Eine Minderheit ist eine demographische Gruppe auf einer bestimmten territorialen Einheit (Staat, Region,...), die sich durch bestimmte personale Merkmale von der Bevölkerungsmehrheit unterscheidet. Merkmale in diesem Sinne können Sprache, Rasse, Religion, Moral, soziale Funktion u.v.a. mehr sein. Häufig werden Minderheiten auf Grund von Vorurteilen ausgegrenzt und sind deshalb Opfer von Gewalt.
Faktor für die Entstehung von Minderheiten ist die Besiedlung eines Landes. Sie kann dazu führen, dass die bereits vorherrschende, einheimische Bevölkerung zur Minderheit wird und sich an die Werte und Normen der Bevölkerung anpassen müssen.Dies kann so weit gehen, dass die Existenzberechtigung von Minderheiten nicht mehr anerkannt wird.
Im herkömmlichen Sinne meint man mit Minderheiten ethnische oder nationale Minderheiten, das heißt Bevölkerungsgruppen, die auf dem Territorium eines Staates leben, in dem eine andere Volksgruppe die Mehrheit bildet, also die "Macht" innehat. Die UNO und andere internationale Organisationen haben für diese Fälle so genannte Minderheitenrechte festgesetzt, die in den verschiedenen Mitgliedsstaaten unterschiedlich respektiert werden (siehe auch Minderheitenschutz, Menschenrechte). Auch in Tokyo wurde 1988 eine Organisation gegründet, die versucht auf die Probleme und Diskriminierungen von Minderheiten aufmerksam zu machen und sich für die Rechte benachteiligter Volksgruppen einzusetzen: Die IMADR (International Movement Against All Forms of Disrcimination and Racism).
In der Sozialpsychologie werden 2 Arten von Minoritäten unterschieden: Eine numerisch-statistische und eine soziale. Letztere beschreibt eine Minderheit, die sich durch kulturelle und/oder psychische Merkmale vom Rest der Gesellschaft unterscheidet und so von der sozial dominierenden Gruppe als minderwertig angesehen und auch so behandelt wird.
Unter dem Einfluss der amerikanischen Soziologie hat der Begriff "Minderheit" in den letzten fünfzig Jahren einen Bedeutungswandel erfahren. Der Begriff lässt sich so auf praktisch alle Gruppen anwenden, deren Mitglieder von den vorherrschenden Sitten und Verhaltensweisen abweichen, die zahlenmäßig weniger als die Hälfte einer gegebenen Bevölkerung ausmachen und die weniger Einfluss haben als die restliche Bevölkerung.
Eine Minderheit sind Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen, sozialen oder religiösen Zugehörigkeit auch häufig wegen ihrer sexuellen Orientierung, Diskriminierung erfahren. Diskriminierung ist politisch als Ausschluss von bestimmten Rechten zu sehen, sozial als die Erfahrung von Vorurteilen und Ausgrenzungen. Die Grundlage für diese Definition ist nicht die geringere Zahl der Gruppenmitglieder, sondern ihre geringere Macht gegenüber einer hegemonialen Mehrheit.
Minderheiten können auf verschiedene Weisen entstehen. Die Entstehungsgeschichte einer bestimmten Minderheit hat in der Folge Auswirkungen auf ihre soziale Identität sowie auf das Konfliktpotenzial, das von ihr ausgeht.
Ein Spezialfall der Vertreibung ist die so genannte Diaspora, bei der eine bestimmte Bevölkerung von ihrem angestammten Gebiet vertrieben wird und sich in der Folge verstreut über den Erdball niederlässt. Die gemeinsame Kultur und Identität wird bewusst gepflegt und erhalten, so dass die Kultur und der kulturelle Zusammenhalt trotz der Verstreutheit erhalten bleibt. Klassische Beispiele: Juden, Armenier.
Es gibt unzählige Versuche, Minderheiten zu kategorisieren und typologisieren. Eine grobe Unterscheidung, die auch im völkerrechtlichen Zusammenhang verwendet wird, ist folgende Aufteilung:
Als offizielle nationale Minderheiten in Deutschland sind anerkannt:
Bis zu ihrer Delegalisierung durch die Nationalsozialisten am 7. September 1939 war auch eine Polnische Minderheit in Deutschland anerkannt.
