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Ein Mindestlohn ist ein in der Höhe durch den Staat oder durch einen Tarifvertrag festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmern als Minimum zusteht. Seine Höhe kann als Monatslohn für eine Vollzeitstelle oder als ein Mindest-Stundenlohn festgelegt sein.

Mindestlöhne werden hauptsächlich als sozialpolitische Instrumente eingesetzt, um Armut und Ausbeutung in Arbeitsverhältnissen zu verhindern. Über die ökonomischen Effekte herrscht Uneinigkeit. Während einige von steigender Arbeitslosigkeit durch die Einführung von Mindestlöhnen ausgehen, verneinen andere diesen Zusammenhang.

Weltweit gesehen greifen vergleichsweise viele Staaten auf Mindestlöhne zurück, darunter die Mehrheit der Industrieländer sowie zahlreiche Schwellenländer.

Intention


Mindestlöhne werden hauptsächlich mit sozialpolitischen und teilweise mit ökonomischen Argumenten begründet. Befürworter von Mindestlöhnen sehen in ihnen einen Mindeststandard: Der Mindestlohn sichere den Beschäftigten eine für die Lebenshaltung auskömmliche Lohnhöhe über oder entsprechend dem Existenzminimum zu und helfe dabei, Armut zu bekämpfen. Ferner gebe es Fälle von Marktversagen, in denen der freie Markt nicht fähig sei, die Lohnhöhe selbst zu regulieren. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn ein Arbeitgeber als Monopolist auftrete und einseitig die Lohnhöhe bestimmen könne. Durch Mindestlöhne werde das bestehende Machtgefälle zwischen Arbeitgebern und Angestellten teilweise wieder ausgeglichen. Mindestlöhne beteiligten die arbeitende Bevölkerung und ihre Angehörigen am gesamtwirtschaftlichen Wachstum, wenn sie regelmäßig erhöht würden. Zudem führe ein Mindestlohn zu einer Qualitätssicherung: Durch ihn werde sichergestellt, dass die Arbeitnehmer genügend motiviert seien. Dies führe gleichzeitig zu Produktivitätssteigerungen in betreffenden Branchen. Schließlich diene ein Mindestlohn der verbesserten Gleichstellung von Männern und Frauen, da Frauen ohne eine solche Regelung für gleichwertige Arbeit oft schlechter bezahlt würden als Männer. Ein Mindestlohn könne zumindest im Niedriglohnbereich diese Ungleichbehandlung verringern oder abschaffen. Als gesamtwirtschaftlicher Effekt tritt - soweit die Mindestlohnregelung nicht zu einem Arbeitsplatzabbau führt - in der Regel noch auf, dass die reale Kaufkraft insgesamt steigt (obwohl sich einzelne Produkte dadurch verteuern können), da Bezieher von Niedriglöhnen kaum sparen.

Geschichte


Ein Mindestlohn wurde historisch mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks gefordert und erkämpft. Motiv waren so genannte Hungerlöhne, die bei großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht mehr zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten. Eine Forderung nach einem solchen Mindest-Lohn stellte damals auch die Forderung nach einem menschenwürdigen Leben dar. Lokale Mindestlohnregelungen gab es spätestens gegen Ende des 19. Jahrhunderts, beispielsweise vergab die Stadt Amsterdam ab 1894 öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einer gewissen Lohnhöhe bezahlten. Die ersten nationalen gesetzlichen Mindestlöhne wurden 1896 in Neuseeland und 1899 in Australien eingeführt, gefolgt von Großbritannien 1909. Auch eine Reihe von Entwicklungsländern beschloss in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter 1918 Argentinien durch den Home Work Act und 1927 Sri Lanka mittels des Minimum Wage Ordinance.Chang Hee-Lee vom Asia Monitor Resource Centre (AMRC): The Minimum Wage, siehe online Zu anderen Ländern mit einer langen Erfahrung mit Mindestlöhnen gehören u.a. die USA, Frankreich oder die Niederlande.

Doch dies waren Ausnahmen und vor dem Zweiten Weltkrieg blieb der Mindestlohn ein eher spärlich genutztes Instrument. Erst mit Ende des Krieges wuchs die Zahl der Länder, die darin ein Instrument zur Armutsbekämpfung sahen, wieder deutlich an. Auch die International Labour Organization (ILO), drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: Noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).

Mittlerweile sind Mindestlöhne als politisches Mittel in zahlreichen Ländern eingeführt und etabliert. In 18 der 25 Länder der Europäischen Union, in praktisch allen anderen Industrie- sowie in einer Reihe von Schwellen- und Entwicklungsländern existieren Mindestlohnregelungen. In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren einen deutlichen Zuwachs der Zahl der Ländern, die an ihre nationale Begebenheiten angepasste Mindestlohngesetze beschlossen.

Ökonomische Bewertung


Die Bewertung der ökonomischen Effekte eines Mindestlohns ist nicht einfach. Generell kann aus theoretischer Perspektive gesagt werden, dass unterschiedliche Aspekte beachtet werden müssen:

1. Die gesamtwirtschaftliche Auswirkung ergibt sich als Resultat teils entgegengesetzter theoretischer Wirkungen, die jeweils in ihrer praktischen Bedeutung umstritten sind:

  • Höheres Lohneinkommen steigere die Konsumnachfrage, senke das „Angstsparen“, belebe die Binnenkonjunktur, und schaffe somit mehr Aufträge und mehr Beschäftigung.
  • Höhere Lohnkosten seien schädlich für die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der inländischen lohnbelasteten Produkte, was in Bezug auf diese Produkte zu Auftragsrückgang und weniger Beschäftigung führe. Gegensteuerung in Form von Rationalisierung führe ebenfalls zu weniger Beschäftigung.
  • Eine gesetzliche Mindestlohnregelung könne in der Praxis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch illegale Beschäftigung zum vereinbarten Lohn umgangen werden.

2. Die Unternehmen können auf Erhöhungen des Mindestlohns auf verschiedene Arten reagieren:

  • Sie können rationalisieren und den Faktor Arbeit ersetzen, beispielsweise durch Maschinen (Automatisierung).
  • Sie können die Produktivität erhöhen und die gestiegenen Arbeitskosten dadurch ausgleichen.
  • Sie können arbeitsintensive Schritte verstärkt auslagern (Lohnherstellung im Ausland oder Einkauf von Zwischenprodukten auf dem Weltmarkt; Outsourcing).
  • Sie können ihre Preise erhöhen und damit versuchen, die gestiegenen Kosten an die Kunden weiterzugeben (Lohn-Preis-Spirale, Inflation).
  • Sie können Gewinneinbußen in Kauf nehmen und damit weder am Preis- noch am Beschäftigungsniveau etwas ändern, oder
  • Sie können in extremen Fällen den Standort oder auch das Geschäftsfeld bzw. den Unternehmensgegenstand wechseln.

In der Realität finden sich sämtliche Varianten je nach Volkswirtschaft und Unternehmen in unterschiedlicher Mischung wieder, wobei es Aufgabe der empirischen Wirtschaftsforschung ist herauszufinden, in welchem Ausmaß jede der Alternativen realisiert wird, und Aufgabe der Wirtschaftstheorie zu begründen, warum welche Alternative überwiegt.

