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Als Mezzanin wird in Österreich ein Halb- oder Zwischengeschoss eines mehrstöckigen Gebäudes bezeichnet.

Das Mezzanin hat manchmal eine geringere Höhe als die üblichen Geschosse. Es befindet sich entweder als letztes Geschoss ohne Dachschräge unter dem Dach, z. B. als Dienstbotenwohnung oder als Zwischengeschoss zwischen Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss. Im letzteren Falle nimmt es oft nicht die volle Grundfläche ein, weil eine hohe Eingangshalle, Arkaden oder eine Durchfahrt den Raum bis zum ersten Obergeschoss einnimmt.

Um baurechtliche Bestimmungen zu umgehen, wurde das Mezzanin gerade in Wien verwendet, um die nominale Geschosszahl auf dem Papier gering zu halten. Durch mehrfaches Einfügen von nominalen Zwischengeschossen ("Halbstock", "Tiefparterre" und "Hochparterre") wurde die Zahl der zulässigen Geschosse überschritten oder damit verbundene Auflagen umgangen.

Siehe auch


Bauteil (Gebäudeteil) | Wohngebäude

Mezzanine (architecture) | Antresola | Mezzanin

 

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