Der Mikrozensus ist eine statistische Erhebung, bei der im Gegensatz zur Volkszählung nur nach bestimmten Zufallskriterien ausgewählte Haushalte beteiligt sind. Die Anzahl der Haushalte wird so gewählt, dass die Repräsentativität der Ergebnisse statistisch gesichert ist. Der Mikrozensus dient dazu, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Haushalte werden in der Regel in vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Auswahl erfolgt auf Basis einer Flächenstichprobe, d. h. auf Zufallsbasis. Im Mikrozensus werden flächendeckend Erhebungsbeauftragte eingesetzt. Daneben gibt es die Möglichkeit, den Bogen selbst auszufüllen.
Die Fragen bestehen aus einem Grund- und Ergänzungsprogramm. Das Grundprogramm ist in allen Jahren identisch, das Ergänzungsprogramm rotiert im Vier-Jahres-Zyklus, so dass jedes Ergänzungsprogramm nur einmal vom Haushalt beantwortet werden muss. Zusätzlich gibt es ein ad-hoc-Modul, das nur Teile der Stichprobe beantworten müssen.
Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Zwar ist im Mikrozensus die Anwendung der Bußgeld-Norm des Bundesstatistikgesetzes ausgeschlossen, dies schließt aber nicht sonstige Maßnahmen der Vollstreckung aus.
Der Mikrozensus soll den politischen Entscheidungsträgern Informationen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung liefern sowie über die Erwerbstätigkeit, den Arbeitsmarkt und die Ausbildung. Außerdem dient er der Beurteilung anderer amtlicher Statistiken, wie beispielsweise der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.
Seiner ursprünglichen Zielrichtung nach erfüllt der Mikrozensus die Aufgabe, die im Rahmen von umfassenden Volkszählungen erhobenen Daten in kurzen Zeitabständen mit überschaubarem organisatorischem Aufwand zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Angesichts der politischen und rechtlichen Probleme, die sich seit den 1980er Jahren einer Volkszählung in Deutschland entgegenstellen (vgl. Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland (1987)), ist der Mikrozensus jedoch inzwischen zu einer zentralen Informationsquelle für die Erstellung öffentlicher Statistiken geworden.
Rechtsgrundlage des Mikrozensus ist das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte vom 17. Januar 1996 (kurz: Mikrozensusgesetz 1996). Das Gesetz galt bis Ende 2004. Am 1. Januar 2005 ist es durch das Mikrozensusgesetz 2005 ersetzt worden. Das neue Mikrozensusgesetz erlaubt es erstmals, auch Daten über eingebürgerte Deutsche, also ehemalige Ausländer zu erheben. Damit wird die statistische Erfassung der Gruppe der Zuwanderer oder „Menschen mit Migrationshintergrund“ erheblich verbessert. Die bisherige starre Trennung in Deutsche und Ausländer hat sich für die Sozialberichterstattung als unzureichend erwiesen. Demnach werden im Mikrozensus neben der aktuellen Staatsangehörigkeit auch die eventuell vormalige Staatsangehörigkeit und das Jahr der Einbürgerung erfasst. Zusätzlich werden alle vier Jahre Angaben zur Staatsangehörigkeit der Eltern erhoben, falls diese nach 1960 einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten. Die Merkmale sind das Zuzugsjahr, die ehemalige Staatsangehörigkeit sowie das Einbürgerungsjahr, falls eine Einbürgerung stattgefunden hat.
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