Bewertung nach neoklassischer Theorie

Überblick

Die am freien Markt orientierte neoklassische Theorie steht Mindestlöhnen überwiegend skeptisch gegenüber. Zusammenfassend wird angenommen, dass Mindestlöhne entweder keine Wirkung zeigen (wenn sie unter dem Gleichgewichtslohn liegen) oder zu unerwünschter Arbeitslosigkeit führen, da Unternehmen durch die Lohnhöhe davon abgeschreckt würden, Stellen zu schaffen.Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2004): Jahresgutachten 2004/05 - Erfolge im Ausland - Herausforderungen im Inland, S. 504ff. (PDF)

Kritisiert wird prinzipiell der interventionistische Charakter des Mindestlohns: Der freie Markt sei fähig, die Lohnhöhe selbst zu regulieren. Durch Mindestlöhne würde dieses Gleichgewicht gestört. Zudem entstünde ein Nettowohlfahrtsverlust. Der Mindestlohn führe auch zu geringerer Produktivität, wenn der Produktionsfaktor Arbeit teurer wird, und verursache damit ein Ansteigen der Preise.

In den nachfolgenden Abschnitten werden Mindestlöhne unter theoretischen Aspekten näher beleuchtet.

Niedriger Mindestlohn

Niedriger_Mindestlohn.PNG

Nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage stellt sich in einem freien Marktgeschehen unweigerlich ein (dynamisches) Gleichgewicht ein. Es handelt sich dabei um die Situation, bei der Angebotspreise und -mengen mit Nachfragepreisen und -mengen übereinstimmen. Die Höhe dieser Größen kann dabei starken Schwankungen unterliegen.

Liegt der Mindestlohn W_{min} unterhalb des Gleichgewichtslohns W_{GG}, so hat die Einführung eines Mindestlohns in der Theorie keinerlei Auswirkungen auf die Lohnhöhe W oder Arbeitsmenge L. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohns von 200 Euro pro Monat für Hochschulabsolventen keinerlei Wirkung zeigen. Der sich aus dem Marktgeschehen ergebende Gleichgewichtspreis würde im Falle der Knappheit von Hochschulabsolventen dennoch bezahlt werden.

Hoher Mindestlohn
Liegt der Mindestlohn so hoch, dass er Auswirkungen auf die Lohnhöhe hat, ist nach klassischer Lehrmeinung Arbeitslosigkeit die Folge.

Liegt der Mindestlohn W_{min} über dem Gleichgewichtslohn W_{GG} – darf also unterhalb des Mindestlohns keine Arbeit mehr angeboten bzw. nachgefragt werden – hat das folgende Effekte:

  1. Die Unternehmen als die Nachfrager von Arbeit (Kurve D) sind zu dem höheren Preis lediglich bereit, eine geringere Menge Arbeit (L_1) als im Gleichgewicht (L_{GG}) nachzufragen.
  2. Die Menschen, als die Anbieter von Arbeit (Kurve S), wären zu dem höheren Preis bereit, mehr Arbeit (L_2) anzubieten als im Gleichgewicht.

hoher_Mindestlohn.PNG Die Menge an unfreiwilliger Arbeitslosigkeit besteht aus der Differenz zwischen L_2 und L_1.

Die Wohlfahrtsverluste des Mindestlohns werden deutlich wenn man beachtet, dass es

  1. Unternehmen gibt, die zusätzliche Arbeitsplätze zu einem Lohn zwischen dem Gleichgewichtslohn W_{GG} und dem Mindestlohn W_{min} anbieten würden, und
  2. Menschen gibt, die zu diesem niedrigeren Lohn bereit wären zu arbeiten.
Der Mindestlohn untersagt also Verträge, die von beiden Seiten freiwillig abgeschlossen würden und für beide Seiten Vorteile bringen würden.

Der Mindestlohn bringt nach der neoklassischen Theorie demnach Vorteile für diejenigen, die Arbeitsplätze haben, und schädigt andere, die arbeitslos sind. Beispielsweise würde die Einführung eines Mindestlohnes von 200 Euro pro Stunde für ungelernte Arbeiter dazu führen, dass praktisch keine Stellen für solche Arbeiter mehr angeboten würden. Die Folge wäre eine hohe Arbeitslosigkeit dieser Beschäftigtengruppe. Einzelne Arbeiter, denen es trotz Mindestlohn gelänge, eine Stelle zu erhalten, genössen jedoch die vollen Vorzüge des Mindestlohnes.

Kritik
Damit der Mindestlohn die nach dem neoklassischen Modell postulierten Effekte hat, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss der Arbeitsmarkt ein dem Gütermarkt vergleichbarer Markt sein. Zweitens muss entweder das Angebot oder die Nachfrage nach Arbeit im unteren Lohnsegment elastisch sein. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der höhere Lohn zusätzliche Arbeitsuchende generiert (z.B. Hausfrauen, Studenten, Schüler) oder wenn Unternehmen auf Erhöhungen des Mindestlohns mit einem Rückgang der Nachfrage nach Arbeit reagieren. Empirische Ergebnisse deuten eher auf eine niedrige Elastizität der Arbeitsnachfrage im Niedriglohnsektor hin. Aus beiden Gründen seien nach Ansicht der Kritiker die Voraussetzungen für eine neoklassische Betrachtungsweise nicht erfüllt.

Kritiker neoliberaler Positionen erwähnen, dass die isolierte Betrachtung auf mikroökonomischer Ebene (Unternehmensebene) nicht dem Gesamtproblem gerecht wird, da Mindestlohn auch volkswirtschaftliche Auswirkungen habe (z.B. steigende Kaufkraft).

Bewertung nach (post)keynesianischen Theorien

Gesamtwirtschaftliche Nachfrage
Ein oft im Zusammenhang mit den marktkritischeren Theorien John Maynard Keynes' genannter Kritikpunkt an der klassischen Ökonomie ist deren ungenügende Berücksichtigung der nachfragestützenden Wirkung des Mindestlohns. Einzelne Unternehmen handelten mikroökonomisch gesehen vernünftig, wenn sie ihre Lohnkosten und damit die Löhne gering halten wollen. Nach keynesianischer Ansicht handelten sie damit aber auf der makroökonomischen Ebene schädlich, weil die realisierbare Nachfrage mit den Löhnen gleichfalls sinkt. Dies führe zu einer Schwächung der Binnenwirtschaft und damit zu Arbeitslosigkeit.

Ein Mindestlohn erhöhe das Einkommen der Niedriglohn-Angestellten und sorge so dafür, dass sie neben einem erhöhten Lebensstandard mehr Produkte nachfragen könnten. Durch diese Steigerung der Nachfrage werde die Wirtschaft angekurbelt, die Auslastung von Produktionsstätten gesteigert und Arbeitslosigkeit verringert. Hinzu kommt, dass Bezieher/innen von Niedrigeinkommen häufig gezwungenermaßen eine sehr geringe Sparquote aufweisen oder sogar bereits verschuldet sind. Das durch den Mindestlohn steigende Einkommen dieser Gruppe werde daher zu hohen Anteilen direkt in den Konsum fließen.

Der Arbeitsmarkt als außergewöhnlicher Markt
Die Gültigkeit der neoklassischen Theorie, der Arbeitsmarkt sei ein Markt wie jeder andere Markt auch, wird von keynesianischen Ökonomen in Frage gestellt.Herr, Hansjörg (2002): Arbeitsmarktreform und Beschäftigung, in: PROKLA, Heft 129, 32. Jg., Nr. 4. Siehe online. Arbeitsmärkte gelten im Keynesianismus nicht als "freie" Gütermärkte, sondern als regulierte Märkte. Die sehr heterogenen Lenkungen von Staat und Tarifparteien bestehen unter anderem in der Lohnfindung durch Kollektivverhandlungen, gesetzlichen Bestimmungen zur sozialen Sicherung wie Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dem Arbeitsschutz oder auch der Arbeitsvermittlung.

