinverbindlichkeitserklärung und das Arbeitnehmerentsendegesetz ergänzen. Auf dem Bundeskongress des DGB lehnten sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering einen branchenübergreifenden, bundesweiten Mindestlohn von 7,50 Euro ab.
In Deutschland würde die Wirkung von Mindestlöhnen im Wesentlichen durch das Arbeitslosengeld geprägt, wobei sich aus einer Modellrechnung für das Jahr 2003 (Prof. Helga Spindler) ergibt, dass das in Form der Sozialleistung einem Alleinstehenden (!) vom Staat gewährte sozio-kulturelle Existenzminimum im Jahr 2003 einem Stundenlohn in Höhe von rund 7,50 Euro entsprach. Würde z.B. ein allgemeiner Mindestlohn von 7,5 Euro je Stunde festgesetzt, so würde sich für alle, die bisher 6,0 Euro je Stunde verdienten, nominell um 1,5 Euro je Stunde = 225 Euro erhöhen. Die Arbeitskosten incl. AG-Sozialbeiträgen würden um 1,8 Euro je Stunde = 270 Euro steigen. Aber das Gros der Arbeitnehmer, Alleinstehende oder Ernährer einer Familie, würde nach der daraus folgenden Kürzung der Transferleistungen monatlich nur noch 22 Euro mehr erhalten, hätte also für 14 Cent je Stunde arbeiten müssen, wie allenthalben in der Presse geschildertDer Lohnabstand wäre als angemessene Entschädigung für das Arbeitsleid zu gering. Modellrechnungen haben ergeben, dass ein vom Markt bestimmter allgemein akzeptierter Quasi-Mindestlohn, etwa bei Zweifachen des individuellen Transferanspruchs und damit bei 2 Euro Nettomehreinkommen je Stunde liege Schneider, Hilmar (2004): Wir brauchen keinen Mindestlohn, in: Personalwirtschaft, Vol. 2004, No. 4, Seite 66 [http://www.iza.org/personal_wirtschaft/0404.pdf (PDF). Das entspräche einem Stundenlohn von 8 Euro für Alleinstehende bzw. 15 Euro für Erstverdiener einer Familie. Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen präzisen Wert, weil ja einige Menschen durchaus bereit sind, eine Vollzeitarbeit auch für einen Zugewinn von nur 1,5 Euro je Stunde auszuführen, während anderen 3,0 Euro je Stunde noch zu wenig ist.
Ein gesetzlich festgelegter Mindeststundenlohn von 7,5 Euro läge also unter dem Quasi-Mindestlohn des Marktes. Für alle, die ihren Lebensunterhalt durch diese Arbeit verdienen wollen, ist er ohne Bedeutung. Beleg hierfür ist eine Vielzahl von Tarif-Verträgen, nach denen Stundenlöhne unterhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums gezahlt werden, wie der Bundestagsdrucksache 15/2932 (Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts; PDF-Datei; Größe: ca. 1,5 MB) zu entnehmen ist.
Anders ist dies für Zweitverdiener oder Ausländer, die keine Transferleistungen erhalten. Sie sind bereit, auch für niedrigere Löhne zu arbeiten. Mindestlöhne in Deutschland werden daher fast ausschließlich als Instrument zur Abwehr ausländischer Konkurrenz diskutiert bzw. im Baugewerbe auch eingesetzt.
Seit 1. Juli 2005 beträgt die Höhe des Mindestlohns in Frankreich 8,03 Euro pro Stunde oder 1.217,88 Euro pro Monat. Damit liegt der SMIC auf einer Höhe von knapp unter 65% des französischen Durchschnittseinkommens. Dies führt dazu, dass 14,8% aller Beschäftigten oder insgesamt 3,3 Millionen Menschen den Mindestlohn erhalten.Schmid, Bernhard und Thorsten Schulten (2006): Der französische Mindestlohn SMIC, in: Schulten et al. 2006.
