Die Militärgrenze (kroatisch und serbisch Vojna krajina) bezeichnete vom 16. bis zum 19. Jahrhundert die Gebiete längs der Grenze Kroatiens und des Königreichs Ungarn zum Osmanischen Reich, die nicht den ungarischen bzw. kroatischen Ständen unterstanden, sondern einer militärische Verwaltung besaßen, die direkt den österreichischen Zentralbehörden unterstand.
Die Militärgrenze wurde 1538 von Ferdinand I. angelegt. Sie umfasste zunächst das Grenzgebiet Kroatiens zum osmanischen Bosnien-Herzegowina und Slawonien. Im 17. Jahrhundert wurden in diesem durch die Türkenkriege entvölkerten Gebiet von der österreichischen Regierung Flüchtlinge aus dem Osmanischen Reich, darunter auch zahlreiche Serben und Walachen und anderen Teilen der gesamten Habsburger Monarchie als Wehrbauern angesiedelt, die das Land gegen das Osmanische Reich schützen sollten.
Die Einwohner der Militärgrenze waren freie Bauern, die in den sogenannten Grenzregimentern militärisch organisiert waren. Diese dienten in erster Linie dem Schutz gegen die Türken, wurden jedoch von österreichischer Seite auch auf anderen Kriegsschauplätzen eingesetzt. Nach der Rückeroberung der bis dahin durch das Osmanische Reich kontrollierten Gebiete Ungarns und Slawoniens wurde sie 1742 nach Osten erweitert (südliche Teile Slawoniens und der heutigen Vojvodina). 1754 wurde auch in Siebenbürgen eine Militärgrenze eingerichtet, die aber nur bis 1851 bestand. Die Militärgrenze war von 1849 bis 1881 ein eigenes Kronland, Teile davon wurden allerdings schon 1872 aufgelöst. Sie umfasste 33.422 km².
1881 wurde die Militärgrenze (Vojna krajina) aufgelöst und den zivilen Behörden Ungarns bzw. des zu Ungarn gehörenden autonomen Kroatien-Slawoniens unterstellt.
Neben einer militärischen war es auch eine gesundheitspolitische Grenze: in regelmäßigen Abständen gab es Quarantänestationen, vor allem zum Schutz gegen die Ausbreitung der Pest.
Die kroatische und serbische Bezeichnung der historischen Militärgrenze "Vojna krajina" ist ein eigenständiger Begriff. Die Bezeichnung "Krajina" wurde oft auch als umgangssprachliche Kurzform von "Vojna krajina" benützt.
Die Bezeichnung des Grenzgebietes Kroatiens zu Bosnien-Herzegowina als "Krajina" bzw. "Srpska Krajina" (Serbische Krajina) ist in diesem Zusammenhang kein historischer Begriff und ist nicht als Fortsetzung der Militärgrenze zu betrachten.
Im Kroatien-Krieg 1991-1995 stand der Begriff "Serbische Krajina" für "zapadne srpske zemlje" (=westliche serbische Länder). Der Begriff Krajina ist in diesem Kontext eine Erfindung serbischer expansionistischer Kreise während der späten achtziger Jahre. Die Bezeichnung bezieht sich nicht auf eine geschichtlich-festgelegte territoriale Gesamtheit, sondern sollte eher als ungefähre geographische Angabe gelten.
Unter anderem verfolgt die derzeit stärkste politische Partei Serbiens (Srpska Radikalna Stranka) des inzwischen vor dem ICTY angeklagten Vojislav Šešelj seit dem Jahr 1990 die Schaffung Großserbiens als Hauptziel.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wird der Begriff der Militärgrenze im Kontext des Alldeutschen Verbandes zu einem Konzept für die Formierung von Grenzräumen des Deutschen Reiches verallgemeinert und im Ersten Weltkrieg auf die okkupierten oder im Falle eines deutschen Sieges beanspruchten Gebiete übertragen. Dabei werden Ideologeme der Geopolitik mit militärischen und bevölkerungspolitischen Maßnahmen gekoppelt: Um in Militärgrenzen transformiert zu werden, sollen die Einwohner der okkupierten Gebiete deportiert und deutsche Siedler, vorrangig Offiziere und Soldaten, angesiedelt werden; außerdem wird eine diktatorische Verwaltung der Militärgrenze vorausgesetzt. Diese politisch u.a. von Heinrich Claß vertretene Konzeption schließt an Tendenzen des ausgehenden 19. Jahrhunderts an, politische Grenzen grundsätzlich nicht als rechtlich verbindliche Linien, sondern als dynamische Räume aufzufassen und einer entsprechenden Formierung zu unterziehen (Politische Geographie).
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