Eine Kritik gilt der Anwendung einer normalen Arbeitsangebotsfunktion. Normalerweise sollte mit steigendem Lohn auch das Arbeitsangebot steigen. Entsprechend des Freizeiteffektes könnte ein höheres Einkommen allerdings in zusätzliche Freizeit investiert werden (der Einkommenseffekt dominiert den Substitutionseffekt) und der Arbeitseinsatz damit mit höherem Lohn sinken. Falls dies gilt, so könnte es nicht nur einen Gleichgewichtspunkt zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage geben, sondern mehrere. Ein richtig gewählter Mindestlohn könnte nach dieser Darstellung die Wahl des Hochlohn-Gleichgewichtes erzwingen.

Die heterodoxe Ökonomie stellt zudem heraus, dass die Kategorie der Macht in den Lohnverhandlungen berücksichtigt werden müsse. Wenn die Arbeitgeber über Monopolmacht verfügen, das heißt finanzielle Notlagen oder Angst vor Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmer/innen ausnutzen, könne sich durch dieses Machtungleichgewicht ein Lohnniveau ergeben, das unterhalb des theoretischen freien Marktlohnes liegt. Ein Mindestlohn könne in einem solchen Fall Arbeitsplätze schaffen.

Kritik
Kritiker keynesianischer Positionen erwähnen, dass die vom Mindestlohn betroffenen Unternehmen der arbeitsintensiven Branchen durch eine Nachfrageerhöhung, die sie durch Lohnerhöhung selbst finanzieren, keinen Vorteil erlangen würden. Gesamtwirtschaftlich betrachtet würden diejenigen Unternehmen Vorteile aus dem Kaufkraftgewinn der Lohnempfänger genießen, die von der ursächlichen Lohnerhöhung nicht belastet wären. Dies seien zum einen die Unternehmen der kapitalintensiven Wirtschaftszweige, die relativ wenig Menschen beschäftigen. Zum anderen seien dies ausländische Unternehmen, die oftmals bereits kostengünstiger produzierten. Eine Begünstigung dieser Wirtschaftszweige widerspräche der sozialpolitischen Intention einer Mindestlohnregelung.

Nach Ansicht der Kritiker einer nachfrageorientierten Wirtschaftspolitik könnten die Unternehmen die höheren Lohnkosten im übrigen durch Preiserhöhungen ausgleichen (Inflation), was einerseits den sozialpolitisch beabsichtigten Kaufkraftgewinn der Mindestlohnempfänger hinsichtlich der betroffenen Produkte neutralisieren würde und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Produkte auf dem Weltmarkt behindere.

Auch ist das keynesianische Modell zunächst auf einen geschlossenen Markt bezogen. Im Rahmen der Globalisierung führt eine Kaufkraftsteigerung nur noch geringfügig zur Erhöhung der Inlandumsätze und damit Inlandbeschäftigung. Höhere deutsche Kaufkraft führt z.B. mit dem Kauf neuer Handys nur geringfügig zu mehr Beschäftigung in Deutschland, sondern im Wesentlichen in Asien oder Finnland.

Die reine Form des Keynesianismus ist daher heute, zumindest aus wissenschaftlicher Sicht, weitgehend bedeutungslos. Die moderne Version, der Neokeynesianismus, erlaubt zwar temporär einen Nachfrageeffekt, langfristig gilt allerdings auch nach dieser Theorie der zuvor beschriebene neoklassische Ansatz.

Ergänzendes

Wenn der Mindestlohn über dem Marktlohn liegt und somit überhaupt eine Wirkung hat, verbietet er Arbeitsverhältnisse mit einem Lohn zwischen Markt- und Mindestlohn, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer freiwillig eingegangen worden wären und beiden Seiten Vorteile gebracht hätten (siehe neoklassische Theorie). Dies stellt einen Eingriff in die Vertragsfreiheit beider dar. Während solche Arbeitsverhältnisse nach Einführung eines Mindestlohnes nicht mehr legal möglich sind, ist in der Praxis eine illegale Beschäftigung zum vereinbarten Lohn möglich. Der Mindestlohn fördert damit potenziell die Schwarzarbeit. Praktisch ist dieser Effekt durch die enorme Unsicherheit, die bei der Bezifferung des allgemeinen Umfangs der Schwarzarbeit besteht, so gut wie nicht belegbar. Aus den gleichen Gründen wäre er auch kaum zu kontrollieren und zu bekämpfen. Niedrige und sinkende Löhne stellen nach marktwirtschaftlicher Theorie kein Versagen des Marktes dar, sondern haben eine gesamtwirtschaftlich sinnvolle Funktion: Sie signalisieren ein Überangebot an Arbeitskräften in dem betroffenen Bereich und veranlassen die arbeitswilligen Menschen, sich anderen Branchen, bzw. Berufen sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zuzuwenden. Diese Lenkungsfunktion des Lohnes wird durch eine Mindestlohnregelung behindert. Beispiel: Einer der beliebtesten Ausbildungsberufe der Schulabgänger/innen ist der Friseurberuf. Durch das daraus resultierende große Angebot an Friseuren sind in dem Beruf mittlerweile nur noch geringe Löhne zu erzielen, sofern die Friseur/innen überhaupt eine Beschäftigung finden. Weiter sinkende Löhne machen den Beruf insbesondere für Einsteiger unattraktiver und reduzieren damit tendenziell die Zahl der Friseur/innen, was mittelfristig wieder zu einer Entspannung der Situation führen muss, da eine gewisse Nachfrage nach Friseuren auf jeden Fall bestehen bleibt. Eine Mindestlohnregelung würde hingegen unter Umständen nicht weiterhelfen: Die Menschen lassen sich auch bei höheren Friseurkosten die Haare nicht häufiger schneiden. Aber im Vertrauen auf einen gesetzlichen Mindestlohn, der auf dem Papier bestünde, ließen sich Menschen weiterhin zum (zur) Friseur(/in) ausbilden. Durch das weiterhin wachsende Angebot an Friseur/innen würde sich deren Situation verschlechtern, obwohl das Gegenteil beabsichtigt war.

Ein weiterer Effekt hoher Mindestlöhne ist in Thailand zu beobachten gewesen. Dort betrug der gesetzliche Mindestlohn 70% des nationalen Durchschnittseinkommens. Dieser hohe Wert (in Europa üblich sind Beträge zwischen 33% und 50%) führte dazu, dass der Mindestlohn nicht nur als Unter-, sondern vielmehr zugleich als Obergrenze des Lohns fungierte. In einem solchen Fall schadet der Mindestlohn der Produktivität, da individuelle Leistung und die Ertragssituation eines Unternehmens nicht gebührend in Tarifverhandlungen zwischen Belegschaft und Geschäftsführung berücksichtigt werden konnten.