Der SMIC erhöht sich automatisch um die gemessene Inflation, wenn diese einen Wert von 2% übersteigt. Außerdem legt eine Kommission bestehend aus Vertreter/innen der Regierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften jährlich eine Empfehlung über die zukünftige Entwicklung des Mindestlohns vor. Die Regierung entscheidet anschließend unabhängig, in welchem Maß sie den Mindestlohn an die gesamtwirtschaftliche und die Lohnentwicklung anpassen will. Erhöhungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres, zum 1. Juli 2006 wird der französische Mindestlohn auf 8,27 Euro steigen.
| Mindestlöhne in % des durchschnitt- lichen Monatslohns (Stand: 2004) | |
| Land | Höhe |
|---|---|
| Irland | 50,0 % |
| Luxemburg | 49,6 % |
| Malta | 49,0 % |
| Belgien | 46,4 % |
| Niederlande | 46,1 % |
| Slowenien | 44,1 % |
| Bulgarien | 41,0% |
| Portugal | 40,7 % |
| Ungarn | 40,7 % |
| Lettland | 39,1 % |
| Tschechien | 38,8 % |
| Litauen | 38,5 % |
| Großbritannien | 37,9 % |
| Spanien | 37,7 % |
| Polen | 35,1 % |
| Rumänien | 34,4 % |
| Slowakei | 34,1 % |
| USA | 32,9 % |
| Estland | 32,4 % |
| Quelle: Europäische Kommission nach Schulten et al. 2006: 24. | |
Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt im Einklang mit dem jährlichen Bericht der unabhängigen Low Pay Commission. Diese ist zusammengesetzt aus je drei Vertreter/-innen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften. Ihr Bericht wird zumeist im März eines Jahres veröffentlicht und beinhaltet eine umfassende Untersuchung über die Wirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft und den Niedriglohnsektor. Darüber hinaus werden Empfehlungen über die künftige Höhe des Mindestlohns geäußert. In der Regel hält sich die Regierung an die Empfehlungen der Kommission und passt den Mindestlohn zum Oktober eines jeden Jahres an.
In der Zeit seit Gültigkeit des Mindestlohns sank die Arbeitslosigkeit in Großbritannien von 6,2% im Jahr 1998 auf 4,7% bis 2004, was vornehmlich auf das anhaltende Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist. Vom Mindestlohn ist im Vereinigten Königreich jedoch nur eine kleine Minderheit überhaupt betroffen. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist daher kaum auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen. Doch auch eine wirtschaftlich kontraproduktive Wirkung des Mindestlohns lässt sich entgegen im Vorfeld geäußerter Befürchtungen nicht feststellen.Bosch, Gerhard und Claudia Weinkopf (2006): Mindestlöhne in Großbritannien - ein geglücktes Realexperiment, in: WSI-Mitteilungen 03/2006.
In den Jahren vor 2000 wurden branchenspezifische Mindestlöhne in Irland durch die Joint Labour Committees ausgehandelt. Diese Branchenregelungen ergaben einen im Vergleich zum jetzigen Mindestlohn deutlich niedrigeren Stundenlohn und galten zudem nur für ein knappes Viertel der Arbeitskräfte. Ökonomische Studien zeigen, dass der Mindestlohn seit seiner Einführung nur geringe Effekte auf die Arbeitssituation in Irland nach sich gezogen hat. Ein negativer Effekt wurde bei einigen wenigen Unternehmen festgestellt, die am meisten von seiner Einführung betroffen waren.O'Neill, Donal, Brian Nolan und James Williams (2002): Evaluating the Impact of a National Minimum Wage: Evidence from a new Survey of Firms, 2. Revision 2005, in: LABOUR: Review of Labour Economics and Industrial Relations (PDF)
Um Schocks durch zu hohe Steigerungen zu vermeiden, passt die niederländische Regierung den Mindestlohn öfter, und zwar jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung an. Prinzipiell an Letztere gebunden, kann durch politische Entscheidungen des Ministeriums eine außergewöhnliche Erhöhung oder Stagnation des Mindestlohns beschlossen werden. Nachdem der Mindestlohn von 2003 bis einschließlich 2005 aufgrund politischer Entscheidungen und bedingt durch die schlechte Wirtschaftslage nicht erhöht wurde, stieg er zuletzt am 1. Januar 2006 um 0,6% an.