Als Regionalsprache in Deutschland ist seit 1994 zusätzlich anerkannt:
Die Jenischen sind in der deutschen Minderheitenpolitik bislang nicht thematisiert worden, obwohl sie in Deutschland seit Jahrhunderten leben und ca. 200.000 Personen umfassen. Grund dafür dürfte sein, dass es bislang keine deutschlandweit aktive Organisation der Jenischen gibt und mit dem lokal tätigen Verein der Jenischen e.V. in Singen erst im Jahre 2003 überhaupt ein erster Verein der Jenischen in Deutschland entstanden ist.
Die Minderheiten genießen in Österreich den Schutz, der vorerst im Vertrag von Saint-Germain von 1919 und nach dem Zweiten Weltkrieg im Artikel 7 des Österreichischen Staatsvertrages festgehalten ist. Folgende ethnische Minderheiten sind staatlich anerkannt (wobei die kroatische und slowenische Minderheit des Burgenlandes, der Steiermark und Kärntens den direkten Schutz des Staatsvertrages genießen):
Sie machen weniger als 1% der Gesamtbevölkerung aus. In bestimmten Bezirken ist ihr freier Sprachgebrauch als Amtssprache (auch vor Gericht), sowie der Schulbesuch in der Muttersprache gewährleistet. In diesen Orten sind auch zweisprachige Ortstafeln aufzustellen.
Die Jenischen schätzen, dass in Österreich rund 30000 Angehörige ihres Volkes leben. Der österreichische Staat sublimiert bislang diese Gruppe zu Sinti und Roma und entwickelte keine eigene Minderheitenpolitik für sie, obwohl vom Jenischen Kulturverband Österreich genau das eingefordert wird.
Siehe auch: Minderheitssprachen in Österreich, Ortstafelstreit
Das politisches System der Schweiz basiert nicht wie in einem Nationalstaat auf künstlichen Verwaltungseinheiten, sondern auf natürlich gewachsenen Gemeinschaften. Weil die Schweiz praktisch nur aus Minderheiten besteht, gibt es neben dem ausgeprägten Föderalismus erst in Ansätzen eine offizielle Minderheitenpolitik. "Inoffiziell" existiert eine gewisse Konfliktualität zwischen den Sprachregionen (siehe Röstigraben), diese ist jedoch nicht so akut, dass man von einem Minderheitenkonflikt sprechen könnte, dem mit gesetzgeberischen Maßnahmen begegnet werden müsste. Die sprachlichen Minderheiten (Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) sind bereits heute über ihre Kantone paritätisch in National- und Ständerat vertreten und im Bundesrat sind sie mit ihrem inoffiziellen Anrecht auf 2 oder 3 von 7 Sitzen paritätisch oder sogar überrepräsentiert.
Die Schweiz ratifizierte mehrere internationale Übereinkommen, die den Minderheitenschutz beinhalten oder thematisieren, z.B. das Rahmenübereinkommen des Europarats vom 1. Februar 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta vom 5. November 1992 der Regional- oder Minderheitensprachen. Explizit unter den Schutz dieser Abkommen gestellt wurden die Jenischen. Im Jahr 2001 verweigerte ein Teil des Parlaments, der Ständerat, die Unterzeichnung des Übereinkommens Nr. 169 der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation IAO (bzw. International Labour Organisation, ILO) u.a. mit der Begründung, Fahrende (gemeint sind mit diesem Helvetismus Zigeuner, respektive Roma, Sinti und Jenische) könnten für sich Rechte aus diesem Abkommen ableiten. Obwohl ein Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz 2002 zum Schluss kam: Die Fahrenden als Bevölkerungsgruppe mit schweizerischer Staatsangehörigkeit und einer wirtschaftlich und kulturell auf Nichtsesshaftigkeit ausgerichteten Lebensweise gelten als geschützte nationale Minderheit. Deshalb kann also die Schweiz nicht als frei von Minderheitenkonflikten bezeichnet werden.
Minderheit | Politischer Begriff | Völkerrecht
Ethnische Minderheit | Minority group | Minoritato | Vähemusrahvus | Etninen vähemmistö | Minorité nationale | מיעוט | Kisebbség | 社会的少数者 | Mažuma | Minderheid | Minoritet | Seloro | Minoritate | Narodna manjšina | Minoritet | 少数民族
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