Empirie

Arbeitsplatzabbau
Empirisch lässt sich aufgrund der Schwierigkeit, die Auswirkungen eines einzelnen Elements in einem komplexen Wirtschaftsgefüge zu messen nur schwer der Nachweis führen, dass Mindestlöhne Arbeitslosigkeit verursachen oder beseitigen. Zahlreiche Länder wie die Vereinigten Staaten, Frankreich oder Großbritannien (siehe unten) verfügen über eine Mindestlohnregelung, ohne dass signifikante Verschlechterungen der Arbeitsmarktsituation beobachtbar sind. Eine 2003 erstellte Übersicht über neuere Untersuchungen zur Beschäftigungswirkung von Mindestlöhnen kommt zu folgendem Ergebnis für neun teils mehrfach begutachtete Länder: In 15 Fällen liegen mit der klassischen Theorie des Arbeitsplatzverlustes übereinstimmende Studien vor, in 7 Fällen besteht ein widersprüchliches Bild und ebenfalls 15 Untersuchungen liefern ein unerwartetes Ergebnis, d.h. sie belegen keine oder positive Beschäftigungswirkungen.Ragacs, Christian (2003): Mindestlöhne und Beschäftigung: Ein Überblick über die neuere empirische Literatur. Working Papers Series: Growth and Employment in Europe: Sustainability and Competiveness, Working Paper 25, Wirtschaftsuniversität Wien. (PDF)

Nach einer Studie der Princeton University-Professoren Alan B. Krueger und David Card führten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns um bis zu 20% zu keinem Arbeitsplatzabbau. Die Autoren untersuchten hierfür Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in den US-Staaten Kalifornien 1988 und New Jersey 1992 sowie im gesamten Bundesgebiet 1990/91.Card, David und Alan B. Krueger (1997): Myth and Measurement: The new Economics of the Minimum Wage. Princeton University Press. Neuauflage nach 1995. ISBN 0691048231. Unter anderem diese Studie führte 1999 zu der Aussage im jährlichen US-Wirtschaftsbericht des Präsidenten, dass die Beweislage einen sehr geringen oder nicht existenten Effekt von Mindestlöhnen auf das Arbeitsplatzniveau anzeige.Economic Report of the President, transmitted to the Congress February 1999. S. 111f. (PDF) Eine ebenfalls in den USA durchgeführte Studie des Fiscal Policy Institute ergab, dass in den US-Staaten deren Mindestlohn über dem bundesweit geltenden Niveau von 5,15 US-Dollar liegt, sowohl ein größeres Arbeitsplatzwachstum in kleinen Firmen unter 50 Mitarbeiter/innen, ein größerer Zuwachs an Unternehmen im Einzelhandel, als auch ein insgesamt höheres Jobwachstum erzielt wurde. Dies belege nach Angaben der Autoren nicht die positive Wirkung des Mindestlohns, widerlege aber dessen angenommenen negativen Effekte auf den Arbeitsmarkt zumindest in den USA.Fiscal Policy Institute (2006): States with Minimum Wages above the Federal Level have had Faster Small Business and Retail Job Growth. 30. März, aktualisierte Auflage der Studie vom April 2004. (PDF)

Umfrage
Dan Fuller und Doris Geide-Stevenson fanden heraus, dass als Folge der neueren wissenschaftlichen Literatur über den Mindestlohn die Zustimmung zu der These unter amerikanischen Ökonomieprofessoren gefallen sei, erhöhte Mindestlöhne führten bei jungen und schlecht ausgebildeten Menschen zu steigender Arbeitslosigkeit. Während im Jahr 1990 noch 62% zustimmten, fand sich 2000 nur noch eine Zustimmung von 46%. Weitere 28% stimmten unter Vorbehalt zu (1990: 20%), 27% widersprachen (1990: 18%).Fuller, Dan und Doris Geide-Stevenson (2003): Consensus Among Economists: Revisited, in: Journal of Economic Review, Vol. 34, No. 4, Seite 369-387 (PDF)

Zusammenfassung
Insgesamt ist zu sagen, dass die Empirie kein einheitliches Bild liefert. Es gibt empirische Beispiele für eine sinkende wie für eine steigende Arbeitslosigkeit nach einer Erhöhung des Mindestlohnsatzes.Kuhn, Andreas (2001): Mindestlöhne als Ursache überhöhter Arbeitslosigkeit? Vortrag im Rahmen des Arbeitsmarktseminars: "Arbeitslosigkeit: Ursachen und Auswege" vom 6. und 7. Juli 2001. (PDF) Die ökonomische Literatur ist aus diesen Gründen uneins über die makroökonomischen Wirkungen von Mindestlöhnen. Klar ist allenfalls, dass es kein einfaches Modell gibt, welches die Wirkungen einer wirtschaftlichen Maßnahme befriedigend vorhersagt. Am ehesten scheinen die negativen Wirkungen eines zu hohen Mindestlohns junge und schlecht ausgebildete Beschäftigte zu treffen, die in der Regel durch besser ausgebildete Menschen ersetzt werden. Um dennoch die Arbeitslosigkeit unter den Personen ohne Berufsausbildung nicht zu sehr ansteigen zu lassen, bestehen in zahlreichen Ländern mit Mindestlöhnen Ausnahmeregelungen und reduzierte Sätze für diese Gruppe. Zudem treten schädliche Wirkungen am ehesten bei sehr steilen Anhebungen des Mindestlohns auf, weswegen Erhöhungen in der Mehrzahl der Fälle in kleineren Schritten und dafür öfter durchgeführt werden. Die positiven Wirkungen entfallen überdurchschnittlich auf Frauen und die so genannten Working Poor, die bislang vor allem aufgrund ihrer wenig aussichtsreichen Verhandlungspositionen gegenüber ihren Arbeitgebern schlechter dastehen. Allgemein profitieren alle Menschen vom Mindestlohn, die vorher unter seinem Niveau bezahlt wurden.

Verhalten in Modellsimulationen

Bei einem Experiment mit einem simulierten Arbeitsmarkt fanden Ökonomen von der Universität Zürich und der Universität Bonn heraus, dass Mindestlöhne im Modell neben den ökonomischen Effekten auch Verhaltensveränderungen bewirken.Falk, Armin, Ernst Fehr und Christian Zehnder (2005): The Behavioral Effects of Minimum Wages, Institute for Empirical Research in Economics, University of Zurich, Working Paper No. 247 (PDF) Zu den ökonomischen Effekten gehört, dass sich der Marktlohn bei vorhandenem Mindestlohn erkennbar über dessen Niveau einpendelt, auch wenn er vor Einführung eines Mindestlohns deutlich darunter gelegen hatte. Durch den Mindestlohn stieg also der Reservationslohn deutlich an, unterhalb dessen niemand Arbeit annimmt.

Bei einer Abschaffung des Mindestlohns sank der Marktlohn hingegen nur unwesentlich. Dies wird auf die Verhaltensänderung der Angestellten in der Modellökonomie zurückgeführt, die einen Maßstab für eine "faire" Entlohnung erhalten hatten und hinter dieses Niveau nicht wieder zurückfallen wollten.

In dem Experiment, das ohne Berücksichtigung der möglichen Insolvenz der Unternehmen durchgeführt wurde, stieg die Anzahl der Beschäftigten je Unternehmen bei gleichzeitig sinkenden Gewinnen deutlich an. Dies erklären die Autoren mit den geringeren Grenzkosten, die für einen neuen Angestellten zu zahlen sind: Ohne Mindestlohn müssten die Unternehmen bei Aufstockungen der Belegschaft irgendwann Beschäftigte einstellen, die nicht bereit sind, zu Niedriglöhnen zu arbeiten. Dies führt zur Forderung nach Lohnerhöhungen bei der etablierten Angestellten, so dass mit jeder Neueinstellung hohe Grenzkosten verbunden sind. Bei bestehendem Mindestlohn sind zwar die Grundausgaben höher, aber die Kosten pro neuem Angestellten bedeutend geringer, was Neueinstellungen begünstigt.

Soziale Auswirkungen


Mindestlöhne werden mit der Intention eingeführt, im Niedriglohnbereich ein Mindestmaß an Einkommen sicherzustellen und Armut zu bekämpfen. Würde in Deutschland ein Mindestlohn über 7,50 Euro eingeführt werden, bedeutete dies eine Lohnerhöhung für jeden zehnten Beschäftigten, wobei in Ostdeutschland sogar jeder Fünfte betroffen wäre.Brenke, Karl (2006): Wachsender Niedriglohnsektor in Deutschland - sind Mindestlöhne sinnvoll?, in: DIW Wochenbericht Nr. 15-16, S. 197-205. Eine solche Erhöhung würde nicht zum Überschreiten der gegenwärtigen Niedriglohngrenze von 9,50 Euro brutto je Stunde ausreichen, jedoch die Einkommenssituation der Betroffenen mit allen damit verbundenen Folgen zum Teil erheblich verbessern, sofern die Unternehmen bereit sind, dies ohne Gegensteuerung zu finanzieren. Das betrifft aber fast ausschließlich Zweitverdiener oder Ausländer.