4,2% aller niederländischen Beschäftigten wurden 2004 auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt.
| Anteil der Vollzeitbeschäftigten mit einem Lohn auf Höhe des Mindestlohns (Stand: 2004) | |
| Land | Beschäftigte |
|---|---|
| Frankreich | 15,60 % |
| Litauen | 12,07 % |
| Rumänien | 12,00 % |
| Luxemburg | 11,00 % (2005) |
| Ungarn | 7,95 % (2005) |
| Estland | 5,72 % |
| Portugal | 5,50 % |
| Bulgarien | 5,10 % (2002) |
| Polen | 4,49 % |
| Irland | 3,10 % |
| Niederlande | 2,07 % |
| Slowenien | 2,00 % |
| Tschechien | 2,00 % |
| Slowakei | 1,93 % |
| Großbritannien | 1,80 % (2005) |
| Malta | 1,50 % |
| USA | 1,40 % |
| Spanien | 0,77 % |
| Quelle: Eurostat Database. | |
Jeweils in der letzten Woche eines Jahres verkündet die spanische Regierung nach freiwilliger Konsultation der Gewerkschaften und Arbeitgeber den ab 1. Januar des Folgejahres geltenden Mindestlohnsatz. Sollte es ihr notwendig erscheinen, kann die Regierung auch eine zweite Anpassung des Salario Mínimo Interprofessionel genannten Mindestlohns in einem Jahr veranlassen.
Der Mindestlohn ist in Spanien der Maßstab für eine Reihe weiterer Regelungen, darunter das nationale Arbeitslosengeld, das Eingliederungsgeld nach längerer Arbeitslosigkeit oder Abfindungen bei vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages. Dies macht ihn zu einem wichtigen politischen Instrument, auch wenn er durch seine Gültigkeit für nur 0,77% der Arbeitskräfte in Spanien aufgrund seiner relativ geringen Höhe von 37,7% des nationalen Durchschnittseinkommens keine große wirtschaftliche Bedeutung genießt.
Es gibt Branchen, vorwiegend in der Gastronomie und beim Detailhandel, die Leute zu tieferen Löhnen anstellen (rund 2.700–3.300 CHF). Dabei gelten Löhne unter 3.000 CHF (~2.000 €) unabhängig von der Beschäftigung gewöhnlich als inakzeptabel. Es gibt Diskussionen, vor allem seitens des Gewerkschaftsbundes, einen gesetzlichen Mindestlohn von 3.000 CHF einzuführen.
Die Bundesregierung gibt mit ihren Regelungen einen nationalen Mindestlohn vor, von dem die Bundesstaaten nach oben hin abweichen können. 18 Staaten haben bislang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, darunter vor allem Staaten im Westen und Nordosten der USA sowie Florida. Den höchsten gesetzlichen Mindestlohn in den USA hat Santa Fe in New Mexico mit 9,50 Dollar seit Januar 2006 und geplanten 10,50 Dollar ab Januar 2008. Eine vorläufige Studie der University of New Mexico über die Effekte der letzten Erhöhung auf 8,50 Dollar im Juni 2004 zeigt keinen Abbau, sondern einen Zuwachs der Beschäftigung zwischen dem 3. Quartal 2003 und dem 2. Quartal 2005.Reynis, Lee A., Myra Segal und Molly J. Bleecker (2005): Preliminary Analysis of the Impacts of the $8.50 Minimum Wage on Santa Fe Businesses, Workers and the Santa Fe Economy - Revised, 27. Dezember (PDF)
Würde der bundesweite Mindestlohn in den USA auf 7,25 Dollar angehoben werden, würden davon 5,8% aller Arbeitnehmer/innen oder insgesamt 7,3 Millionen Menschen profitieren.
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