Quasi-Mindestlohn durch soziale Transferleistungen


In Staaten ohne Mindestlöhne können soziale Transfers Mindestlohn-ähnliche Wirkungen entfalten. Dies geschieht, wenn zur Existenzsicherung Transfers bei Arbeitslosigkeit gezahlt werden, die mit Annahme von Arbeit entfallen.

Um dies zu vermeiden, werden nicht existenzsichernde Löhne in vielen Ländern aufgestockt. Dabei werden die bei Nichteerwerbstätigkeit bezogenen Unterstützungszahlungen jeweils um einen bestimmten Anteil des Einkommens, die Transferentzugsrate, gekürzt. Herrschende Meinung unter Ökonomen ist, dass auch bei diesen Kombilohnsystemen ein bestimmter Lohnabstand vom arbeitsfreien Einkommen gewahrt werden müsse, damit Arbeit sich lohnt. Daraus ergibt sich dann je nach Ausgestaltung der Sozialsysteme ein Quasi-Mindestlohn. Er wird nicht per Gesetz sondern durch den von den Transfersystemen veränderten Markt bestimmt.

Situation in ausgewählten Staaten


Überblick

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn
in Euro (Stand: 05/2006)
Staat Pro Stunde Pro Monat
-
Luxemburg 8,69 1.467
-
Irland 7,65 1.293
-
Vereinigtes Königreich 7,36 1.273
-
Niederlande 7,96 1.265
-
Belgien 7,48 1.210
-
Frankreich 8,03 1.218
-
USA 4,25 735
-
Israel 3,54 658
-
Griechenland 3,86 668
-
Spanien 3,78 631
-
Malta 3,35 580
-
Slowenien 3,03 512
-
Portugal 2,62 437
-
Türkei 332
-
Tschechien 1,58 261
-
Polen 1,35 234
-
Ungarn 1,32 229
-
Estland 0,99 172
-
Slowakei 1,00 167
-
Litauen 0,92 159
-
Lettland 0,67 116
-
Bulgarien 0,47 82
-
Rumänien 0,52 90
-
Russland 32 (1100 Rubel)
-
Schweden, Dänemark Branchenregelungen
-
Österreich über Sozialpartner
-
Deutschland (in der Diskussion)
-
Schweiz (in der Diskussion)
-
Quelle: Eurostat, Schulten et al. 2006
und FedEE

In den meisten EU-Ländern wird der Mindestlohn als Monatslohn definiert, in den USA, England und Irland als Stundensatz. Im Jahr 2005 hatten 18 von 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, der von 116 EUR (Lettland) bis 1.467 EUR (Luxemburg) reicht. In einigen anderen Staaten bestehen Branchen- und andere Regelungen. Mit Ausnahme der USA passen die meisten westlichen Länder die Mindestlöhne regelmäßig an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie in den skandinavischen Ländern gibt es keinen von der jeweiligen Regierung festgelegten Mindestlohn, da ein größerer Wert auf die Tarifautonomie gelegt wird. In Dänemark, Finnland und Schweden liegt die Tarifbindung bei über 90%. In Österreich besteht ebenfalls eine beinahe flächendeckende Tarifbindung. In Westdeutschland wurden 2004 dagegen nur 68% der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, in Ostdeutschland 53%.Böckler Impuls 6/2006: Nicht ohne die Tarifparteien (PDF)

Regelungsmodelle

Nach Angaben des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) lassen sich folgende vier Regelungstypen für die Festlegung von Mindestlöhnen finden:
  • Konsultationsmodell: Der Staat legt nach obligatorischer Anhörung der Tarifparteien den Mindestlohn fest
  • Verhandlungsmodell: Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich untereinander, was bei Nichteinigung eine Blockade bedeutet
  • Indexmodell: Die Höhe des Mindestlohns wird automatisch bzw. ab einer bestimmten Schwelle an die ermittelte Inflation angepasst
  • Rein politisches Verfahren: Die Regierung bestimmt selbstständig über den Mindestlohn

In den meisten Ländern werden mehrere dieser Verfahren kombiniert, etwa eine feste Erhöhung auf dem Inflationsniveau sowie eine optionale und außergewöhnliche politische Erhöhung.

Australien

In Australien beträgt der bereits 1896 eingeführte Mindestlohn gegenwärtig 12,75 Australische Dollar oder umgerechnet ca. 7,65 Euro pro Stunde.Australian Council of Trade Unions (ACTU) (2006): Minimum Wages. Siehe Online. Die Effekte des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt sind auch in Australien umstritten.Watson, Ian (2004): Minimum Wages and Employment: Comment, in: The Australian Economic Review, vol. 37, No. 2, Seite 166-172 (PDF)

Australien war nach Neuseeland der zweite Staat weltweit, der einen gesetzlichen Mindestlohn einführte.

DDR

In der ehemaligen DDR hatte seit 1958 für alle Werktätigen ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn für eine Vollzeittätigkeit gegolten: 1958: 220 MDN, 1967: 300 Mark der DDR, 1971: 350 Mark und 1976: 400 Mark.

Der Mindestlohn wurde entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung und aus sozialpolitischen Erwägungen (offizielle Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik seit 1971) typischerweise im Fünfjahrplanrhythmus angehoben.

Europäische Union

Bundesrepublik Deutschland
In Deutschland entfaltet die Allgemeinverbindlicherklärung eine im weitesten Sinne mit dem Mindestlohn vergleichbare Wirkung, diese gilt allerdings bisher nur in wenigen Branchen, unter anderem im Baugewerbe. Dort bewirken das Arbeitnehmerentsendegesetz und die aktuelle Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im BaugewerbeFünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe. Bundesanzeiger Nr. 164 vom 31. August 2005 (PDF) Mindestlöhne zwischen 8,31 Euro und 12,30 Euro. Von der außerdem bestehenden gesetzlichen Grundlage zur Bestimmung von Mindestlöhnen im "Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen" ist bislang kein Gebrauch gemacht worden.

Zum 1. Juli 2006 soll nach einem Beschluss der Zeitarbeitsverbände sowie des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein Mindestlohn für die 450.000 Angestellten bei Zeitarbeitsfirmen eingeführt werden.tagesschau.de: Mindestlohn für Zeitarbeit vereinbart, 31. Mai, siehe online Angefangen mit 6,10 Euro in Ost- und 7,00 Euro in Westdeutschland, soll dieser Betrag bis zum 1. Januar 2008 auf 6,36 Euro bzw. 7,31 Euro steigen.

=Debatte und Kampagnen in Deutschland
= In Deutschland wird seit Ende 2005 verstärkt über den Mindestlohn diskutiert. Der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die im Rahmen der Prüfung eines Kombilohnmodells auch den Mindestlohn debattieren soll.Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 11. November 2005, S. 25 (PDF)

2006 wurden zwei bundesweite Kampagnen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestartet. Die von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und ver.di initiierte Initiative Mindestlohn fordert einen Mindest-Stundenlohn in Höhe von 7,50 Euro, Ziel sind später 9,00 Euro. Bei einer 38,5-Stundenwoche entsprächen 7,50 Euro Stundenlohn einem Bruttolohn von 1.250 Euro beziehungsweise einem Nettoeinkommen von 928 Euro im Monat (bei Steuerklasse I und ohne Kinderfreibeträge und Kirchensteuer). Dieser Betrag orientiert sich an den Mindestlöhnen wirtschaftlich vergleichbarer EU-Länder und liegt inzwischen unterhalb des pfändungsfreien Einkommens von 985,15 Euro.arbeitsrecht.de: Newsletter Gesetzlicher Mindestlohn? Lasst uns über Zahlen sprechen! Siehe online Unter dem Slogan 8 Euro Mindestlohn. Gesetzlich garantiert. fordern Die Linkspartei. und die WASG, einen Mindestlohn von mindestens acht Euro gesetzlich zu verankern.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem Bundeskongress Ende Mai 2006 die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro übernommen. Das gesetzliche Minimum soll dabei als Auffanglösung die Instrumente Allgemeinverbindlichkeitserklärung und das Arbeitnehmerentsendegesetz ergänzen. Auf dem Bundeskongress des DGB lehnten sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Vizekanzler und Arbeitsminister Franz Müntefering einen branchenübergreifenden, bundesweiten Mindestlohn von 7,50 Euro ab.

=Theoretische Wirkung von Mindestlöhnen in Deutschland
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In Deutschland würde die Wirkung von Mindestlöhnen im Wesentlichen durch das Arbeitslosengeld geprägt, wobei sich aus einer Modellrechnung für das Jahr 2003 (Prof. Helga Spindler) ergibt, dass das in Form der Sozialleistung einem Alleinstehenden (!) vom Staat gewährte sozio-kulturelle Existenzminimum im Jahr 2003 einem Stundenlohn in Höhe von rund 7,50 Euro entsprach. Würde z.B. ein allgemeiner Mindestlohn von 7,5 Euro je Stunde festgesetzt, so würde sich für alle, die bisher 6,0 Euro je Stunde verdienten, nominell um 1,5 Euro je Stunde = 225 Euro erhöhen. Die Arbeitskosten incl. AG-Sozialbeiträgen würden um 1,8 Euro je Stunde = 270 Euro steigen. Aber das Gros der Arbeitnehmer, Alleinstehende oder Ernährer einer Familie, würde nach der daraus folgenden Kürzung der Transferleistungen monatlich nur noch 22 Euro mehr erhalten, hätte also für 14 Cent je Stunde arbeiten müssen, wie allenthalben in der Presse geschildertDer Lohnabstand wäre als angemessene Entschädigung für das Arbeitsleid zu gering. Modellrechnungen haben ergeben, dass ein vom Markt bestimmter allgemein akzeptierter Quasi-Mindestlohn, etwa bei Zweifachen des individuellen Transferanspruchs und damit bei 2 Euro Nettomehreinkommen je Stunde liege Schneider, Hilmar (2004): Wir brauchen keinen Mindestlohn, in: Personalwirtschaft, Vol. 2004, No. 4, Seite 66 [http://www.iza.org/personal_wirtschaft/0404.pdf (PDF). Das entspräche einem Stundenlohn von 8 Euro für Alleinstehende bzw. 15 Euro für Erstverdiener einer Familie. Es handelt sich dabei allerdings nicht um einen präzisen Wert, weil ja einige Menschen durchaus bereit sind, eine Vollzeitarbeit auch für einen Zugewinn von nur 1,5 Euro je Stunde auszuführen, während anderen 3,0 Euro je Stunde noch zu wenig ist.

Ein gesetzlich festgelegter Mindeststundenlohn von 7,5 Euro läge also unter dem Quasi-Mindestlohn des Marktes. Für alle, die ihren Lebensunterhalt durch diese Arbeit verdienen wollen, ist er ohne Bedeutung. Beleg hierfür ist eine Vielzahl von Tarif-Verträgen, nach denen Stundenlöhne unterhalb des sozio-kulturellen Existenzminimums gezahlt werden, wie der Bundestagsdrucksache 15/2932 (Wandel der Arbeitswelt und Modernisierung des Arbeitsrechts; PDF-Datei; Größe: ca. 1,5 MB) zu entnehmen ist.

Anders ist dies für Zweitverdiener oder Ausländer, die keine Transferleistungen erhalten. Sie sind bereit, auch für niedrigere Löhne zu arbeiten. Mindestlöhne in Deutschland werden daher fast ausschließlich als Instrument zur Abwehr ausländischer Konkurrenz diskutiert bzw. im Baugewerbe auch eingesetzt.

Frankreich
In Frankreich gilt seit 1950 ein gesetzlicher Mindestlohn. Der damals unter dem Namen SMIG (salaire minimum interprofessionel garanti) eingeführte Garantielohn wurde 1970 durch den bis heute gültigen SMIC (salaire minimum interprofessionel de croissance) ersetzt. Dieser stellt laut Gesetzestext einen wachstumsorientierten Mindestlohn dar, der Niedriglohnempfänger/innen eine Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie eine Kaufkraftgarantie bieten soll. Der SMIC gilt für alle über 18jährigen. Einschränkungen gelten für Jüngere oder Auszubildende in unterschiedlicher Höhe sowie für Behinderte, die als Lohn mindestens 90% seines Niveaus erhalten müssen.Burgess, Pete und Alastair Usher (2003): Allgemeinverbindlichkeit und Mindestlohnregelung in Mitgliedstaaten der EU - Ein Überblick. Seite 52-78 (PDF)

Seit 1. Juli 2005 beträgt die Höhe des Mindestlohns in Frankreich 8,03 Euro pro Stunde oder 1.217,88 Euro pro Monat. Damit liegt der SMIC auf einer Höhe von knapp unter 65% des französischen Durchschnittseinkommens. Dies führt dazu, dass 14,8% aller Beschäftigten oder insgesamt 3,3 Millionen Menschen den Mindestlohn erhalten.Schmid, Bernhard und Thorsten Schulten (2006): Der französische Mindestlohn SMIC, in: Schulten et al. 2006.

Der SMIC erhöht sich automatisch um die gemessene Inflation, wenn diese einen Wert von 2% übersteigt. Außerdem legt eine Kommission bestehend aus Vertreter/innen der Regierung, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften jährlich eine Empfehlung über die zukünftige Entwicklung des Mindestlohns vor. Die Regierung entscheidet anschließend unabhängig, in welchem Maß sie den Mindestlohn an die gesamtwirtschaftliche und die Lohnentwicklung anpassen will. Erhöhungen erfolgen jeweils zum 1. Juli eines Jahres, zum 1. Juli 2006 wird der französische Mindestlohn auf 8,27 Euro steigen.

Mindestlöhne in % des durchschnitt-
lichen Monatslohns (Stand: 2004)
Land Höhe
Irland 50,0 %
Luxemburg 49,6 %
Malta 49,0 %
Belgien 46,4 %
Niederlande 46,1 %
Slowenien 44,1 %
Bulgarien 41,0%
Portugal 40,7 %
Ungarn 40,7 %
Lettland 39,1 %
Tschechien 38,8 %
Litauen 38,5 %
Großbritannien 37,9 %
Spanien 37,7 %
Polen 35,1 %
Rumänien 34,4 %
Slowakei 34,1 %
USA 32,9 %
Estland 32,4 %
Quelle: Europäische Kommission nach Schulten et al. 2006: 24.

Großbritannien
1999 führte die zwei Jahre zuvor gewählte Labour-Regierung unter Premierminister Tony Blair einen gesetzlichen Mindestlohn in Großbritannien ein. Der mit einem Wert von 3,60 Pfund Sterling oder umgerechnet 5,29 Euro pro Stunde eingeführte Mindestlohn liegt momentan bei 7,36 Euro und wird im Oktober 2006 auf 5,35 Pfund bzw. 7,86 Euro erhöht.Finn, Dan (2005): The National Minimum Wage in the United Kingdom, Graue Reihe des Instituts Arbeit und Technik 2005-01 (PDF) Hiervon werden voraussichtlich 1,3 Millionen Menschen profitieren.Low Pay Commission (2006): National Minimum Wage - Low Pay Commission Report 2006. Englisch (PDF) In der Lohnhöhe nach unten abweichende Regelungen sind generell nur zulässig für unter 22jährige sowie für ältere Angestellte während der ersten sechs Monate in einem neuen Job, wenn gleichzeitig eine Weiterbildungsmaßnahme belegt wird.

Die Erhöhung des Mindestlohns erfolgt im Einklang mit dem jährlichen Bericht der unabhängigen Low Pay Commission. Diese ist zusammengesetzt aus je drei Vertreter/-innen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften. Ihr Bericht wird zumeist im März eines Jahres veröffentlicht und beinhaltet eine umfassende Untersuchung über die Wirkungen des Mindestlohns auf die Gesamtwirtschaft und den Niedriglohnsektor. Darüber hinaus werden Empfehlungen über die künftige Höhe des Mindestlohns geäußert. In der Regel hält sich die Regierung an die Empfehlungen der Kommission und passt den Mindestlohn zum Oktober eines jeden Jahres an.

In der Zeit seit Gültigkeit des Mindestlohns sank die Arbeitslosigkeit in Großbritannien von 6,2% im Jahr 1998 auf 4,7% bis 2004, was vornehmlich auf das anhaltende Wirtschaftswachstum zurückzuführen ist. Vom Mindestlohn ist im Vereinigten Königreich jedoch nur eine kleine Minderheit überhaupt betroffen. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist daher kaum auf die Einführung des Mindestlohns zurückzuführen. Doch auch eine wirtschaftlich kontraproduktive Wirkung des Mindestlohns lässt sich entgegen im Vorfeld geäußerter Befürchtungen nicht feststellen.Bosch, Gerhard und Claudia Weinkopf (2006): Mindestlöhne in Großbritannien - ein geglücktes Realexperiment, in: WSI-Mitteilungen 03/2006.

Irland
In Irland gilt seit dem 1. April 2000 ein gesetzlicher Mindestlohn. Eingeführt mit einem Stundensatz über 5,59 Euro wurde dieser seitdem mehrfach erhöht. Die letzte Steigerung trat am 1. Mai 2005 in Kraft und erhöhte den Mindestlohn auf 7,65 Euro. 4,5% aller erwachsenen Beschäftigten erhalten den Mindestlohn oder einen reduzierten Stundensatz, für 18-20jährige, Berufseinsteiger/innen und Praktikant/innen sind reduzierte Mindestlöhne zwischen 70 – 90% des vollen Satzes zu zahlen. Unter 18jährige dürfen für nicht weniger als 5,36 Euro pro Arbeitsstunde angestellt sein.Department of Enterprise, Trade and Employment (2004): National Minimum Wage Act, 2000 – A Detailed Guide to the National Minimum Wage (PDF)

In den Jahren vor 2000 wurden branchenspezifische Mindestlöhne in Irland durch die Joint Labour Committees ausgehandelt. Diese Branchenregelungen ergaben einen im Vergleich zum jetzigen Mindestlohn deutlich niedrigeren Stundenlohn und galten zudem nur für ein knappes Viertel der Arbeitskräfte. Ökonomische Studien zeigen, dass der Mindestlohn seit seiner Einführung nur geringe Effekte auf die Arbeitssituation in Irland nach sich gezogen hat. Ein negativer Effekt wurde bei einigen wenigen Unternehmen festgestellt, die am meisten von seiner Einführung betroffen waren.O'Neill, Donal, Brian Nolan und James Williams (2002): Evaluating the Impact of a National Minimum Wage: Evidence from a new Survey of Firms, 2. Revision 2005, in: LABOUR: Review of Labour Economics and Industrial Relations (PDF)

Niederlande
In den Niederlanden gilt seit 1968 ein gesetzlicher Mindestlohn. Aktuell beträgt dieser für alle Vollzeit arbeitenden und über 23jährigen Beschäftigten 1.272,60 Euro. Für jüngere Angestellte wird dieser Mindestlohn auf Beträge zwischen 30% und 85% dieses Betrags gekürzt.Ministerium van Sociale Zaken en Werkgelegenheid (2005): Minimumloon, siehe online Erhöhungen beschließt das niederländische Arbeitsministerium nach freiwilliger Anhörung des so genannten Sozialökonomischen Rats, der sich aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Externen zusammensetzt.

Um Schocks durch zu hohe Steigerungen zu vermeiden, passt die niederländische Regierung den Mindestlohn öfter, und zwar jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres an die wirtschaftliche Entwicklung an. Prinzipiell an Letztere gebunden, kann durch politische Entscheidungen des Ministeriums eine außergewöhnliche Erhöhung oder Stagnation des Mindestlohns beschlossen werden. Nachdem der Mindestlohn von 2003 bis einschließlich 2005 aufgrund politischer Entscheidungen und bedingt durch die schlechte Wirtschaftslage nicht erhöht wurde, stieg er zuletzt am 1. Januar 2006 um 0,6% an.

4,2% aller niederländischen Beschäftigten wurden 2004 auf dem Niveau des Mindestlohns bezahlt.

Anteil der Vollzeitbeschäftigten mit einem Lohn auf Höhe des Mindestlohns (Stand: 2004)
Land Beschäftigte
Frankreich 15,60 %
Litauen 12,07 %
Rumänien 12,00 %
Luxemburg 11,00 % (2005)
Ungarn 7,95 % (2005)
Estland 5,72 %
Portugal 5,50 %
Bulgarien 5,10 % (2002)
Polen 4,49 %
Irland 3,10 %
Niederlande 2,07 %
Slowenien 2,00 %
Tschechien 2,00 %
Slowakei 1,93 %
Großbritannien 1,80 % (2005)
Malta 1,50 %
USA 1,40 %
Spanien 0,77 %
Quelle: Eurostat Database.

Österreich
In Österreich unterliegen jene Betriebe, die Mitglieder in der Wirtschaftskammer sind, den für sie stellvertretend zwischen der Wirtschaftskammer und den zuständigen Branchenverbänden bzw. Gewerkschaften abgeschlossenen Kollektivverträgen. Dort sind - je nach Einstufung der Tätigkeit und dem Dienstalter - verbindliche Mindestlöhne festgelegt. Organisationen, die kein Mitglied der Wirtschaftskammer sind (z.B. Non-Profit-Organisationen), unterliegen keinem Kollektivvertrag und daher auch keinem Mindestlohn. Weiterhin ist festzuhalten, dass etwaige Kollektivverträge zwar die Mindestlöhne für Arbeiter- und Angestelltenverhältnisse sehr genau regeln, aber atypische Dienstverhältnisse, die in den letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichneten, oft gar nicht oder unzureichend berücksichtigt werden. Als in atypischen Dienstverhältnissen Beschäftigte gelten freie Dienstnehmer und Werkvertragnehmer sowie unter Umständen auch Dienstnehmer in Ausbildungsverhältnissen (Praktikanten, Werkstudenten). Eine Studie aus dem Jahr 2002 hat ergeben, dass atypische Dienstnehmer in Österreich in der Praxis meist finanzielle Einbußen hinnehmen müssen und sozial weniger abgesichert sind als die gleiche Arbeit verrichtende Angestellte.Arbeiterkammer Wien (2002): Studie: Atypische Beschäftigung bringt massive Nachteile. Siehe Online

Schweden
In einigen EU-Ländern bestehen zwar keine gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn, doch gibt es sie de facto in freierem Rahmen - z.B. in Schweden in Form industrieller Branchenregelungen durch Kollektivverträge.

Spanien
Der spanische Mindestlohn wurde noch unter Diktator Francisco Franco 1963 eingeführt und zuletzt 1980 demokratisch umgebaut. Der offizielle Mindestlohn pro Monat beträgt 2006 genau 540,90 Euro pro Monat. Beschäftigte mit Mindestlohneinkommen haben allerdings Anrecht auf 14 Monatsgehälter pro Jahr, so dass der effektive Mindestlohn 631 Euro beträgt.

Jeweils in der letzten Woche eines Jahres verkündet die spanische Regierung nach freiwilliger Konsultation der Gewerkschaften und Arbeitgeber den ab 1. Januar des Folgejahres geltenden Mindestlohnsatz. Sollte es ihr notwendig erscheinen, kann die Regierung auch eine zweite Anpassung des Salario Mínimo Interprofessionel genannten Mindestlohns in einem Jahr veranlassen.

Der Mindestlohn ist in Spanien der Maßstab für eine Reihe weiterer Regelungen, darunter das nationale Arbeitslosengeld, das Eingliederungsgeld nach längerer Arbeitslosigkeit oder Abfindungen bei vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages. Dies macht ihn zu einem wichtigen politischen Instrument, auch wenn er durch seine Gültigkeit für nur 0,77% der Arbeitskräfte in Spanien aufgrund seiner relativ geringen Höhe von 37,7% des nationalen Durchschnittseinkommens keine große wirtschaftliche Bedeutung genießt.

Weitere EU-Mitglieder
In Belgien gilt 2006 ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,48 € und in Luxemburg von 8,69 € pro Stunde.

Kanada

In Kanada liegt der gesetzliche Mindestlohn je nach Bundesstaat zwischen 6,50 und 8,25 Kanadischer Dollar. Dies entspricht einer Spanne zwischen 4,79 und 6,08 Euro.Government of Canada: Database on Minimum Wages - Hourly Minimum Wages in Canada for Adult Workers, 2005-2014. Siehe online

Schweiz

In der Schweiz gibt es nur wenige Gesamtarbeitsverträge, die Angaben zu Mindestlöhnen enthalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt einen Mindestlohn von 3.550 CHF (~ 2.300 €). Dies gilt als das Existenzminimum für eine alleinerziehende Person mit einem Kind.

Es gibt Branchen, vorwiegend in der Gastronomie und beim Detailhandel, die Leute zu tieferen Löhnen anstellen (rund 2.700–3.300 CHF). Dabei gelten Löhne unter 3.000 CHF (~2.000 €) unabhängig von der Beschäftigung gewöhnlich als inakzeptabel. Es gibt Diskussionen, vor allem seitens des Gewerkschaftsbundes, einen gesetzlichen Mindestlohn von 3.000 CHF einzuführen.

USA

State min wage2006 copy.jpg In den USA existiert seit 1938 ein gesetzlicher Mindestlohn, der damals mit einem Wert von 0,25 US-Dollar pro Stunde eingeführt worden war. Seitdem wurde er regelmäßig erhöht, und seine stärkste Kaufkraft bestand im Jahr 1968 mit 1,60 Dollar pro Stunde, was auf Preise des Jahres 2005 umgerechnet 9,12 Dollar entspricht. Seit 1997 beträgt die Höhe des amerikanischen Mindestlohns 5,15 Dollar. Er wurde seitdem nicht mehr an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung angepasst. Entsprach dieser Betrag im Jahr 1998 noch 40% des nationalen Durchschnittseinkommens, ist dieser Wert bis 2005 auf 32% gefallen.Economic Policy Institute (2006): EPI Issue Guide: Minimum Wage, last updated January 2006 (PDF)

Die Bundesregierung gibt mit ihren Regelungen einen nationalen Mindestlohn vor, von dem die Bundesstaaten nach oben hin abweichen können. 18 Staaten haben bislang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, darunter vor allem Staaten im Westen und Nordosten der USA sowie Florida. Den höchsten gesetzlichen Mindestlohn in den USA hat Santa Fe in New Mexico mit 9,50 Dollar seit Januar 2006 und geplanten 10,50 Dollar ab Januar 2008. Eine vorläufige Studie der University of New Mexico über die Effekte der letzten Erhöhung auf 8,50 Dollar im Juni 2004 zeigt keinen Abbau, sondern einen Zuwachs der Beschäftigung zwischen dem 3. Quartal 2003 und dem 2. Quartal 2005.Reynis, Lee A., Myra Segal und Molly J. Bleecker (2005): Preliminary Analysis of the Impacts of the $8.50 Minimum Wage on Santa Fe Businesses, Workers and the Santa Fe Economy - Revised, 27. Dezember (PDF)

Würde der bundesweite Mindestlohn in den USA auf 7,25 Dollar angehoben werden, würden davon 5,8% aller Arbeitnehmer/innen oder insgesamt 7,3 Millionen Menschen profitieren.

Siehe auch


Literatur


  • Bosch, Gerhard und Claudia Weinkopf (2006): Mindestlöhne - eine Strategie gegen Lohn- und Sozialdumping? Erschienen im Wirtschafts- und sozialpolitischen Forschungs- und Beratungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung (PDF)
  • Card/Krueger (1995): Myth and Measurement: The new Economics of the Minimum Wage. Princeton University Press. Reprint 1997. ISBN 0691048231. Aktualisierung 2000 (PDF) (englisch)
  • Falk, Armin, Ernst Fehr und Christian Zehnder (2005): The Behavioral Effects of Minimum Wages, Institute for Empirical Research in Economics, University of Zurich, Working Paper No. 247 (PDF) (englisch), siehe auch den Artikel im Handelsblatt
  • Ghellab, Youcef (1998): Minimum Wages and Youth Unemployment, ILO Employment and Training Papers 26 (PDF) (englisch)
  • Herr, Hansjörg (2002): Wages, Employment and Prices. An Analysis of the Relationship Between Wage Level, Wage Structure, Minimum Wages and Employment and Prices; Report for International Labour Organisation (ILO), in: Working Papers No 15 des Business Institute Berlin an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (PDF)
  • Mankiw, Gregory N. (2004): Volkswirtschaftslehre, 3. Aufl., Schäffer-Poeschel, S. 666 ff. ISBN 3791014587.
  • Saget, Catherine (2001): Is the Minimum Wage an Effective Tool to Promote Decent Work and Reduce Poverty? The Experience of Selected Developing Countries, ILO Employment Paper 2001/13(PDF) (englisch)
  • Schulten, Thorsten, Reinhard Bispinck und Claus Schäfer (Hrsg.) (2006): Mindestlöhne in Europa. VSA-Verlag, Hamburg, ISBN 3-89965-154-5. Interview mit Reinhard Bispinck
  • Sterkel, Gabriele, Thorsten Schulten und Jörg Wiedemuth (Hrsg.) (2006): Mindestlöhne gegen Lohndumping. Rahmenbedingungen – Erfahrungen – Strategien. VSA-Verlag, Hamburg, ISBN 3-89965-134-0

Weblinks


Länderinformationen

Kampagnen

Quellen


Arbeit | Arbeitsmarkt | Volkswirtschaftslehre | Tarifvertragsrecht

Sou mínim | Cyflog lleiafswm | Minimum wage | Salario mínimo interprofesional | Minimipalkka | Salaire minimum | שכר מינימום | 最低賃金 | 최저 임금 | Minimalus darbo užmokestis | Minimumloon | Płaca minimalna | Salário mínimo | Minimilön | 最低工資

 

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